Hallo Jansen83,
möchte Deinen Beitrag nicht unkommentiert so stehen lassen.
1.) Die RT 125 / 2-3 ist per se kein Leichtkraftrad im heutigen Sinn, diese Bezeichnung gab es in den 50 ziger Jahren ohnehin nicht. Ich würde auch davon abraten die Maschine als Leichtkraftrad zuzulassen, sonst kann es nämlich passieren, dass Du in der Versicherung in einer verdammt teuren Kategorie landest.
Sinnvoller ist beispielsweise die Zulassung als Kraftrad M.LB. (mit Leistungsbeschränkung), dafür gibts dann auch die übliche Zulassungsbescheinigung Teil II. Siehe Anhang
2.) Inwieweit die selbst beigestellten Fahrzeugdaten akzeptiert werden, hängt wahrscheinlich von der jeweiligen Prüfstelle ab. In meinem Fall wurden die Daten online beim KBA ermittelt, obwohl ich den Fahrzeugschein einer baugleichen Maschine vorlegen konnte. Bei der Gelegenheit wurde auch anhand der Fahrgestellnummer überprüft, dass die Kiste nicht geklaut ist (macht auch die Zulassungsstelle online)
Ein Typenschild braucht nicht montiert zu sein, das hat mir der TÜV nach der Vollabnahme für 3 Euro fuffzig drangepappt
Gruß Klaus
Angefügtes Bild
