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> S51 alltagstauglich machen - Bitte um Vorschläge
ckich
Geschrieben am: 06.12.2023, 10:15
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QUOTE (Unhold @ 04.12.2023, 15:37)
Na ja, diese Mühe, da rein zu schauen mache ich mir gar nicht erst, denn ein bundesdeutsches Gesetz, hier die StVZO, ist das höherrangigere Recht gegenüber dem Verwaltungsakt irgendeiner Behörde. Im Übrigen waren auch in der DDR laut Gesetz an Kleinkrafträdern "Fahrtrichtungsanzeiger" keine Pflicht.
Zudem gehe ich davon aus, dass sich im Zweifel auch kein gestresster Polizist am Straßenrand die Mühe machen wird, sich da irgendeinen Wisch heraus zu suchen und durch zu lesen, nur, um am Ende einzusehen, dass es umsonst war.

Andernfalls freut sich jeder Rechtsanwalt über leicht verdientes Geld.   biggrin.gif

Der wenn an den "richtigen" Polizist gerätst der was finden will, der gibt dir einfach ein Mängelzettel
und bis du in Zugzwang.
Blinker wieder anbauen oder muss halt belegen das nach der BE deines Moped definitiv keine Blinker dran sein müssen......

Und nochmal wenn es so wäre wie du behautest, dann könnte ich an meiner 83 und 87er S51 wie auch jeder andere der eine hat vor Baujahr 88, einfach auch das Bremslicht abbauen.

Von höherrangigen Recht bei der StVZO/FZV und einer BE zu reden ist schlicht und einfach Quatsch.
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ckich
Geschrieben am: 06.12.2023, 10:23
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QUOTE (vondi @ 06.12.2023, 08:59)
Vorallen funktionierten zu Ostzeiten diese störanfäligen Binker bei den meisten eh nie richtig und waren fast immer nach unten gedreht. So war jedenfalls meine Beobachtung. Ich denke heutzutage ist das sicher besser geworden.

Gruß, Frank.

Das lag meist an ein kaputten Akku und neue, die gab es dank Mangelwirschaft nicht so wie sie gebraucht wurden.
Daher wurde das nach unten drehen, von der DDR Rennleitung auch akzeptiert.

Geht heut zu tage nicht mehr, was dran ist muss funktionieren
Heute wird zb. auch kein abdecken von Nebelscheinwerfer mehr akzeptiert wenn diese nicht funktionieren.
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 06.12.2023, 10:49
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QUOTE (ckich @ 06.12.2023, 10:15)
QUOTE (Unhold @ 04.12.2023, 15:37)
Na ja, diese Mühe, da rein zu schauen mache ich mir gar nicht erst, denn ein bundesdeutsches Gesetz, hier die StVZO, ist das höherrangigere Recht gegenüber dem Verwaltungsakt irgendeiner Behörde. Im Übrigen waren auch in der DDR laut Gesetz an Kleinkrafträdern "Fahrtrichtungsanzeiger" keine Pflicht.
Zudem gehe ich davon aus, dass sich im Zweifel auch kein gestresster Polizist am Straßenrand die Mühe machen wird, sich da irgendeinen Wisch heraus zu suchen und durch zu lesen, nur, um am Ende einzusehen, dass es umsonst war.

Andernfalls freut sich jeder Rechtsanwalt über leicht verdientes Geld.   biggrin.gif

Der wenn an den "richtigen" Polizist gerätst der was finden will, der gibt dir einfach ein Mängelzettel
und bis du in Zugzwang.
Blinker wieder anbauen oder muss halt belegen das nach der BE deines Moped definitiv keine Blinker dran sein müssen......

Und nochmal wenn es so wäre wie du behautest, dann könnte ich an meiner 83 und 87er S51 wie auch jeder andere der eine hat vor Baujahr 88, einfach auch das Bremslicht abbauen.

Von höherrangigen Recht bei der StVZO/FZV und einer BE zu reden ist schlicht und einfach Quatsch.

Es bleibt falsch was du schreibst, egal wie oft du es hier schreibst.

Die Gesetzeslage ist eindeutig und ist auch für jeden Polizisten bindend. Also warum sollte ein Polizist gegen etwas vorgehen, was vom Gesetz her nicht vorhanden sein muss?

Du musst doch langsam mal einsehen, dass du hier auf dem Holzweg bist. Lass es deshalb bitte gut sein.


--------------------
Grüße Jörg

Suche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten.

Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen.


Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an.

Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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ckich
Geschrieben am: 06.12.2023, 11:10
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QUOTE (SimsonSammler1234 @ 06.12.2023, 10:49)

Es bleibt falsch was du schreibst, egal wie oft du es hier schreibst.

Die Gesetzeslage ist eindeutig und ist auch für jeden Polizisten bindend. Also warum sollte ein Polizist gegen etwas vorgehen, was vom Gesetz her nicht vorhanden sein muss?

Du musst doch langsam mal einsehen, dass du hier auf dem Holzweg bist. Lass es deshalb bitte gut sein.

Ok.
nur eins noch, dann lass ich es gut sein.
Ist ja nicht die erste Diskussion darüber und da ja ua. auch hier hallo-stege
hoch geschätzt wird und Beruflich damit vertraut ist.....
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...st&p=1056590451


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Auxburger
Geschrieben am: 07.12.2023, 11:12
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Was der SimsonSammler nicht versteht oder/und nicht verstehen möchte:

Die Gesetzeslage damals hat es Herstellern erlaubt, Fahrzeuge ohne Blinker legal in Verkehr zu bringen und dafür eine Allgemeine Betriebs-Erlaubnis zu erlangen.

Wenn nun aber der Hersteller das Fahrzeug mit Blinkern zur ABE vorgeführt hat und somit Blinker in der ABE stehen, dann haben an jedem dieser Fahrzeuge Blinker zu sein.

Der einzelne Betreiber des Fahrzeugs unterliegt dieser ABE. Wer unbedingt Blinker abbauen möchte, muss das per Einzelabnahme tun, also seine individuelle Betriebserlaubnis von der ABE abweichend genehmigen lassen.

Insofern ist es komplett sinnfrei, auf der Gesetzeslage herumzureiten. Die Referenz ist der Auslieferungszustand des Neufahrzeugs.

Wer also an eine S51N (ab ABE ohne Blinker) welche drangeschraubt hat und sie nachher wieder abbaut, der darf das einfach so. Alle anderen dürfen das nicht.

Frohe Erleuchtung - links und rechts und vielleicht auch im Kopf.
Peter


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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 07.12.2023, 11:19
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QUOTE (Auxburger @ 07.12.2023, 11:12)
Was der SimsonSammler nicht versteht oder/und nicht verstehen möchte:

Die Gesetzeslage damals hat es Herstellern erlaubt, Fahrzeuge ohne Blinker legal in Verkehr zu bringen und dafür eine Allgemeine Betriebs-Erlaubnis zu erlangen.

Wenn nun aber der Hersteller das Fahrzeug mit Blinkern zur ABE vorgeführt hat und somit Blinker in der ABE stehen, dann haben an jedem dieser Fahrzeuge Blinker zu sein.

Der einzelne Betreiber des Fahrzeugs unterliegt dieser ABE. Wer unbedingt Blinker abbauen möchte, muss das per Einzelabnahme tun, also seine individuelle Betriebserlaubnis z.B. von der ABE abweichend genehmigen lassen.

Insofern ist es komplett sinnfrei, auf der Gesetzeslage herumzureiten. Die Referenz ist der Auslieferungszustand des Neufahrzeugs.

Wer also an eine S51N (ab ABE ohne Blinker) welche drangeschraubt hat und sie nachher wieder abbaut, der darf das einfach so. Alle anderen dürfen das nicht.

Frohe Erleuchtung - links und rechts und vielleicht auch im Kopf.
Peter

Das ist immer noch falsch. Aber bleibt bei eurer Meinung.

Nachtrag:

Habe gerade nochmal mit dem TÜV Sachverständigen gesprochen. Er hat mir nochmals bestätigt, dass ein Kleinkraftrad laut Gesetz keine Blinker benötigt.

Selbst wenn das Kleinkraftrad mit Blinkern gebaut wurde, braucht es keine.

Das entfernen der Blinker hat auch keinen Einfluss auf die ABE. Es kommt durch das Entfernen der Blinker weder zu einer Gefährdung noch ändert sich der Fahrzeugtyp.

Sind aber Blinker am Moped vorhanden müssen Sie auch funktionieren. Das ist gesetzlich auch so festgeschrieben.




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Grüße Jörg

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boerdy61
Geschrieben am: 07.12.2023, 13:19
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QUOTE (vondi @ 06.12.2023, 09:59)
Vorallen funktionierten zu Ostzeiten diese störanfäligen Binker bei den meisten eh nie richtig und waren fast immer nach unten gedreht. So war jedenfalls meine Beobachtung. Ich denke heutzutage ist das sicher besser geworden.

Gruß, Frank.

Das mit den nach unten gedrehten habe ich auch noch vor Augen...


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Gruß Thorsten

boerdy61

Wir wissen, was wir tun. Aber wir tun so, als wenn wir es nicht wüssten.
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ckich
Geschrieben am: 07.12.2023, 20:01
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QUOTE (Auxburger @ 07.12.2023, 11:12)
Was der SimsonSammler nicht versteht oder/und nicht verstehen möchte:

Die Gesetzeslage damals hat es Herstellern erlaubt, Fahrzeuge ohne Blinker legal in Verkehr zu bringen und dafür eine Allgemeine Betriebs-Erlaubnis zu erlangen.

Wenn nun aber der Hersteller das Fahrzeug mit Blinkern zur ABE vorgeführt hat und somit Blinker in der ABE stehen, dann haben an jedem dieser Fahrzeuge Blinker zu sein.

Der einzelne Betreiber des Fahrzeugs unterliegt dieser ABE. Wer unbedingt Blinker abbauen möchte, muss das per Einzelabnahme tun, also seine individuelle Betriebserlaubnis von der ABE abweichend genehmigen lassen.

Insofern ist es komplett sinnfrei, auf der Gesetzeslage herumzureiten. Die Referenz ist der Auslieferungszustand des Neufahrzeugs.

Wer also an eine S51N (ab ABE ohne Blinker) welche drangeschraubt hat und sie nachher wieder abbaut, der darf das einfach so. Alle anderen dürfen das nicht.

Frohe Erleuchtung - links und rechts und vielleicht auch im Kopf.
Peter

Genau so ist es.
So wie das Fahrzeug die Betriebserlaubnis erlangt hat, ist binden.

Die Betriebserlaubnis erlaubt ein Motorrad, welches nach früheren Gesetzeslage,
diese ohne Blinker erlangt hatte,
heute obwohl laut StVZO/FZV Blinker binden vorgeschrieben sind bei Motorrädern,
dies ohne Blinker nachzurüsten zu müssen, weiterhin so zu fahren.


@ SimsonSammler1234

Unsere Meinung
Drei mal darfst raten was hallo-stege beruflich macht.















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Unhold
Geschrieben am: 07.12.2023, 20:03
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Tja, eine Meinung zur Rechtslage darf durchaus jeder haben und auch kundtun.

Dennoch erleichtert ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung ungemein. wink.gif

Falls also jemand ein spezielleres Gesetz kennt, in dem steht, dass Kleinkrafträder aus irgendeinem Grunde abweichend von §54 Abs.V, Nr.4 StVZO doch Blinker haben müssen, dann würde mich das brennend interessieren.


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der Unhold
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 07.12.2023, 22:51
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QUOTE (Unhold @ 07.12.2023, 20:03)
Tja, eine Meinung zur Rechtslage darf durchaus jeder haben und auch kundtun.

Dennoch erleichtert ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung ungemein. wink.gif

Falls also jemand ein spezielleres Gesetz kennt, in dem steht, dass Kleinkrafträder aus irgendeinem Grunde abweichend von §54 Abs.V, Nr.4 StVZO doch Blinker haben müssen, dann würde mich das brennend interessieren.

Es gibt keine andere Gesetzeslage und Hallo-Stege war es übrigens auch der bestätigt hat, dass es genau so ist wie ich es bereits mehrfach geschrieben hatte. wink.gif

Wer es jetzt immer noch nicht glaubt, der kann sich ja nochmal direkt mit ihm in Verbindung setzen und sich alles nochmal erklären lassen.


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Grüße Jörg

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ckich
Geschrieben am: 08.12.2023, 11:24
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@ SimsonSammler1234
Tja da da tut wohl hallo-stege an anderer Stelle etwas anderes kund geben als dir gegenüber.
Im Link schreibt er da was anderes auch wenn da speziell um Bremslicht geht, ist es von Prinzip her das gleiche. -> Die Betriebserlaubnis ist binden schreibt er da.

Wenn deiner Meinung nach die BE nicht binden ist,
dann erkläre mal warum ein Motorrad ohne Blinker, welches nach früheren Gesetzeslage die BE erlangt hat, weiterhin keine haben müssen, obwohl die Blinker bei Motorräder nach
StVZO $54 Abs 1 Nr. 3 bindend vorgeschrieben sind ?

Wenn die BE nicht binden wäre, zu was müssen dann überhaupt technische Veränderung abgenommen werden wenn zb. ein anderer Lenker verbaut wird. _uhm.gif
Da wird ja nicht mal was abgebaut, ist ja nach wie vor ein Lenker dran.
Warum müssen dann andere Räder/Reifen abgenommen und eintragen werden
wenn die BE eh nicht bindend ist ? Räder sind nach wie vor dann auch dran.
Warum muss dann überhaupt eine BE haben wenn ein Fahrzeug dieser nicht entsprechen muss ?
Warum muss man dann zb. fürn Reimport über eine 21er Einzelabnahme eine erlangen ?
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enrico-82
Geschrieben am: 08.12.2023, 11:35
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Könnten wir dann irgendwie zurück zum Thema kommen...

Jeder konnte nun lesen was jede Partei für Meinungen hat und kann sich selbest ein Bild machen.
Wenn wir das noch 99 mal schreiben sind wir dennoch in einer Grauzone smile.gif.

Frag 10 Anwälte und du bekommst 35 Antworten.

Zurück zum Thema:

Alltagstauglich soll der Bock werden, dann sind Blinker und Bremslicht pflicht, in dem Sinne, dass es brenzliche Situationen entschärft und komfortabler ist. Wenn du nun in MV wohnst aufm flachen Land und 30km von jedlicher Zivilisation ... dann kannste das auch vergessen biggrin.gif

Beruhigt euch smile.gif

PS: ich würde zur Vape greifen, wenn man keine original Zündung will.


--------------------
Viele Grüße,
Enno


S51 B 1-3 - Klick SR 2E - Klick KR51/1K -Klick
VW 1200 L - Klick

in Erinnerung:
SR2 - Klick KR51/1K -Klick
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 08.12.2023, 11:54
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QUOTE (enrico-82 @ 08.12.2023, 11:35)
Könnten wir dann irgendwie zurück zum Thema kommen...

Jeder konnte nun lesen was jede Partei für Meinungen hat und kann sich selbest ein Bild machen.
Wenn wir das noch 99 mal schreiben sind wir dennoch in einer Grauzone smile.gif.

Frag 10 Anwälte und du bekommst 35 Antworten.

Zurück zum Thema:

Alltagstauglich soll der Bock werden, dann sind Blinker und Bremslicht pflicht, in dem Sinne, dass es brenzliche Situationen entschärft und komfortabler ist. Wenn du nun in MV wohnst aufm flachen Land und 30km von jedlicher Zivilisation ... dann kannste das auch vergessen biggrin.gif

Beruhigt euch smile.gif

PS: ich würde zur Vape greifen, wenn man keine original Zündung will.

Also ich finde wir sollten das weiter ausdiskutieren. wink.gif

Pflicht ist nur das, was im Gesetz steht, nichts anderes.



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blauemaus
Geschrieben am: 08.12.2023, 12:13
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Ich komme mal wieder auf den Ausgangspunkt zurück.

Habe am Mittwoch eine ABE für einen SR2E eines Freundes beantragt und war über das neue Verfahren überrascht. Jetzt müssen Fotos von beiden Seiten, Front und Heckansicht hochgeladen werden, dazu noch Typschild und VIN. Die Antwort, dass dem Antrag stattgegeben wurde kam schon gestern, jetzt muss die BA noch gedruckt werden.
Ob die Fotos mit einer KI ausgewertet werden? Anders kann ich mir die Geschwindigkeit kaum erklären.

Mich würde interessieren, welchen Einfluss Fotos von offensichtlich verbastelten Mopeds haben. Der Eigentümer des S51, mit dem ich das Thema gestartet hatte, möchte auch eine neue BA haben.

Bin momentan dabei, den Motor umzubauen, über den Umbau der Heckpartie diskutieren wir noch....


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Biete öfter mal alte Teile über Kleinanzeigen an, einfach mal vorbeishauen: Meine Angebote bei ebay Kleinanzeigen
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 08.12.2023, 12:16
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QUOTE (ckich @ 08.12.2023, 11:24)
@ SimsonSammler1234
Tja da da tut wohl hallo-stege an anderer Stelle etwas anderes kund geben als dir gegenüber.
Im Link schreibt er da was anderes auch wenn da speziell um Bremslicht geht, ist es von Prinzip her das gleiche. -> Die Betriebserlaubnis ist binden schreibt er da.

Wenn deiner Meinung nach die BE nicht binden ist,
dann erkläre mal warum ein Motorrad ohne Blinker, welches nach früheren Gesetzeslage die BE erlangt hat, weiterhin keine haben müssen, obwohl die Blinker bei Motorräder nach
StVZO $54 Abs 1 Nr. 3 bindend vorgeschrieben sind ?

Wo hat hallo-stege denn an anderer Stelle irgendwas anderes zum Thema Blinker geschrieben? _uhm.gif Bitte mal einen Link bereitstellen.

Und wo hatte hallo-Stege was zum Thema Bremslicht geschrieben? hmm.gif
Bitte auch einen Link bereitstellen.

Und wie kommst du darauf, dass das Bremslicht das Gleiche ist wie die Blinker? Auf welcher Gesetzeslage beruhen deiner Erkenntnisse?

Ich muss dir sicher nicht erklären, warum es für manche Dinge Bestandsschutz gibt, auch wenn die heutige Gesetzeslage eine andere ist.

Wenn du dir sicher bist, dass deine Aussagen richtig sind, dann kontaktiere
hallo-stege und befrage den Fachmann zur Thematik und lass uns wissen, was er gesagt hat. wink.gif







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