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> Mz Ts 125 zulassen
Beamer
Geschrieben am: 30.03.2017, 14:57
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Hallo, erstmal vielen Dank für die Aufnahme, ich bin neu hier.

Ich habe mal ein kleines Anliegen zum anmelden meiner Ts. Vorab, mit dem Verkäufer hab ich ein gutes Verhältnis und er würde mir auch helfen.

Also die Unterlagen die ich habe sind :

-Kaufvertrag (keine Bemerkung über den Brief)
- Fahrzeugschein also Teil 1
- Perso und Führerschein natürlich
-Vollabnahme vom TÜV, ist glaub ich notwendig wenn nach einer gewissen Zeit das Fahrzeug wieder in Betrieb genommen werden will, da hab ich auch sone Art Fahrzeugschein dazu ,steht Einzelgenehmigung erteilt nach 21 StVO Absatz 4
-gültiger TÜV bis Juli 2018

Bis auf den Teil 2 also der Fahrzeugbrief fehlt, der Vorbesitzer hatte auch nie Einen.

Auf der Zulassung kenn ich jemand, der meinte deutlich ohne eidesstattliche Versicherung vom Vorbesitzer keine Chance auf zulassen, erstmal muss damit der Brief besorgt werden. Ich fahre Montag aber selbst hin und frage mich durch. Andere die ich kenne, ging es problemlos, beim Vorbesitzer auch. Der hatte auch keine anderen Unterlagen.

Problem ist nur, wenn es ohne Brief nicht geht ich noch 3-4 Wochen auf den Brief warten muss, ehe ich sie zugelassen kriege. Wie gesagt, bis am 24.03 also bis vor ein paar Tagen war sie angemeldet, warum ich sie nicht angemeldet bekommen sollte, würde ich dann nicht verstehen.

Jemand Ahnung?
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Svidhurr
Geschrieben am: 30.03.2017, 15:27
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Tach, leider wird das bei jeder Zulassungsstelle anders gehandhabt mad.gif

Was fehlt den nun _uhm.gif Abmelden ging doch auch hmm.gif
Den Brief hast du doch, den Zulassungsschein hat der Verkäufer verlegt.
Also wäre die Erklärung doch kein Problem.

Rufe doch einfach mal auf der Zulassung an und kläre das Problem vorab.

Hätte Sinn gemacht die TS einfach umzumelden wink.gif


--------------------
Gruß Svid (Thomas)

Ich sammle die Daten der Stoye SW.
Bitte sendet mit per PN - Rahmen Nummer und Bj.
Die Quellen (Besitzer) behalte ich natürlich für mich.
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Beamer
Geschrieben am: 30.03.2017, 16:07
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Hallo Svid,

nein den Fahrzeugschein hab ich, es fehlt nur der Fahrzeugbrief also der Teil 2, der Teil 1 also Schein ist vorhanden.

Zudem hab ich noch ein Gutachten mit einem extra Fahrzeugschein wo steht :

Gutachten dient für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge.
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cosca
Geschrieben am: 30.03.2017, 16:09
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QUOTE (Beamer @ 30.03.2017, 14:57)
... da hab ich auch sone Art Fahrzeugschein dazu ,steht Einzelgenehmigung erteilt nach 21 StVO Absatz 4
-gültiger TÜV bis Juli 2018

Bis auf den Teil 2 also der Fahrzeugbrief fehlt, der Vorbesitzer hatte auch nie Einen.

Auf der Zulassung kenn ich jemand, der meinte deutlich ohne eidesstattliche Versicherung vom Vorbesitzer keine Chance auf zulassen, erstmal muss damit der Brief besorgt werden. ...

Hallo, ich vermute fast sicher du hast alles was du brauchst. 125er werden nicht zugelassen, erhalten deshalb auch keinen Teil II (alt Fahrzeugbrief), sondern eine Betriebserlaubnis. Schau dir mal den "sone Art Fahrzeugschein" richtig an. Da steht mit Sicherheit Betriebserlaubnis drauf. Den Teil I gibt es immer, da LKR kennzeichnungspflichtig sind und mit der Zuteilung des Kennzeichens gibt`s eben den Teil I (alt Fahrzeugschein). Sollte das so sein; hinfahren, ummelden, glücklich sein. Sollte die Betriebserlaubnis tatsächlich fehlen, gilt was svidhurr schon geschrieben hat und dann ist auch eine "Vollabnahme" fällig.
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cosca
Geschrieben am: 30.03.2017, 16:16
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QUOTE (Beamer @ 30.03.2017, 16:07)
Zudem hab ich noch ein Gutachten mit einem extra Fahrzeugschein wo steht :

Gutachten dient für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge.

Hat sich jetzt überschnitten. Das ist alles, was du brauchst. Mehr gibt`s nicht mehr. biggrin.gif
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Beamer
Geschrieben am: 30.03.2017, 17:08
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Okee, heißt zur Zulassungsstelle und ich brauch mich nicht um den Brief mehr kümmern?
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cosca
Geschrieben am: 30.03.2017, 17:15
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Wenn du Betriebserlaubnis und Fahrzeugschein hast, ja. Dann gibt es keinen Brief. Das kann bei "Altfällen" noch so sein, ist aber offensichtlich hier nicht der Fall. Was steht denn nun auf dem "zweiten" Fahrzeugschein?
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Beamer
Geschrieben am: 30.03.2017, 17:40
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Ich habe es mir mal erlaubt dir eine Nachricht zu senden. Hoffe das ist Ok.
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cosca
Geschrieben am: 30.03.2017, 18:15
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Steht garnicht Betriebserlaubnis drauf, ist es aber! biggrin.gif
Wenn du sowas hast, gibt es keinen Brief.

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Beamer
Geschrieben am: 30.03.2017, 19:04
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Genau solch Schein habe ich.
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cosca
Geschrieben am: 30.03.2017, 19:17
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Ab zur Zulassungsstelle, ummelden, viel Spaß beim Fahren smile.gif
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Rossi
Geschrieben am: 30.03.2017, 19:34
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Hi,

und genau der Schein ist die Betriebserlaubnis. EBE heist Einzelbetriebserlaubnis ausgestellt nach §21 STVZO. Mit dem Zettel, der HU und ggf dem Fahrzeugschein, evB Nummer, Person und Geld zum Amt und dann wird das alles gut.

Da steht auch §4 FZV drauf. Ein Leichtkraftrad ist nach §3 FZV Zulassungsfrei und nach §4 FZV Kennzeichen und damit HU-Pflichtig.

MfG

Tobias


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