Das ist so nicht korrekt, denn es gibt ausser der allgemeinen Zulassung noch einen Typenspezifikation!
Die haben die Herren in Grün zwar nicht im Kopf und auch nicht dabei bei einer Kontrolle, aber sie haben durchaus das Recht, bei "Gefahr im Verzug" einem Fahrzeug an Ort und Stelle die Betriebserlaubnis vorübergehend zu entziehn. Einziehn dürfen sie es nicht(ausser, es besteht der Verdacht einer kriminellen Handlung oder Terrorismusverdacht

), aber der Halter muss es "ohne Gefahr für den Strassenverkehr" nach hause bringen. Dann ist eine Vorführung bei der Polizei dran.
In Andys Fall ist es ja durch den Tank ein "GradeausMoped"

Und das ist "Gefahr im Verzug"! Auch sollte man jegliche Änderung an tragenden Teilen wie Fahrwerk, Rahmen tunlichst unterlassen. Oder man hat dafür ein Gutachten dabei.
Generell gilt das, was in die Betriebserlaubnis eingetragen ist. Man hat schon etwas Spielraum; z.B. ist bei keinem Simson Moped ein Wert für die Lautstärke der Abgasanlage eingetragen....

Auch die Felgengröße nicht, nur das Bereifungsmaß.
Nur...: Ganz so dumm sind die Herren auch nicht und das gerade Zweiradfahrer bei denen auf der Liste ganz weit obenstehn, ist bekannt. Wenn die dann auch noch jugendlich sind und auf einer Gurke sitzen....
Grüsse Norbert
Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
Karl Kraus