Anhänger "Rollka III" VEB KEMA Görlitz, Typschild fehlt,Originalzustand veränd.
NorbertE |
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Das KBA ist ja "nur" eine Behörde, die sich mit den amtlichen Betriebserlaubnissen beschäftigt. Jedenfalls diese Abteilung, um die es hier geht. Für technische Fragen haben die TÜV, DEKRA und Konsorten als Sachverständige. Die wären bei sowas auch eher Ansprechpartner. Das KBA ist also "nur" für die gesetzliche Seite zuständig. Mit den "Gewichten" auch wieder mal ein Beispiel: Vor Jahren fuhr ich mit einem geliehenen PKW-Hänger, wo ich obendrein noch die Papiere liegen gelassen habe. Dieser Hänger war optisch und technisch "neuwertig", gleichwohl war der "TÜV" abgelaufen. 2 Jahre alt und fast nie benutzt. Natürlich kam die Kelle, keine Papiere, TÜV abgelaufen und...mit meiner eingetragenen PKW-Kupplung darf ich nur 2.000 Kg Anhängelast ziehen. Beim Hänger war auf dem Typenschild aber kein Leergewicht, sonder nur das zulässige Gesamtgewicht von 2.500 Kg eingestanzt. Auf dem Hänger waren 4 Mopeds mit je 40/45 kg . Eigentlich hätte ich nicht weiterfahren dürfen, da ich an der nächsten Ecke die zulässigen 2.000 KG Anhängelast überschreiten könnte.  Ein Leergewicht war nicht ersichtlich. Ich hatte einen "guten Polizisten" erwischt, der rechnen und schätzen konnte und mich mit der Fuhre ziehen liess. Den Hänger-Eigentümer hat der fehlende TÜV 90 Eus und einen Punkt gekostet, mich die fehlenden Papiere eine mündliche Verwarnung.  Zu Deiner Sicherheit kannst Du ein Typschild mit den Gewichtsangaben anbringen. Du ersparst Dir Diskussionen bei einer Kontrolle, müsstest aber sowieso die BE mit den Angaben mitführen. Ich bin garnicht so der Spezialist, es ging damals um die Hänger-BE, die keiner hatte aber Jeder wollte. Da hab ich mal mit dem KBA nett konferiert. Der richtige Experte hier im Forum bei solchen Dingen rund um Moped, Hänger, verkehrsrechtliche Dinge ist user Hallo-Stege. Frank ist Sachverständiger bei weissichnichtmehr  und selbst Mopedfahrer.
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Jungs und Mädels ich freu mich! Heute sind die Papiere für den Anhänger gekommen. Es gab keine weiteren Nachfragen seitens des KBA's. Interessant ist dass im Kästchen B (Baujahr des Fahrzeugs) "siehe Typschild" steht. Ich hatte das Baujahr beim Antrag zwar mit angegeben, aber es wurde nicht berücksichtigt. Diese Angabe schafft nun Klarheit. Der Anhänger muss ein Typschild haben.
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Niels
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NorbertE |
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Bei meinem letzten Telefonat mit dem Schmied auf dieses Problem angesprochen meinte er, dass wohl der Lieferant dieser Schilder nicht mehr liefert oder liefern kann. Ich kann ihn gerne nochmal Bescheid stossen, dass er sich hier selber mal meldet. Du kannst oder solltest sogar auf einem Schild Deiner Wahl die Angaben des Typscheins, den Du ja nun hast, eintragen. Einfach nur, um Diskussionen aus dem Weg zu gehn. Es ändert jedoch nichts daran, dass Du bei Hängerfahrten die BE für diesen mitführen musst, weil nur die zählt und die eingestanzte Nummer. Dazu auch wieder was Passendes: Bei einer Kontrolle mit 2 SR2 durch einen Bus voller BP-Anwärter, die diese Art von BE vom KBA scheinbar noch nicht kannten, kam der Spruch "die habt ihr wohl selber gedruckt..." Es ist ratsam, das Anschreiben vom KBA zur BE ebenfalls mitzuführen. Grund: Auf der eigentlichen BE ist nur ein winzig kleines Hoheitszeichen und nur eine schwammige Formulierung, auf dem Anschreiben ist zumindest die ausstellende Behörde ersichtlich, obwohl auch nur maschinell unterschrieben. Es ist eben Deutschland. Ich kanns nicht ändern.
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@ Schmied: Vielen Dank für die Info @ Norbert: Ich persönlich finde es frech wenn einen auf das ordnungsgemäße Vorzeigen offizieller Dokumente so eine Frage gestellt wird. Aus meiner Sicht sollte es der fragenden Person peinlich sein, denn es beweist dass sie eine Wissenslücke hat, die sie an der ordentlichen Ausführung ihrer Aufgaben hindert.
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Schmied |
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Nur nochmal als kurze Info: Wie es aussieht gibts nun doch bald wieder Material (die langerhoffte Nachricht kam gestern  ) und die Produktion wird wieder anlaufen. Ich meld mich dann nochmal wenns soweit ist... Gruß vom Schmied
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Ich habe gerade eine Email vom KBA erhalten, in dem mir ein Sachbearbeiter mitteilt, dass man mir leider nicht behilflich sein könne da man angeblich "ausnehmlich" ABE´s für Kleinkleinkrafträder der ehemaligen DDR "versendet". Ich hoffe das KBA sieht es mir auf Grund der Umstände nach, dass ich nun den Eindruck gewonnen habe, dass die Erteilung einer ABE anscheinend vom jeweiligen Sachbearbeiter abhängt........ Da ich ja eine ABE für den Anhänger bekommen habe, gehe ich nun davon aus, dass sich, warum auch immer, zwei unterschiedliche Sachbearbeiter mit meinem Antrag befasst haben müssen. Ich habe auch in einem anderen Thread hier im Forum gelesen, dass ein User zwei Jahre nach dem ersten Antrag einen weiteren Antrag gestellt hat und beim zweiten Mal erfolgreich war. Mann bin ich froh, dass ich die Papiere bekommen habe. Vielen Dank an den Sachbearbeiter, der sie mir ausggestellt hat!
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