Wiederzulassung, RT125/2
Klaus |
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Bei mir lief es so
1.) Mit dem Kaufvertrag und dem alten DDR-Brief zur Zulassungsstelle (brauchts beides nicht unbedingt, dann musst Du aber unter Umständen eine eidestattliche Erklärung abgeben, wo Du die Kiste her hast ... gefunden, geschenkt, gekauft ...) 2.) Anhand der Rahmennummer klärt die Zulassungsstelle direkt online ob die Kiste als geklaut gemeldet ist. 3.) Parallel schon mal bei einer Versicherung eine Doppelkarte besorgt. Aufpassen dass die RT nicht als Leichtkraftrad klassifiziert wird, dann wirds nämlich unter Umständen teuer. 4.) Bei der Zulassungsstelle einen Schein für die Überführung zum TÜV besorgen (ist billiger als Kurzzeitkennzeichen und weniger schweißtreibend als schieben) 5.) Kennzeichen prägen lassen und mit dem Überführungsschein zum TÜV fahren (am besten vorab schon mal einen Termin für die Vollabnahme - so erforderlich - vereinbaren, das dauert nämlich etwas länger und mitunter haben die dann auch einen Prüfer, der sich mit Oldtimern auskennt) 6.) Vollabnahme beim TÜV, die Daten kann sich der Prüfer ebenfalls direkt beim KBA in Flensburg besorgen 7.) Mit dem TÜV-Gutachten zurück zur Zulassungsstelle und die Papiere ausfertigen lassen 8.) Fertig - Kosten: TÜV: 60,50 €, Kennzeichen: 15,50 €, Zulassung: 43,60 €, eidesstattliche Erklärung kostet falls erforderlich auch nochmal rund 50.- €. Achtung die RT kostet keine Steuer. Falls ein Steuerbescheid kommt, Einspruch einlegen.
Gruß Klaus
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Wer später bremst ist länger schnell
MZ RT 125 / 2 Halbnabe (Baujahr 1957; laaft) MZ RT 125 / 2 Vollnabe (Baujahr 1957; laaft) MZ BK 350 (Baujahr 1958; in Arbeit) Vaterland mit Sachs 50/2 1,25 PS (Baujahr > 1954; in Arbeit)
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hallo-stege |
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QUOTE (Andrea @ 23.09.2013, 21:22) | Kann mir jemand mitteilen wie das mit der wieder Anmeldung dann funktioniert. |
Ja, die für Dich örtlich zuständige Zulassungsstelle. Und da fast jede Zulassungsstelle in Deutschland das anders handhabt, würde ich auch dort mal nachfragen.
Meine Meinung dazu:
- Da der Brief vorliegt, muss er weder aufgeboten werden, noch ist ein weiterer Eigentumsnachweis oder was eidesstattliches erforderlich.
- Da es sich bei der RT 125 nach heutigem Recht um ein Leichtkraftrad handelt, bekommst Du auch keinen neuen Brief (heute: Zulassungsbescheinigung II) ausgestellt, sondern nur einen Nachweis der Betriebserlaubnis sowie einen Fahrzeugschein (ZB I).
- Der ungültig gemachte Brief könnte je nach Laune der Zulassungsstelle als Nachweis der Betriebserlaubnis ausreichen.
- Da der Brief und damit ein zum Fahrzeug passender Datensatz vorliegt, ist keine Vollabnahme (§ 21 StVZO) nötig, denn das ist lediglich eine Hauptuntersuchung erweitert um die Erstellung eines Datensatzes für den Brief.
- Falls die Zulassungsstelle trotzdem eine Vollabnahme verlangt, sollte die Technische Prüfstelle lediglich die "Grundgebühr" dafür kassieren dürfen, und keinen Mehraufwand für Datenbeschaffung (Die Datenbringst Du ja mit)
- Ein Leichtkraftrad-Oldtimer ist nicht teurer oder billiger als ein Kraftrad in der Versicherung, da man es sinnvollerweise in einer speziellen Oldie-Versicherung anmeldet. (Axa, Würtembergische, Oldie-Car Cover etc.) Deine RT sollte dann um die 30 Euro Haftpflicht im Jahr kosten.
Was hab ich vergessen ???
Gruss von Frank
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50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Kreidler RS.
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