TB Nr.: 137006
Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können.
10€
-> Sehr schwer nachzuweisen, aber wenn das Fahrzeug die Haltelinie überfährt, gibt es folgende Tatbestände:
Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
90€/3P
Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten +) dadurch Andere.
200€/3P/1 Monat
Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
45€/1P
Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
200€/4P/1 Monat
Der Nachweis kann einmal durch den Personalbeweis erfolgen oder durch Aufzeichnungen (Foto oder Video). In deinem Fall KÖNNTE es so abgelaufen sein, dass ein Vorwarnposten die Ampelkreuzung beobachtet hat und die AMpeln so geschalten waren, dass dur nur Rot gehabt haben musst (Querstraße schon grün, etc.).
Direkt wurde nicht gesehen, dass du bei Rot gefahren bist. Demzufolge müsste über die Polizei oder die Bußgeldstelle ermittelt werden, ob die Ampeln korrekt geschaltet haben, bzw. wie die Schaltung aussieht.
Warte ab, was kommt und nehme dir einen Anwalt.
Aber es ist so, dass bei jeder Ampel so gebremst werden kann, dass man nicht bei Rot fahren muss.
Siehe dazu die Verwaltungsvorschrift zur StVO (§37)
§37 StVOVwV §37 StVO Und jetzt sag mir nicht, dass man da nicht mehr anhalten kann.  
