Sicher bekommt man beim KBA auch irgendwie den Abdruck der Betriebserlaubnis für einen Neckermann-Spatz, denn das KBA hat die Betriebserlaubnis für den Neckermann 1967 ja ursprünglich mal erteilt. Wer sollte die denn sonst ausstellen, als der ursprüngliche Aussteller. Kann natürlich sein, dass der dann nur 40 oder 45 km/h schnell sein darf, oder was auch immer damals zugelassen war.
Ich würde da mal anrufen und nachfragen.
Ob das aber auch auf dem selben Weg wie bei den DDR-Simmen geht, weiß ich nicht.