MZ TS 125 zulassen, keine Papiere mehr vorhanden
SimsonErik |
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Hi, ich wollte mal fragen, ob ich meine alte MZ TS 125 ohne Papiere zulassen kann, oder ist sie jetzt für immer verdammt im Schuppen rum zu stehen. Konntet ihr eure MZ ohne Papiere zulassen? Und wenn ja wie teuer wird denn der ganze Spaß für mich sein ? Und wie muss ich vorgehen ? Kaufvertrag hab ich, soll ja aber nicht viel nützen. mfg Erik
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Jansen83 |
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Du führst dein Fahrzeug bei der Prüfstelle deines Vertrauens vor (Ost: Dekra, West: TÜV). Dort wird dir ein Gutachten zur Erstellung der Betriebserlaubnis erstellt. Die kosten richten sich dabei nach Aufwand und ein Stück weit nach Ermessen des Prüfers. Da die Daten für ´ne 125er TS bei uns vorhanden sind sollten sich die Kosten in Grenzen halten. Wichtig ist, deine TS muss vorschriftsmäßig sein (Licht, Bremse, Lenkerschloss usw.) Mit dem Gutachten gehtst du zu deinem zuständigen Straßenverkehrsamt und regelst den Rest. In der Regel wird die Fahrgestellnummer aufgeboten, damit hast du aber wenig zu tun, außer dich 3 Wochen gedulden zu müssen. Noch Fragen?  Gruß Jan
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paule255 |
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Hallo, @jansen83: auch im Osten gibts den TÜV, kannst frei wählen die Erklärung wegen fehlender Papiere musste ich in der Zulassungsstelle frei Hand auf ein leeres Blatt schreiben, ich hatte ja gar nichts, außer der neuen Betriebserlaubnis. Aber mit Kaufvertrag dürfte doch alles glatt gehen, nur Mut! Grüße, paule P.S. ich hätte wählen können, die RT als Motorrad oder als Leichtkraftrad angemeldet werden soll, ... aber das ist wieder ein ganz anderes Thema...
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TS 250/1 Bj.77 (wird jetzt bald wieder richtig schön gemacht) RT 125/2 Bj.56 (fertsch restauriert und angemeldet) Simson Sperber Bj. 69 (Originalzustand) TS 125 Bj.82 (Neuzugang) Audi 80 B3 Bj.88
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Jansen83 |
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QUOTE (paule255 @ 15.10.2013, 21:49) | @jansen83: auch im Osten gibts den TÜV, kannst frei wählen
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Nein kannst du nicht, da die DEKRA in den neuen Bundesländern die Technische Prüfstelle ist (und damit die Betriebserlaubnisbegutachtung macht), der TÜV nicht! Thorsten, dass die Uhren in der Zulassungsstelle Bautzen anders ticken habe ich bereits mehrfach gehört. Kollegen empfehlen bei "schwierigeren" Unterfangen die in Kamenz aufzusuchen, dort wird wohl etwas bürgernäher geareitet! Die Vorschriftsmäßigkeit aller Fahrzeuge sollte prinzipiell bei allen Prüfgesellschaften, egal ob § 21 oder HU, überprüft werden
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Jansen83 |
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QUOTE (Woelli - RT @ 18.10.2013, 17:10) | Dass das Ding 'nen Gutachten braucht ist ja wohl klar, allein wegen der HU. Aber er hatte keinerlei Papiere dafür! |
Wenn Papiere vorhanden gewesen wären, wäre ein Gutachten nach § 21 StVZO auch nicht erfoderlich  In diesem Falle ist "normalerweise" nur eine HU durchzuführen, gibt aber auch Zulassungsstellen die zusätzlich ein Datenblatt oder aus Unwissenheit tatsächlich wohl ein 21er Gutachten fordern. Bei Nicht-Vorhandensein der Originalpapiere wird i.d.R. die FIN im Bundesverkehrsblatt aufgeboten, was für den Fahrzeughalter normalerweise nur 2-3 Wochen wartezeit und ein paar Euro ausmacht. Alles andere liegt im Ermessen/ Unkenntnis der Zulassungsstellen.
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