Einrad-Anhänger für SR2, Theorie und Praxis
Schmied |
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So, ich geb an dieser Stelle immer noch nicht Ruhe... Nach reichliger Überlegung bin ich jetzt zur Überzeugung gekommen, dass der geplante Anhänger erstmal fürs KR50 geplant wird (das ist ja schon vorbereitet) und Kupplung so gebaut wird, dass ein Umrüsten fürs Essi jederzeit möglich ist. Denn eigendlich lässt mich die Faszination nicht los, diesen Hänger ans SR2 zu hängen. Nach ein paar letzten Tests, in Sachen Schwerpunktverlagerung, wird sich dann auch noch heraus stellen, ob als Ein-, oder Zweiradhänger, wobei Ersteres mein Favorit ist. Und da ist auch schon wieder ein Problem.... Ich bekam damals viele Meinungen zu meinem KR50 Anhänger. Einige meinten, dass das Rad vom SR50 optisch nicht passen würde. So falsch ist diese Meinung nicht, und genau genommen hätte ich auch lieber ein Speichenrad dieser Größe verbaut. Da ich bei meinem zweiten Anhänger wieder diese Radgröße verwenden möchte, stehe ich erneut vor diesem Problem. Wer kann mir vielleicht sagen wo oder von welchem Fahrzeug ich ein 16" Speichenrad herbekomme. Nach meinem Wissensstand und damaligen Nachforschungen gibt es auf dem Markt nur Präge-, oder Scheibenräder dieser Abmessung, oder sind einfach nicht bezahlbar...
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heiwen |
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Da ich nun gestern mal wieder das Vergnügen hatte das Rad von meinem Anhänger zu wechseln, kam mir eben die Idee.
Ich haben noch den alten "Klaufix" Anhänger (Gott weiß, wie der richtig heißt") Die Räder sind leicht, klein, Bremsaufnahme brauchen sie nicht, haben allerdings eine Vier-Bolzen Radbefestigung. Das wäre eine Alternative. Oder vom alten DDR Luftroller, hatte auch Speichen, wobei ich denke, der könnte etwas schwach sein.
Nur so am Rande, mir schwebt ja noch ein Seitenwagen für den SR 2 vor, nur für Kleinkinder und Einkäufe. Wenn ich mal viel viel Zeit habe mache ich mir mal weitere Überlegungen.
Nur so eine Idee.
Gruß
Heiko
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Schmied |
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Grundlegend habe ich alles was vom Kinderroller und -fahrrad ist komplett abgewählt. Der Grund hängt einfach mit der Zulassung zusammen. Mein Ziel war es bis jetzt immer, alle umgebauten und selbstkonstruierten Fahrzeuge so nahe wie möglich den Regeln der StVZO entsprehend zu bauen (bis jetzt bin ich mit dieser Taktik sehr gut zurecht gekommen). Somit war, am Beispiel des KR50-Hängers, der erste Schritt dieser Konstruktion ein offiziell zugelassenes Rad zu verwenden (auch auf Empfehlung der TÜV-Stelle). Denn grade in der Frage ist die Polizei, bzw dann später (nach dem Vorführbefehl) der TÜV sehr hellhörig. Ist das Rad für die jeweilige verwendung zugelassen, ist schon die Hälfte der Abnahme geschafft. Fahrradräder oä. sind für die vorherschenden Betriebsbedingungen am Mopedhänger nicht zugelassen. Das Rad als solches ist ein Normteil, welches nach der Verwendung eingeteil ist. Auch das Umbauen us. ist demnach nicht die Lösung, da offiziell nicht statthaft. Gut, so lange es niemand merkt, ist das kein Problem, aber die Nächste Kontrolle kommt bestimmt, und da kann mir mit nem originalen Mopedrad niemand was. Es reicht schon den Rest des Fahrzeuges erklären zu müssen. Deshalb wäre die Lösung des Problems, ein Moped zu finden in dem diese Art Räder verbaut sind. Und bevor der "Apfelbaum" vor gram seine Blätter verliert... Das Thema wurde schonmal diskutiert. Laut StVZO muß ein Mopedanhänger eine "gültige Betriebserlaubnis" besitzen. Wenn man sich jetzt am DDR-Modell orientiert heist das, es ist das Typenschild mit Fahrgestellnummer ausschlag gebend. Ein Papier oä. gab es beim Kauf dieser Hänger nicht dazu. Als ich den KR-Hänger damals gebaut habe, bin ich sämtliche Behörden diesbezüglich abgelaufen, aber richtig was zu diesem Thema sagen konnte, oder wollte mir niemand. Das zuständige Amt für BE in Flensburg ist für Mopedanhänger nicht zuständig da es Landesrecht ist. Das Land interessiert sich dafür nicht, da für Betriebserlaunisse auf Landesebene TÜV/DEKRA zuständig ist. Der TÜV ist in Ostdeutschand nicht für die Betriebserlaubniserteilung zuständig und hätte auch keine Prüf-und Erteilungsgrundlage. Die DEKRA ist zwar zuständig, aber zeigte keinerlei Interesse an meinen Anfragen. Den letzten Tip dazu bekam ich dann doch vomTÜV-Prüfer meines Vertrauens: "Alles was kein Nummernschild hat, ist für TÜV/DEKRA erstmal grundlegend uninteressant. Solange alles ordentlich gebaut, undGrundlagen der StVZO entspricht (soweit sie auf das jeweilige Fahrzeug und Anbauteil anwendbar ist -zB. das Rad!!!  ) ist die Mangelbescheinigung für diesen zB. Anhänger nicht so einfach zu belegen." Letztlich ist es jedoch, wie alles in unserem Land, eine Ermessensfrage der staatlichen Organe.... Ich wurde bis jetzt einmal mit dem KR plus Hänger angehalten, und keiner hat gemäckert. Das kann aber bei der Nächsten Kontrolle schon wieder anders sein... Sicher kann man nie sein. Und noch schnell zur Idee mit dem Beiwagen: Da ist die Gesetzeslage konkret geregelt und somit nicht so einfach für ein SR2 durchführbar....
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heiwen |
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Kurz noch mal zum Thema Seitenwagen, wenn die das können....... Link...dann ist es nicht unmöglich. Heiko
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Heiko, ich hab ja auch nicht gesagt das es unmöglich ist, aber wenn die Angaben zur TÜV-Abnahme bei ebay stimmen muß der Erbauer einen heiden Aufwand betrieben haben. Erstens ist eine bestimmte Hubraumgröße und ein Mindestgewicht für die Maschine vorgeschrieben (habe es noch nicht zum nachlesen gefunden, aber nach meinem Kenntnisstand zB. war zu DDR-Zeiten mindestens 250ccm vorgeschrieben...) Und dann kommt das eigendliche Problem. Zum Anbau eines Seitenwagens muß für das jeweilige Kraftrad eine Festigkeitsprüfung erstellt werden (nachzulesen in 'AnhangIII' zum §22 und 22a Abs24 der StVZO) Weiterhin ist eine Bauartprüfung und anschließende Bescheinigung nach §21 StVZO Pflicht. All das ist ein riesiger Aufwand und die Kosten sind unvorstellbar. (Mal kurz zur Erklärung: Wir haben in unserer Firma des öfteren mit "Sicherheitzsrelevanten Konstruktionen die für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind"(Zitat aus einem Prüfprotokoll  ) zu tun. Bei vielen Abeiten, wo jeder weis, dass es garnicht erlaubt ist (zB: schweißen von Zugarmen und Deichseln), kann man mit dem nötigen Bürokratenwissen einiges anstellen. Deshalb ist es ja auch für mich nicht nachvollziehbar, dass niemand meinen Mopedanhänger abnehmen will, bzw kann, wobei es grundlegend kein Problem ist einen selbstgebauten Auto, oder sogar LKW Anhänger zuzulassen. Selbst Rahmenkürzungen an LKWs oder das Bauen von Bremsanlagen oä. für Zulassungspflichtige Fahrzeuge stellt prinzipiell kein Problem dar, aber wehe man bastelt an nem Moped rum...) Wie gesagt, mit dem nötigen Kleingeld und dem Prüfer mit der dazugehörigen großen Tasche ist alles kein Problem. Nochmal zum Beiwagen am Moped. Das Problem wird sein, diese Konstruktion (und damit fällt man auf) bei der nächsten Polizeikontrolle zu verteidigen. Am Moped ist vom Hersteller her ein Anhänger zugelassen -sonst nichts. Ich denke mal, wenn man da nicht wirklich jedes Abnahme- und Prüfprotokoll mitführt, ist der Rest der Strecke zu Fuß zurückzulegen. Und zu den Rädern: Bei Abnahmeverfahren für Fahrzeuge bei TÜV/DEKRA werden Räder und Reifen als 'Normteile' (gut, vielleicht falsch ausgedrückt) bzw. "geprüftes Anbauteil" behandelt. Wie schon gesagt, wenn das Rad wenigstens schon ein "echtes" Fahrzeugteil ist, hat man schon 50%...
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heiwen |
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...War halt mal ne Idee....Aber wenn uns die Gesetzestreuen Sesselpuper da einen Strich durch die Rechnung machen, verabschieden wir uns mal wieder davon. Gruß Heiko
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Heiko, deine Idee ist ja garnicht mal so schlecht. Und es haben sich schon viele Leute damit beschäftigt. Das größte Problem bei nem Seitenwagen für Moped (auch beim Fahrrad) ist die Unhandlichkeit dieser Gefährte. Einfach ausgedrückt, es fehlt einfach an Masse des Zugfahrzeuges und somit macht der Beiwagen was er will. Auch so ist er eher hinderlich als praktisch, im Bezug auf einem Anhänger. Selbst Testberichte wie bei von diesem Fahrradbeiwagen, lassen nicht viel Positives an so einer Konstruktion. Ich selbst habe meine Erfahrungen mit diesem Modell gemacht. Es war mal eine Kleinserie in Auftragsarbeit unserer Firma. Ausgelegt war der Beiwagen zum befördern von bis zu 2 Kleinkindern. Ein Kindersitz ist auf dem Bild Probemontiert. Technisch und Funktionell ist diese Konstruktion nicht schlecht, aber von der Fahreigenschaft eher unpraktisch...
Angefügtes Bild

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NorbertE |
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Schmiedi, klick mal hierdie haben von allen möglichen Marken E-Teile. Unter anderem auch Felgen. Dort sollte sich doch was finden lassen. Die im Link ist ja vom Pocketbike und damit wahrscheinlich auch nicht zugelassen, aber such mal selber Grüsse Norbert
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Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten. Karl Kraus
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