S51 mit 32mm Krümmer/Auspuff, Ist das legal?
Mamei |
|
Newbie

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 13
Mitgliedsnummer.: 9902
Mitglied seit: 01.02.2018

|
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur S51, muss aber erwähnen, dass ich keine Ahnung habe und die Frage von dem her eventuell für euch etwas seltsam ist. Bei meiner gestrigen Ausfahrt wurde ich von einem Mopedfahrer im Bierarten auf meine S51 angesprochen. Er fragte mich, warum ich ein "32er-Set" drauf habe. Ich hatte keine Ahnung was er meint. Er sagte mir, dass ich einen 32mm Krümmer und Auspuff auf der S51 hätte und ob ich bei Kontrollen keine Probleme hätte... Ich war total irritiert, weil ich das bisher nicht wusste bzw. von einer legalen Simson ausging.
Ich will aber keine Probleme bei Kontrollen bekommen. Was ist denn mit diesem 32mm Krümmer/Auspuff nicht legal? Darf ich den fahren oder ist das illegal? Wenn ja, was passiert einer Kontrolle?
Danke
|
|
|
Mamei |
|
Newbie

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 13
Mitgliedsnummer.: 9902
Mitglied seit: 01.02.2018

|
Ui, das wird schwierig. Die Simson steht etwa 150 km von mir weg. Ich kann höchsten mal anfragen, ob er mir Bilder per Email sendet.
Wen kann ich denn am besten Fragen ob ein 32mm-Satz legal ist? Bei der DEKRA anrufen? Oder der Polizei?
|
|
|
Mafafe |
|

Advanced Member
  
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 93
Mitgliedsnummer.: 7359
Mitglied seit: 12.05.2014

|
QUOTE (Mamei @ 05.04.2018, 08:47) | ... Ich will aber keine Probleme bei Kontrollen bekommen. Was ist denn mit diesem 32mm Krümmer/Auspuff nicht legal? Darf ich den fahren oder ist das illegal? Wenn ja, was passiert einer Kontrolle?
Danke |
Hallo,
ganz klar, dann lass die Finger davon!
Ich kenne zwei Fälle in denen Jungspunte von der Rennleitung angehalten wurden und die Fahrzeuge, auf Grund eines Verdachtes, zur technischen Überprüfung eingezogen wurden (Sicherstellung nach OWiG 53).
Sofern der Prüfer dann fündig wird, heißt es in der Konsequenz, je nachdem, was der Gutachter feststellt:
Erlöschen der Betriebserlaubnis, Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), Fahren ohne Versicherungsschutz (§ 6 PflVG)
Zugegeben, die wenigsten werden derartige technische Veränderungen auf Anhieb erkennen. Wobei, einer hatte es ja offensichtlich schon erkannt. Das braucht es aber auch nicht. Du musst nur mal mit 70 Sachen unterwegs sein. Das reicht unter Umständen als Anfangsverdacht.
Du musst selbst wissen, ob es Dir im Zweifelsfalle den Stress wert ist.
@ m@ngo: Woher willst Du wissen, ob an dem Ding nicht noch mehr rumgefrickelt wurde? Er sagt ja selbst ehrlich von sich, dass er keine Ahnung hat.
Sebastian
|
|
|
Thema wird von 1 Benutzer(n) gelesen (1 Gäste und 0 Anonyme Benutzer)
0 Mitglieder:
|