Hallo JawaMopedenthusiasten,
ich wollte mir mittelfristig ne Jawa50 zulegen (eher Typ23 (Mustang) als den Roller).
Und jetzt wollte ich fragen was passiert wenn die niemals in der DDR (beim KTA in Dresden) zugelassen worden ist.
Im Motottadfrage.de Forum erhalte ich die Antwort, daß man mit den Unterlagen einer baugleichen Maschine ankommen kann und die dann Ersatzpapiere ausgestellt werden können auch wenn die niemals in der DDR zugelassen war (sondern vllt. vorher nur in CS oder PL zugelassen war).
Jetzt die Frage: Ist denn so wirklich alles an Jawa50 zulassungsfähig (egal aus welchem Land das kommt) ? (ich glaub das eben nicht !!!)
Ich hatte doch gedacht, daß die 50er Ostmopeds (egal ob Jawa oder Simsons), die hier zugelassen sind (oder für die das KBA in Flensburg Ersatzpapiere ausstellt) nur Mopeds sind, die schon mal in der DDR zugelassen waren.
Sinn der Sonderregelung auch die 60km/h schnellen Mopeds zuzulassen war doch, daß man damit das Bestandseigentum der Ostdeutschen vor Wertlosigkeit schützen wollte.
Und Jawas aus dem Ausland gehören doch nicht dazu oder ?
Also ich gehe doch richtig in der Annahme, daß das KBA in FL feststellen kann ob die Rahmennummer mal beim KTA der DDR (in Dresden) registriert war oder ?
Also wäre es doch unmöglich einen Vogel, den ich mir für billiges Geld in CZ kaufe hier zuzulassen.
Wer bringt nochmal schnell Licht ins Dunkel (in anderen Mopedforen sind ja vor allem wegen dieser OstmopedZulassungsSonderregelung ja nicht so die Experten).
Schönen Gruß
Manfred
|