Danke für die Antwort!
das ist sehr hilfreich bzw. bringt es auf den Punkt, was ich wissen wollte.
Der Stichtag für das (legale) Fahren ohne Führerschein war mir bekannt aber nicht das es bei einem Mofa auch eine Ausnahme für die Max. Geschwindigkeit gibt.
Endlich bekommt dann die 30 Zone mal Bedeutung....
... Also mit Rückenwind vielleicht....
Ist es für den Jahrgang 1962 normal, das kaum Informationen im Registrierschein eingetragen sind? Keine Geschwindigkeit, Kein Ritzel....?
Gruß