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> MZ TS 125 zulassen, keine Papiere mehr vorhanden
SimsonErik
Geschrieben am: 12.10.2013, 18:48
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Hi,
ich wollte mal fragen, ob ich meine alte MZ TS 125 ohne Papiere zulassen kann, oder ist sie jetzt für immer verdammt im Schuppen rum zu stehen. cry.gif
Konntet ihr eure MZ ohne Papiere zulassen?
Und wenn ja wie teuer wird denn der ganze Spaß für mich sein ? Und wie muss ich vorgehen ?

Kaufvertrag hab ich, soll ja aber nicht viel nützen.

mfg
Erik
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paule255
Geschrieben am: 13.10.2013, 10:34
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Hallo, ich hatte für meine RT keinerlei Papiere, nicht mal Kaufvertrag. Eine sogenannte Betriebserlaubnis (kein KFZ-Brief) hat mir mein Dekra-Mann beim TÜV machen mit ausgestellt, hab insgesamt ca. 40,- € bezahlt. Dann musste ich bei der Zulassungsstelle noch eine kurz Erklärung schreiben, wie ich zu der Maschine gekommen bin, das wars.

Grüße, paule


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TS 250/1 Bj.77 (wird jetzt bald wieder richtig schön gemacht)
RT 125/2 Bj.56 (fertsch restauriert und angemeldet)
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Svidhurr
Geschrieben am: 13.10.2013, 16:33
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Gehen tut das natürlich wink.gif
Aber mit 40 € wirst du nicht mehr ausreichen dry.gif

Würde da mal 100 € einplanen.


--------------------
Gruß Svid (Thomas)

Ich sammle die Daten der Stoye SW.
Bitte sendet mit per PN - Rahmen Nummer und Bj.
Die Quellen (Besitzer) behalte ich natürlich für mich.
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paule255
Geschrieben am: 13.10.2013, 18:17
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Hallo Svidhurr, hab die ca. 40,- vor 4 Monaten für TÜV und ausstellen der Betriebserlaubnis gezahlt, können auch 45,- gewesen sein.
Zulassung kommt dann natürlich noch dazu.

Grüße, paule


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Svidhurr
Geschrieben am: 13.10.2013, 21:30
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Na, wenn das bei 125 iger so günstig ist.

Dann mach doch mal bei dem Teilnehmer den Erklärbär wink.gif


Kenne es nur von über 125 ccm und da sind locker 100 €ronen fällig ohmy.gif


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Gruß Svid (Thomas)

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SimsonErik
Geschrieben am: 14.10.2013, 19:15
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QUOTE
Hallo, ich hatte für meine RT keinerlei Papiere, nicht mal Kaufvertrag. Eine sogenannte Betriebserlaubnis (kein KFZ-Brief) hat mir mein Dekra-Mann beim TÜV machen mit ausgestellt, hab insgesamt ca. 40,- € bezahlt. Dann musste ich bei der Zulassungsstelle noch eine kurz Erklärung schreiben, wie ich zu der Maschine gekommen bin, das wars.


Das klinkt vielversprechend.

Ich dachte das wird ne elendelange Rennerei zwischen TÜV und Amt.
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Jansen83
Geschrieben am: 15.10.2013, 13:33
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Du führst dein Fahrzeug bei der Prüfstelle deines Vertrauens vor (Ost: Dekra, West: TÜV).
Dort wird dir ein Gutachten zur Erstellung der Betriebserlaubnis erstellt.
Die kosten richten sich dabei nach Aufwand und ein Stück weit nach Ermessen des Prüfers.
Da die Daten für ´ne 125er TS bei uns vorhanden sind sollten sich die Kosten in Grenzen halten.
Wichtig ist, deine TS muss vorschriftsmäßig sein (Licht, Bremse, Lenkerschloss usw.)
Mit dem Gutachten gehtst du zu deinem zuständigen Straßenverkehrsamt und regelst den Rest. In der Regel wird die Fahrgestellnummer aufgeboten, damit hast du aber wenig zu tun, außer dich 3 Wochen gedulden zu müssen.

Noch Fragen? wink.gif

Gruß Jan
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boerdy61
Geschrieben am: 15.10.2013, 14:35
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Da habt ihr aber Glück. Als ich in Bautzen ohne Papiere vorsprach, sagte man mir, ich müsse vom Verkäufer eine notariell beglaubigte, eidesstattliche Erklärung vorlegen, dass er keine Papiere besitzt. Übrigens achtet die DEKRA darauf, ob auch der Lenkeranschlag vorhanden ist ...


--------------------
Gruß Thorsten

boerdy61

Wir wissen, was wir tun. Aber wir tun so, als wenn wir es nicht wüssten.
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paule255
Geschrieben am: 15.10.2013, 20:49
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Hallo,
@jansen83: auch im Osten gibts den TÜV, kannst frei wählen thumbsup.gif

die Erklärung wegen fehlender Papiere musste ich in der Zulassungsstelle frei Hand auf ein leeres Blatt schreiben, ich hatte ja gar nichts, außer der neuen Betriebserlaubnis. Aber mit Kaufvertrag dürfte doch alles glatt gehen, nur Mut! biggrin.gif

Grüße, paule

P.S. ich hätte wählen können, die RT als Motorrad oder als Leichtkraftrad angemeldet werden soll, ... aber das ist wieder ein ganz anderes Thema...



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Jansen83
Geschrieben am: 16.10.2013, 14:29
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QUOTE (paule255 @ 15.10.2013, 21:49)
@jansen83: auch im Osten gibts den TÜV, kannst frei wählen  thumbsup.gif



Nein kannst du nicht, da die DEKRA in den neuen Bundesländern die Technische Prüfstelle ist (und damit die Betriebserlaubnisbegutachtung macht), der TÜV nicht!

Thorsten, dass die Uhren in der Zulassungsstelle Bautzen anders ticken habe ich bereits mehrfach gehört. Kollegen empfehlen bei "schwierigeren" Unterfangen die in Kamenz aufzusuchen, dort wird wohl etwas bürgernäher geareitet!

Die Vorschriftsmäßigkeit aller Fahrzeuge sollte prinzipiell bei allen Prüfgesellschaften, egal ob § 21 oder HU, überprüft werden wink.gif
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Woelli - RT
Geschrieben am: 18.10.2013, 11:14
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Tut mir Leid, aber zu Zulassungen ohne Papiere kann man keine konkreten Auskünfte geben. Da hilft nur, dass man vorher mal bei seiner Zulassungsstelle anfragt.

Ein Freund von mir brauchte für die Zulassung seiner ETZ gar nichts! Die haben einfach neue Papiere ausgestellt. Bei meiner ES hat nur der Fahrzeugschein gefehlt. Ich musste mir vom Vor-Vorbesitzer eine eidestattliche holen.... und theoretisch hätte dieser dann mit zum Amt gemusst (wohnt 400km weit weg).

Das läuft leider überall anders. Nochmal mach ich sowas bei unserer ZuLaStelle nicht mit. Da lass ich das meinen Kumpel anmelden und melde es dann auf mich um.


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Jansen83
Geschrieben am: 18.10.2013, 15:27
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QUOTE (Woelli - RT @ 18.10.2013, 12:14)
Ein Freund von mir brauchte für die Zulassung seiner ETZ gar nichts! Die haben einfach neue Papiere ausgestellt.


Aha... die Typenkenntnis hatte der Sachbearbeiter und die Vorschriftsmäßigkeit des Fzg. hat er auch erkannt und somit die neue Plakettenlaufzeit festgelegt.
Dann kann ich meinen Job ja an den Nagel hängen. Glaub nicht alles was dir erzählt wird.
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Woelli - RT
Geschrieben am: 18.10.2013, 16:10
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Dass das Ding 'nen Gutachten braucht ist ja wohl klar, allein wegen der HU. Aber er hatte keinerlei Papiere dafür!


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Jansen83
Geschrieben am: 18.10.2013, 17:54
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QUOTE (Woelli - RT @ 18.10.2013, 17:10)
Dass das Ding 'nen Gutachten braucht ist ja wohl klar, allein wegen der HU. Aber er hatte keinerlei Papiere dafür!

Wenn Papiere vorhanden gewesen wären, wäre ein Gutachten nach § 21 StVZO auch nicht erfoderlich wink.gif
In diesem Falle ist "normalerweise" nur eine HU durchzuführen, gibt aber auch Zulassungsstellen die zusätzlich ein Datenblatt oder aus Unwissenheit tatsächlich wohl ein 21er Gutachten fordern.
Bei Nicht-Vorhandensein der Originalpapiere wird i.d.R. die FIN im Bundesverkehrsblatt aufgeboten, was für den Fahrzeughalter normalerweise nur 2-3 Wochen wartezeit und ein paar Euro ausmacht. Alles andere liegt im Ermessen/ Unkenntnis der Zulassungsstellen.
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Rossi
Geschrieben am: 22.10.2013, 03:57
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Hi,

das gute ist, dass die 125er kein Brief braucht, da Leichtkraftrad. Also kann auch nix aufgeboten werden. Normalerweise reicht da die ABE und natürlich die HU. Aber selbst das wird von einigen Ämtern anders gehandhabt...

MfG

Tobias
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