Bernd und S-U,
da sind wir wieder beim Urheberrecht. Ich bin da nicht so fit, kenne aber ein Forumsmitglied, der es wissen müsste
Die "Simson-Rechte" hat ja MZA aufgekauft. Was dieses "aufgekauft" nun alles einschliesst, weiss ich nicht im Detail. Wenn der Meyer nun die originale Blaupause für das Spezialwerkzeug XY mitgekauft hat, hat er m.E. nach auch die Vermarktungsrechte.
Ein Nachbau, die Veröffentlichung etc. geht also nur mit seiner Zustimmung. Es gibt aber neuzeitliche Publikationen, wo diese Zeichnungen drin sind.
Die Veröffentlichung eines Scans einer alten DDR-Zeitschrift, die keinen Rechtenachfolger hat, sollte problemlos sein.
Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
Karl Kraus