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BlueKR50
Geschrieben am: 13.04.2012, 12:23
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Hallo,

ich habe jetzt ja endlich einen MAW bekommen, leider komplett ohne Papiere..

Wie gehe ich da jetzt am besten vor um ein Schriftstück zu bekommen??

Meine Versicherung benötigt für jedes Fahrzeug eine ABE...

Gruß

Matze
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Simson-Rheinmetall2E
Geschrieben am: 13.04.2012, 12:26
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Matze ein bisschen hier lesen hilft wink.gif _console.gif

Du "musst" zu Dekra, ein Gutachten erstellen lassen!

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Berti
Geschrieben am: 13.04.2012, 14:11
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oder du ignorierst das alles und holst dir nur eine Mopedversicherung. wink.gif
kommt sicher bissel darauf an wo du wohnst....aber mich hat noch keiner von der Rennleitung nach einer Betrieberlaubnis gefragt.
Wichtig ist die Verischerung, gibts bei der Allianz als Oldtimertarif für 25€ im Jahr.
Wenn mich die Grünen..jetzt sind sie ja blau... anhalten zeige ich Verischerungsschein und gut. Ich erkläre das der MAW nie mit Fahrrad zusammen verkauft worden ist, sondern immer nur einzeln im Konsum oder HO über den Ladentisch ging.
Und somit ja auch kein eigentändiges Fahrzeug wie Mofa oder Moped ist.
Das Fahrrad mußte man ja extra kaufen. Damit waren die Damen und Herren bisher immer zufrieden. Meist sind die eh hin und weg von dem knatternden Teil. Die Frage nach dem Helm beatworte ich immer das das Teil gerade 25km/h schafft und ich somit von der Helmpflicht ausgenommen bin/bleibe.
VG Berti


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VG der Jörg
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mifatwin
Geschrieben am: 13.04.2012, 15:27
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Die Versicherungsvertreter haben meist keine Ahnung von solchen Unterlagen (die wollen nur sehen das irgendwo ABE und die Nummern usw. stehen) und so könnte man sich die ABE selber schreiben. Habe ich gehört.. unsure.gif
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hallo-stege
Geschrieben am: 13.04.2012, 15:33
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QUOTE (mifatwin @ 13.04.2012, 16:27)
Die Versicherungsvertreter haben meist keine Ahnung von solchen Unterlagen (die wollen nur sehen das irgendwo ABE und die Nummern usw. stehen) und so könnte man sich die ABE selber schreiben. Habe ich gehört.. unsure.gif

Wenn man in den Knast gehen will, könnte man das sicher ...

An sonsten braucht man eine Betriebserlaubnis für den Motor.

Steht aber alles schon in anderen Threads.

Gruss von Frank


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50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Kreidler RS.
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Schwabe
Geschrieben am: 18.04.2012, 19:26
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QUOTE (Berti @ 13.04.2012, 15:11)
oder du ignorierst das alles und holst dir nur eine Mopedversicherung.  wink.gif
kommt sicher bissel darauf an wo du wohnst....aber mich hat noch keiner von der Rennleitung nach einer Betrieberlaubnis gefragt.
Wichtig ist die Verischerung, gibts bei der Allianz als Oldtimertarif für 25€ im Jahr.
Wenn mich die Grünen..jetzt sind sie ja blau... anhalten zeige ich Verischerungsschein und gut. Ich erkläre das der MAW nie mit Fahrrad zusammen verkauft worden ist, sondern immer nur einzeln im Konsum oder HO über den Ladentisch ging.
Und somit ja auch kein eigentändiges Fahrzeug wie Mofa oder Moped ist.
Das Fahrrad mußte man ja extra kaufen. Damit waren die Damen und Herren bisher immer zufrieden. Meist sind die eh hin und weg von dem knatternden Teil. Die Frage nach dem Helm beatworte ich immer das das Teil gerade 25km/h schafft und ich somit von der Helmpflicht ausgenommen bin/bleibe.
VG Berti

In dem anderen Fred steht bereits alles.

Trotzdem hier noch eine Antwort:

Ich selbst habe auch noch keine Papiere (will erst den neu gemachten Motor einfahren, damit der nicht kaputtgemacht wird beim testen der Höchstgeschwindigkeit).

Die Allianz will eigentlich einen Nachweis für das Baujahr. Das wird ohne Papiere mehr als schwierig.
Aus diesem Grund habe ich halt 20 Euro mehr ausgegeben und mir ein Schild von der WGV schicken lassen.
Sobald ich Papiere habe, kostet das beim nächsten Versicherungsjahr bei der Allianz nur noch 25 Euro.

Mir ist klar, daß das Ding mit dem Schild nicht versichert ist (da keine Betriebserlaubnis). Das Schild und der Versicherungsschein sind nur ein Blender für die Polizei.

Was Helmpflicht angeht, bist Du aber im Unrecht.
Laut dem neuen Gesetz seit Dezember 2005 muß jeder auf/in einem Kfz, das schneller als 20 km/h ist und keine Sicherheitsgurte hat, einen Helm aufsetzen (auch wenn die Polizei Anweisung hat, bei alten Autos ohne Gurte keine 15 Euro zu verlangen, was sie eigentlich vom Gesetz her müßten, da Helmpflicht!).
Auf einem Mofa (25 km/h) mußt Du also schon seit den ´80er-Jahren eine Helm aufsetzen (außer Du bist befreit wie ich).

Es gibt Fahrräder mit Hilfsmotor, auf denen man keinen Helm aufsetzen muß.
Die dürfen aber nur 20 km/h fahren und werden heutzutage als "Leichtmofas" bezeichnet.
Es gibt zwar Leute, die sich für den MAW Papiere mit einer Höchstgeschwindigkeit von nur 20 km/h ausstellen lassen (bösen drosseln). Dann dürfen sie zwar ohne Helm fahren; dennoch ist der MAW kein "Leichtmofa", weil mehr als 30 ccm, sondern irgendein Zwischending.

In der Praxis wird kein Polizist nach einem Helm auf einem Fahrrad mit Hilfsmotor fragen, weil er i.d.R. davon ausgeht, daß es ein "Leichtmofa" sei.
Nur wenn er die Papiere sehen will und da mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit drinstehen, kann ihm einfallen, die 15 Euro Verwarnungsgeld wegen Verstoß gegen die Helmpflicht kassieren und die Weiterfahrt untersagen zu wollen.


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Raphael
Geschrieben am: 18.04.2012, 19:55
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Das mit dem Helm im Auto ist Nonsens , wie die Oldtimer-Praxis berichtete .


Das war ein "Missverständnis" eines jungen Polizisten , der ein Gesetz fehlinterpretiert hatte , welches eigentlich für Quadfahrer gemacht , aber wohl recht schwammig formuliert war.

Angezeigt wegen "Fahrens ohne Helm" war der Besitzer eines Ami-Cabrio-Schlittens , laut dem Polizisten müsse in einem "offenen , vierrädrigen Fahrzeug ohne Gurt" (und hier war vom Gesetztgeber eigentlich ein Quad gemeint), ein Helm getragen werden .

Der Fahrer ging vor Gericht und bekam Recht , m.W. wurde der Gesetzestext dementsprechend abgeändert .

Alles aus dem Gedächtnis geschrieben , bei Bedarf kann ich aber nochmal nachlesen .

Gruss,
Raphael


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" Es wird Tote geben." Dieser Schreibfehler in der Einladungskarte führte dazu , daß auf der Feier zu meinem 8. Geburtstag niemand kam.

Da erzähle ich meinem Psychologen meine Lebensgeschichte , und der Arsch sagt nur :"Boah, krasser Scheiss , ey !"

"Ich glaube, Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren."

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Schwabe
Geschrieben am: 18.04.2012, 20:09
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Im Gesetz steht nichts von Quad (wegen denen - und den alten "Trikes" - wurde das Gesetz zwar geändert; das steht aber nur im Einführungstext, nicht im Gesetzestext selbst):
QUOTE
oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__21a.html
Ein Cabriolett ist ein offenes mehrrädriges Kraftfahrzeug. Damit gilt da, wenn keine Sicherheitsgurte vorhanden, vom Gesetz her schlicht und einfach die Helmpflicht.
Daß das vom Gesetzgeber "nicht so gemeint" (sondern auf Quads und Trikes bezogen) war, sondern ein Versäumnis im Gesetzestext darstellt, ändert an der Rechtslage nichts.
Der Polizist hat da also nichts "fehlinterpretiert", sondern das Gesetz treu nach dem Text angewandt. Es kommt nicht darauf an, warum ein Gesetz erlassen/geändert wurde und was im Einführungstext der Änderung steht, sondern was im Gesetzestext selbst steht. Der Polizist war also absolut im Recht, der Richter eigentlich im Unrecht.
Wenn da dann trotzdem nicht verurteilt wurde, ist das lediglich Kulanz (genau wie die Anweisung der Innenminister an die Polizisten, bei Cabrios ohne Gurt keine 15 Euro wegen Verstoß gegen die Helmpflicht zu verlangen).

Bis jetzt wurde das Gesetz nicht geändert (ist ein größerer Akt; und wegen der paar Leute mit offenen Autos ohne Gurt wird der nicht in Angriff genommen; daher eben die Innenministeranweisung).


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Schwabe
Geschrieben am: 04.06.2017, 11:30
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QUOTE (Schwabe @ 18.04.2012, 19:26)
Es gibt Fahrräder mit Hilfsmotor, auf denen man keinen Helm aufsetzen muß.
Die dürfen aber nur 20 km/h fahren und werden heutzutage als "Leichtmofas" bezeichnet.
Es gibt zwar Leute, die sich für den MAW Papiere mit einer Höchstgeschwindigkeit von nur 20 km/h ausstellen lassen (bösen drosseln). Dann dürfen sie zwar ohne Helm fahren; dennoch ist der MAW kein "Leichtmofa", weil mehr als 30 ccm, sondern irgendein Zwischending.

Das war wohl etwas unpräzise. Editieren kann ich das nicht, weil der Beitrag für das Programm "zu alt" ist.
Also muß ich es hier ergänzen:

Was ich geschrieben hatte, stimmt zwar, sorgt aber für Verwirrung, da man glauben kann, nur mit einem "Leichtmofa" keinen Helm aufsetzen zu müssen.
Das ist falsch. Helmpflicht besteht für Kfz (ein "Pedelec" oder so, das nur Tretunterstützung bis 25 km/h besitzt, ist kein Kfz, fällt also nicht unter die Helmpflicht) dann, wenn die Höchstgeschwindigkeit mehr als 20 km/h beträgt und kein Sicherheitsgurt vorhanden ist (warum das bei alten Autos ohne Gurte nicht umgesetzt wird, d.h. es anderslautende Gerichtsurteile gibt, liegt an der "Lobby" der reichen Oldtimerbesitzer ... , s.o.). Sie hat also mit der Bezeichnung "Leichtmofa" und dessen komplizierten und umfangreichen Voraussetzungen nichts zu tun.

Im "Westen" durften Hühnerschrecks bis 1960 eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h haben. Das wurde dann geändert, so daß bei nach 1960 zusammengebauten Fahrrädern mit Anbaumotor nur noch eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erlaubt ist (in der Praxis gab es dann die Hühnerschrecks aber nicht mehr, da mit dem NSU-Quickly ein richtiges Moped eingeführt worden war, s.u. zum SR1). In der Zone gab es dieses Gesetz nicht, d.h. da durften Hühnerschrecks bis zur Übernahme der "DDR" in die brd weiterhin 40 km/h fahren. Das aber nur theoretisch, weil in der Praxis niemand mehr im Alltag mit einem Hühnerschreck herumfuhr (nachdem mit dem SR1 ein richtiges Moped mit Anfahrkupplung und Gangschaltung zu erwerben war und diese Fahrzeugart dann mit der Zeit verbessert und erweitert wurde, hatte niemand mehr Lust auf einen Motor am Fahrrad, mit dem man erst einmal strampeln muß ...). Deshalb wurde die Hühnerschrecks im "Einigungsvertrag" auch schlichtweg vergessen (der Ausdruck "Fahrrad mit Hilfsmotor" darin bezieht sich nicht auf Hühnerschreck ohne Betriebserlaubnis, sondern auf Kfz wie SR1, SR2, SL1 u.ä.).

Man darf also nicht nur mit moderneren "Leichtmofas" ohne Helm fahren, sondern mit allen Kfz, deren Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 20 km/h beträgt, - auch mit einem MAW, wenn er entsprechend gedrosselt wurde und eine derartige Höchstgeschwindigkeitseintragung in den Papieren hat.


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