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> S50 Umbau/Tüv und Blinkerproblem
metal-star
Geschrieben am: 13.09.2007, 20:26
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Na es gibt doch auch kluge/gebildete/geistreiche Polizisten! Also... wink.gif

Max
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Schmied
Geschrieben am: 13.09.2007, 20:31
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Bevor du jetzt wegen jedem Teil nachfragst... dry.gif

Grundlegend kannst du jedes Originalteil eines anderen Mopeds verbauen ohne Ärger zu bekommen, da es allgemein zugelasen ist.
Wichtig ist dabei, dass alles ordendlich verbaut und die sicherheitsrelevanten Teile einwandfrei funktionieren. Ob der Spiegel nun von ner Schwalbe oä. ist, keinen Interessierts solange du ihn nicht grad verlierst... wink.gif

Zum Thema Blinker:
Du brauchst nur die Blinkleuchten, den entsprechenden Blinkgeber mit Schalter und bissl Kabel. Wenn du es nach Schaltplan verdrahtest dürfte es keine Probleme geben... smile.gif


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Hille
Geschrieben am: 13.09.2007, 21:35
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QUOTE (Sr2E1963 @ 13. Sep 2007, 13:18)
Also ich hab mir diesen Sommer nen S50 neu Lackiert auf S51-Motor umgebaut, hoher gelegt (vorn SR50 Gabel und hinten MZ ES SToßdämpfer) .

Also:

1. Darf Offiziel ein S51Motor in einen S50 Rahmen?

2. Darf da die (längere) Rollergabel rein?

3. Dürfen MZ Stoßdämpfer drin sein? Sehen ja fast aus wie die Originalen Endorostoßdämpfer.

Geplant für nächste Woche:

4.MZ ES Tank - Darf man das?

5.MZ ES Rücklicht - dürfte kein Problem sein?

6.Rahmen umschweißen - ähnlich wie es beim Original Endurorahmen war- einen Unterzug drunter - erlaubt?

Wer nimmt mir die Umbauten ab? Ich hab auch keine Papiere zum Moped...


Und: die Blinker mit allem was dazugehört fehlen. Da ich elekrotechnisch ein Blindflansch bin muss ich wissen was ich dazu brauche...

Blinker + Gestänge, Kabel, Blinkgeber - noch was???


Gruß Andy

Hallo,

zu 1. ja
zu 2. nein
zu 3. nein
zu 4. ja
zu 5. ja
zu 6. jein

Aber wie schon erwähnt, wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Bedenke aber gerade bei der langen Gabel, das das Verhältnis zum Steuerkopf nicht paßt.
Aber mal ehrlich, sone Bude habe ich zu DDR-Zeiten aufgebaut, aber heute hmm.gif Da sieht doch ne Originale viel schöner aus.

Gruß Hille


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xxx
Geschrieben am: 13.09.2007, 21:58
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hallo,
also, roller gabel naja, der rest auch naja, es kommt immer drauf an wen du grad vor dir hast von den grünen, der eine sagt ja der andere nein, aber machst du was am rahmen erlischt deine betriebserlaubnis und kannst das ding stehen lassen, das kino kenn ich alles schon.

mfg david


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Sr2E1963
Geschrieben am: 13.09.2007, 22:50
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Also ich hab noch nen Toperhaltenen S51 da stehen Original und der bleibt auch so !

Den grünen habe ich fürn paar Autoteile bekommen, total runtergereudet, blau gelb gefleckt lackiert komplett verbastelt und zerschunden... Der grüne lack ist von mir wird aber nochmal neu gemacht...

Ja das wird ein DDr-Typischer Umbau wink.gif


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"....und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann , ist es nicht sehr sinnvoll , den autobedingten CO 2 Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02 % zu senken."
( Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH )
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NorbertE
Geschrieben am: 14.09.2007, 09:52
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QUOTE (Schmied @ 13. Sep 2007, 21:31)
Grundlegend kannst du jedes Originalteil eines anderen Mopeds verbauen ohne Ärger zu bekommen, da es allgemein zugelassen ist.

Das ist so nicht korrekt, denn es gibt ausser der allgemeinen Zulassung noch einen Typenspezifikation!

Die haben die Herren in Grün zwar nicht im Kopf und auch nicht dabei bei einer Kontrolle, aber sie haben durchaus das Recht, bei "Gefahr im Verzug" einem Fahrzeug an Ort und Stelle die Betriebserlaubnis vorübergehend zu entziehn. Einziehn dürfen sie es nicht(ausser, es besteht der Verdacht einer kriminellen Handlung oder Terrorismusverdacht biggrin.gif ), aber der Halter muss es "ohne Gefahr für den Strassenverkehr" nach hause bringen. Dann ist eine Vorführung bei der Polizei dran.

In Andys Fall ist es ja durch den Tank ein "GradeausMoped" laugh.gif Und das ist "Gefahr im Verzug"! Auch sollte man jegliche Änderung an tragenden Teilen wie Fahrwerk, Rahmen tunlichst unterlassen. Oder man hat dafür ein Gutachten dabei.

Generell gilt das, was in die Betriebserlaubnis eingetragen ist. Man hat schon etwas Spielraum; z.B. ist bei keinem Simson Moped ein Wert für die Lautstärke der Abgasanlage eingetragen.... biggrin.gif Auch die Felgengröße nicht, nur das Bereifungsmaß.

Nur...: Ganz so dumm sind die Herren auch nicht und das gerade Zweiradfahrer bei denen auf der Liste ganz weit obenstehn, ist bekannt. Wenn die dann auch noch jugendlich sind und auf einer Gurke sitzen.... rolleyes.gif

Grüsse Norbert


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Karl Kraus
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Schmied
Geschrieben am: 14.09.2007, 10:19
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Norbert, hättest du den nächsten Satz auch noch zitiert wäre doch alles klar gewesen. Das meinte ich ja damit... rolleyes.gif
Bauteile anderer Fahrzeuge dürfen angebaut werden solange sie ihre Funktion ordnungsgemäß erfüllen und die Verkehrssicherheit nicht gefährden!
Wenn man wegen dem Tank nicht mehr lenken kann, ist das natürlich nicht zulässig. Den Tank als solches darf man aber verwenden.
Die Stoßdämpfer der MZ erfüllen zB. diese Anforderung. Wenn sie größenmäßig passen (das machen sie) und an den dafür vorgesehenen Befestigungspunkten am Rahmen angeschraubt sind, sind sie zugelassen.


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NorbertE
Geschrieben am: 14.09.2007, 10:53
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Das mit den Stossdämpfern bezweifle ich stark. hmm.gif

Nur eines meiner Gegenargumente: Warum hat man dann für die MZ Stossdämpfer entwickelt, wo doch die S50-Dinger fertig da waren und passen?

Ausserdem gab es für die Werkstätten ein Büchlein:"Hinweise zur Identifizierung und zum Umbau von motorisierten Zweiradfahrzeugen" (liegt dem Verfasser dieser Nachricht vor biggrin.gif )

Eine viel diskutierte Sache ist ja z.B. 3-Gang auf 4-Gang "hochrüsten: Es ist nicht zulässig!

Grüsse Norbert


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simmibastler
Geschrieben am: 14.09.2007, 16:27
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also mach das bloß wieder original das sieht nicht gut aus das möp cry.gif


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Gruß Christoph
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Schwalbenfreak
Geschrieben am: 14.09.2007, 16:53
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QUOTE
Eine viel diskutierte Sache ist ja z.B. 3-Gang auf 4-Gang "hochrüsten: Es ist nicht zulässig!



warum soll das nicht zulässig sein, so ein käse.
man ändert nicht das übersetzungsverhältnis und auch nicht die endgeschwindigkeit.
und außerdem steht in den papieren gar keine anzahl von gängen. wenn ja täusch ich mich hab jetzt aber keine lust nachzuschauen.
wenn dann wäre es nur über die typenbezeichnung herauszufinden und in den kba papieren z.b. steht das eh nicht so genau drin.

wenn du natürlich mit hochrüsten den tausch des motors von z.b. zweier schwalbe in einser schwalbe meinst dann muss ich dir recht geben!! das ist verboten!!!

gruß ph34r.gif


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Sr2E1963
Geschrieben am: 14.09.2007, 17:12
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Was wollt ihr den immer mit 3 und 4 Gang???

Ich hab in nen S50 Rahmen nen S51 3GangMotor eingebaut rolleyes.gif


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