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> Fahren bei Rot
domdey
Geschrieben am: 16.05.2013, 20:09
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Ach ... ! Wollte die Stadt blos ein bisschen zocken ? laugh.gif


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Alexander der Grosse; grüsst aus Kolkwitz

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SR 4-3 "Sperber" Bj '69
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SR 4-2/1 "Star" Bj. '74
SR 4-4 "Habicht" Bj. '73
KR 51/1 (H) "Schwalbe Bj. '78
... und es kommen noch mehr ...
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MuZ
Geschrieben am: 16.05.2013, 21:09
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QUOTE (GrasserBenno @ 15.05.2013, 21:45)
QUOTE (Grundmann @ 15.05.2013, 18:35)
... Ich kann nur hoffen, dass ich vielleicht irgendwie Glück hatte und noch in der Gelbphase durch bin (aber selbst da muss ich blechen! ph34r.gif ) .....

Bei Gelb muss man nicht blechen.
Bei Gelb darf man noch drüber fahren wink.gif
Nur und ausschließlich nur wenn die ROTE Lampe leuchtet, muss man stehen bleiben.
Gelb signalisiert nur, dass gleich Rot wird.
Wenn du also noch Gelb hattest, hast du nichts zu befürchten. Und wenn sie doch was wollen, sofort Anwalt.

War es rot, siehts schon anders aus. dry.gif

TB Nr.: 137006
Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können.
10€

-> Sehr schwer nachzuweisen, aber wenn das Fahrzeug die Haltelinie überfährt, gibt es folgende Tatbestände:

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
90€/3P

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten +) dadurch Andere.
200€/3P/1 Monat

Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
45€/1P

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
200€/4P/1 Monat


Der Nachweis kann einmal durch den Personalbeweis erfolgen oder durch Aufzeichnungen (Foto oder Video). In deinem Fall KÖNNTE es so abgelaufen sein, dass ein Vorwarnposten die Ampelkreuzung beobachtet hat und die AMpeln so geschalten waren, dass dur nur Rot gehabt haben musst (Querstraße schon grün, etc.).
Direkt wurde nicht gesehen, dass du bei Rot gefahren bist. Demzufolge müsste über die Polizei oder die Bußgeldstelle ermittelt werden, ob die Ampeln korrekt geschaltet haben, bzw. wie die Schaltung aussieht.

Warte ab, was kommt und nehme dir einen Anwalt.

Aber es ist so, dass bei jeder Ampel so gebremst werden kann, dass man nicht bei Rot fahren muss.

Siehe dazu die Verwaltungsvorschrift zur StVO (§37)
§37 StVO
VwV §37 StVO

QUOTE
Besonders sorgfältig sind die Zeiten zu bestimmen, die zwischen dem Ende der Grünphase für die eine Verkehrsrichtung und dem Beginn der Grünphase für die andere (kreuzende) Verkehrsrichtung liegen. Die Zeiten für Gelb und Rot-Gelb sind unabhängig von dieser Zwischenzeit festzulegen. Die Übergangszeit Rot und Gelb (gleichzeitig) soll für Kraftfahrzeugströme eine Sekunde dauern, darf aber nicht länger als zwei Sekunden sein. Die Übergangszeit Gelb richtet sich bei Kraftfahrzeugströmen nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Zufahrt. In der Regel beträgt die Gelbzeit 3 s bei zul. V = 50 km/h, 4 s bei zul. V = 60 km/h und 5 s bei zul. V = 70 km/h. Bei Lichtzeichenanlagen, die im Rahmen einer Zuflussregelungsanlage aufgestellt werden, sind abweichend hiervon für Rot mindestens 2 s und für die Übergangssignale Rot und Gelb (gleichzeitig) bzw. Gelb mindestens 1 s zu wählen. Bei verkehrsabhängigen Lichtzeichenanlagen ist beim Rücksprung in die gleiche Phase eine Alles-Rot-Zeit von mindestens 1 s einzuhalten, ebenso bei Fußgänger-Lichtzeichenanlagen mit der Grundstellung Dunkel für den Fahrzeugverkehr. Bei Fußgänger-Lichtzeichenanlagen soll bei Ausführung eines Rücksprungs in die gleiche Fahrzeugphase die Mindestsperrzeit für den Fahrzeugverkehr 4 s betragen.


Und jetzt sag mir nicht, dass man da nicht mehr anhalten kann. tongue.gif


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Marcel

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phänomario
Geschrieben am: 17.05.2013, 08:32
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QUOTE
Die haben direkt am Neustädter bahnhof rausgeholt, wenn man vom Porscheautohaus kommt.


Dieselbe Masche wird auch am Käthe-Kollwitz-Ufer Stadteinwärts an der Kreuzung zur Albertbrücke praktiziert, nach der Kreuzung wird man am fürs Parken freigegeben Straßenrand "bedient".

Auch beliebt ist die Kontrolle beim verbotenerweisen Links-Abbiegen nach dem Albertplatz in die Stetzscher Straße. Aber das ist dann ja "nur" Geldsache ph34r.gif , aber trotzdem besch..piiiep.

@ Grundmann: Hoffentlich verläufts im Sande! thumbsup.gif


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Grüße Mario

DAS DDR-Fahrradwiki
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schwalbe rider
Geschrieben am: 17.05.2013, 09:33
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Oder su sagst, dass du vorher etwas Getrunken hast wenn die keine Alkoholkontrolle durchgeführt haben. Dafür haben die keine Beweiße und die Jungs bekommen villeicht auch eine auf den Deckel.
tongue.gif keine Ahnung ob das Klappt... Musste mit einem Anwalt mal Absprechen!
Wie viel du getrungen hast weißt du natürlich nicht mehr wink.gif Sonst könnte man ja dein Promillewert in etwa ermitteln!
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MuZ
Geschrieben am: 17.05.2013, 15:13
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QUOTE (schwalbe rider @ 17.05.2013, 10:33)
Oder su sagst, dass du vorher etwas Getrunken hast wenn die keine Alkoholkontrolle durchgeführt haben. Dafür haben die keine Beweiße und die Jungs bekommen villeicht auch eine auf den Deckel.
tongue.gif keine Ahnung ob das Klappt... Musste mit einem Anwalt mal Absprechen!
Wie viel du getrungen hast weißt du natürlich nicht mehr wink.gif Sonst könnte man ja dein Promillewert in etwa ermitteln!

So ein Quark biggrin.gif


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schwalbe rider
Geschrieben am: 17.05.2013, 22:25
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QUOTE (MuZ @ 17.05.2013, 16:13)
QUOTE (schwalbe rider @ 17.05.2013, 10:33)
Oder su sagst, dass du vorher etwas Getrunken hast wenn die keine Alkoholkontrolle durchgeführt haben. Dafür haben die keine Beweiße und die Jungs bekommen villeicht auch eine auf den Deckel.
tongue.gif keine Ahnung ob das Klappt... Musste mit einem Anwalt mal Absprechen!
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Hehe ich weiß tongue.gif
Aber sieh es mal so, wenn Die Den nicht kontrolliert habem, bekommen Die villeicht eins wegen Fahlässigkeit ein drann blink.gif
Und villeicht kann man Das dadurch anfechten oder so hmm.gif
Aus mangel an Beweißen wird es fallengelassen. Aber das echt erst mit dem Rechtsverdreher absprechen! laugh.gif
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MuZ
Geschrieben am: 18.05.2013, 06:50
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QUOTE (schwalbe rider @ 17.05.2013, 23:25)
QUOTE (MuZ @ 17.05.2013, 16:13)
QUOTE (schwalbe rider @ 17.05.2013, 10:33)
Oder su sagst, dass du vorher etwas Getrunken hast wenn die keine Alkoholkontrolle durchgeführt haben. Dafür haben die keine Beweiße und die Jungs bekommen villeicht auch eine auf den Deckel.
tongue.gif keine Ahnung ob das Klappt... Musste mit einem Anwalt mal Absprechen!
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Hehe ich weiß tongue.gif
Aber sieh es mal so, wenn Die Den nicht kontrolliert habem, bekommen Die villeicht eins wegen Fahlässigkeit ein drann blink.gif
Und villeicht kann man Das dadurch anfechten oder so hmm.gif
Aus mangel an Beweißen wird es fallengelassen. Aber das echt erst mit dem Rechtsverdreher absprechen! laugh.gif

Neeee wink.gif Dann wäre eher noch der 316 StGB zu prüfen, wobei das natürlich auch Quark ist, da einfach der Beweis fehlt.

Hier hilft einfach ersteinmal nur abwarten.


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schwalbe rider
Geschrieben am: 18.05.2013, 08:45
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Ja daswegen ja.
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hsllacky
Geschrieben am: 26.05.2013, 13:20
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Wenn ich die heutigen Beiträge so lese kommt mir der Verdacht einige haben bei der Wetterlage ihren Kopf ohne ausreichend Schutz zu lange der Witterung ausgesetzt! ohmy.gif
@Max, ich hoffe die Sache geht gut für dich aus, mit dem Essi bei Gelb zufahren hätte ich auch nicht als Verbrechen eingestuft, zumal du dich hauptsächlich selbst gefährdet hast. In der Stadt schalten die Ampeln halt schnell um.
ABER, grundsätzlich sollte jeder der nen Führerschein hat (selbst die Kinder lernens in der Schule) was mit den Ampelfarben anfangen können. Jegliche Diskussion darüber ist mir schleierhaft. Rotsünder hätten bei mir keine Gnade zu erwarten, die nehmen einen Unfall ganz einfach inkauf. Wer´s mit Absicht macht dem gehört die Lizenz entzogen und wer unachtsam ist ist auch nicht geeignet ein Fahrzeug zu führen.
So ist es auch mit sämtlichen anderen Verstößen (Geschwindigkeit etc.), es gibt ganz einfach Regeln die einzuhalten sind, ob sie Sinn machen oder nicht spielt dabei erstmal keine Rolle. Wer sich dran hält hat keinen Ärger und spart meistens auch noch Geld dabei.
Hab auch schon geblecht, Nobody is perfect, aber nicht hinterher jammern und den anderen die Schuld geben. dry.gif


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Gruß Ronny

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