Hat damit nichts zu tun, sondern ob das KTA der DDR dem Moped/Modell eine BE erteilt hatte oder nicht.
Sämtliche Export Modelle haben keine KTA Betriebserlaubnis, zu was auch.
Die müssen ja die Vorschriften erfüllen die für das jeweilige Land in den sie exportiert wurden,
gültig waren, damit die dort eine eine Betriebserlaubnis bekommen.
Wie zb. Ungarn, durften Mopeds nur Solo gefahren werden, maximal 50km oder auch nur 40km/h fahren.
Ein Export Spatz wie den so genannten Neckermann Spatz,
dem ist keine BE vom KTA der DDR erteilt wurden.
Dem zu folge kann das KBA für diesen auch keine Zweitschrift der KTA-BE ausstellen.
Im übrigen hatte der Neckermann-Spatz nur eine 40km/h Betriebserlaubnis bekommen
https://www.ddrmoped.de/forum/index.php?sho...findpost&p=5653 ,
weil die Mopeds in der BRD damals (vor 4/1986) nur 40km/h fahren durften.
Die S51B-4-D (BRD-Modell) hatte vor 1986 auch nur eine 40km/h Betriebserlaubnis.
http://www.ddrmoped.de/forum/index.php?showtopic=32459