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> Problem mit Rahmennummer KR51
ckich
Geschrieben am: 27.07.2019, 21:58
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QUOTE (kradschütze @ 26.07.2019, 01:53)
Ich habe doch nur gesagt, dass man die Nummer SEINES Rahmens, der einem auch bisher gehörte und zerstört ist, einmeißeln soll. Nur hierum geht es doch wohl, siehe Themenstarter. Von einer reihenweisen Rahmennummernvervielfältigung war jedenfalls bislang keine Rede.
Dies würde übrigens spätestens bei der Meldung des Haftpflichtversicherers auffliegen.
Unsere Mopeds sind vom Zulassungsverfahren aufgrund bestehender ABE gemäß § 3 FZV befreit. Damit haben wir doch auch keinen Brief oder eine Karteikarte i.d.S.
Die Änderung müsste dann ja allenfalls auf der ABE des KBA vermerkt werden. Eine Karteikarte i.d.S. könnte noch die alte DDR-ABE sein?
Wenn Du so etwas hast, zeige es uns doch bitte mal. Ich stelle mir vor, dass die Zulassungsstelle beim LRA einen erstmal groß anschaut.
Sobald ich aus dem Urlaub wieder da bin, rufe ich unsere Zulassungsstelle deswegen mal an und werde gern berichten, versprochen. Zeige dann auch gern meine DDR-ABE mit Änderung von meiner Schwalbe mit Ersatzrahmen.

Wie oft denn noch?
Einfach eine FIN einschlagen ist nicht, Wurst ob eigene oder nicht.

Auch wenn es Zulassungsfrei Ist, die Daten sind gespeichert
sonst wüsste das KBA nicht welche FIN eine KTA -BE ausgestellt wurde oder nicht.
Einfach mal nachdenken......
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 28.07.2019, 00:36
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Wahnsinn wie viele Spezialisten hier unterwegs sind und totalen Unfug schreiben, weil ihnen einfach das Fachwissen fehlt!

Haltet euch einfach an das was Frank schreibt und ihr seid auf der sicheren Seite. wink.gif thumbsup.gif

Und ein Typenschild (Im Gesetz auch Fabrikschild genannt) ist keine Urkunde und wird es auch nie sein. Denn wenn es so wäre, dürfte man sich selbst kein neues Typenschild machen! Es ist sogar gesetzlich geregelt, dass man das Typenschild erneuern darf. Natürlich darf man dort nur wahrheitsgemäße Angaben machen, das sollte man allerdings auch ohne gesetzliche Grundlage wissen.



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Grüße Jörg

Suche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten.

Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen.


Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an.

Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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kradschütze
Geschrieben am: 28.07.2019, 01:02
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Herr Stege hat leider nichts dazu geschrieben, wie eine bisherige Rahmennummer auf den Ersatzrahmen gemäß StVZO kommt. Insbesondere nicht, wie man den Vorgang bei der Zulassungsstelle in die angebliche „Karteikarte“ vermerkt bekommt. Dies werde ich anfragen, gehe aber davon aus, dass die bei der Zulassungsstelle überfragt sind. Ich kenne unseren Behördenleiter und hake eventuell nach.
Bei Thema selber Nummer einschlagen bleibe ich dabei. Wenn es meine Nummer ist, darf (soll) ich sie auch selber Stempeln i.S.d. § 59 Ii Nr. 2 StVZO, sonst stünde da auch, dass man es selber nicht darf.
Die unterlassene Anzeige bei der Zulassungsstelle nach Nr. 3 (wie die auch immer aussieht) wäre übrigens nur eine Ordnungswidrigkeit.
Also lieber den alten Rahmen wenn möglich reparieren. thumbsup.gif


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Gruß, Sven
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ckich
Geschrieben am: 28.07.2019, 07:13
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Ja und keiner kommt dann nach ob die FIN legal auf den Rahmen kommen Ist, damit ist sie verloren, so viel zur Ordnungswidrigkeit.

Auch wenn es deine FIN ist, kannst du nicht machen was du willst damit..
Sonst zu was technische Änderungen abnehmen lassen, ist doch mein Fahrzeug und mein zb. Auspuff, Felgen.....
Dein Argument ist keins.

Das Gesetz macht da auch kein Unterschied zwischen iein Zulassungsfreien Fahrzeug oderr ein Zulassungspflichtigen. Das muss abgenommen und eingetragen werden.
Genauso eine FIN die auf ein anderen Rahmen kommt.

Du diskutierst hier über was und wirfst Leuten Halbwissen vor und selber hast du noch nie ein Rahmenwechsel gemacht.
bzw. Keine Ahnung.
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hallo-stege
Geschrieben am: 28.07.2019, 17:10
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QUOTE (kradschütze @ 28.07.2019, 02:02)
Herr Stege hat leider nichts dazu geschrieben, wie eine bisherige Rahmennummer auf den Ersatzrahmen gemäß StVZO kommt.

Das war ja auch nicht die Frage.


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hallo-stege
Geschrieben am: 28.07.2019, 17:16
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QUOTE (kradschütze @ 28.07.2019, 02:02)
... wie eine bisherige Rahmennummer auf den Ersatzrahmen gemäß StVZO kommt. Insbesondere nicht, wie man den Vorgang bei der Zulassungsstelle in die angebliche „Karteikarte“ vermerkt bekommt. ...

Zulassungsfreie Fahrzeuge haben ja keine "Karteikarte", dort wird ein Rahmentausch oder eine von der Zulassungsstelle zugeteilte Fahrzeug-Ident-Nr. nur auf das ABE-Kartchen bzw. im §21 Gutachten vermerkt.

Noch mal zurück zum Ausgang: Es handelt sich hier um eine uneindeutige Rahmennummer. Da kann nur die Zulassungsstelle abhelfen. In so einem Falle einen "Rahmentausch" zu fingieren ist völliger Quatsch, da ja beide Rahmennummern der Zulassungsstelle gemeldet werden müssen, beide in die Papiere eingetragen werden und ggf natürlich die ganze Geschichte von der Zulassungsstelle hinterfragt wird.


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