Guten Morgen,
weiß jemand verlässlich bis wann der Sperber in rot/grau ausgeliefert worden ist? Ich finde nur Aussagen wie "die frühen Modelle".
Ich habe hier einen Sperberrahmen mit der Nummer 35083**. Wenn ich diese mit den Listen der FIN´s vergleiche komme ich auf Februar 1967. Da er mal übergtüncht wurde lässt sich die Farbfrage nicht mehr nachvollziehen. Könnte dieser noch ein roter gewesen sein?
Zum Thema Zulassung. Ich wollte gestern eigtl. beim KBA eine ABE beantragen. Aber dann kam mir die Frage "Ist das wirklich nötig?"
Wie läuft das wenn ich keinen Brief dazu besitze? Ich habe sehr häufig gelesen §21 und dann Zulassungstelle (alten Brief aufbieten) und neuer Brief. In dem Fall bräuchte ich ja eigtl. keine ABE vom KBA.
Nun habe ich aber auch noch folgendes gefunden:
Weiterhin muss während der Fahrt die „Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)“ als Nachweis über die Erteilung eines amtlichen Kennzeichens mitgeführt werden. Die Ausstellung einer „Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)“ ist bei Leichtkrafträdern wie dem Sperber nicht notwendig (siehe § 4 FZV). Fahrzeugbriefe wurden für den Sperber nur in der DDR benötigt. Stattdessen reicht heute ein Abdruck der ABE oder eine Datenbestätigung, welche ersatzweise vom Kraftfahrt-Bundesamt ausgestellt werden kann.Kann mir hier jemand wirklich verlässliche Infos geben?
Vielen Dank sagt der Freak.
Quelle:
https://dewiki.de/Lexikon/Simson_Sperber