S51 alltagstauglich machen - Bitte um Vorschläge
SimsonSammler1234 |
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QUOTE (blauemaus @ 08.12.2023, 12:13) | Ich komme mal wieder auf den Ausgangspunkt zurück.
Habe am Mittwoch eine ABE für einen SR2E eines Freundes beantragt und war über das neue Verfahren überrascht. Jetzt müssen Fotos von beiden Seiten, Front und Heckansicht hochgeladen werden, dazu noch Typschild und VIN. Die Antwort, dass dem Antrag stattgegeben wurde kam schon gestern, jetzt muss die BA noch gedruckt werden. Ob die Fotos mit einer KI ausgewertet werden? Anders kann ich mir die Geschwindigkeit kaum erklären.
Mich würde interessieren, welchen Einfluss Fotos von offensichtlich verbastelten Mopeds haben. Der Eigentümer des S51, mit dem ich das Thema gestartet hatte, möchte auch eine neue BA haben.
Bin momentan dabei, den Motor umzubauen, über den Umbau der Heckpartie diskutieren wir noch.... |
Die Fotos haben keinen negativen Einfluss, solange ein komplettes Fahrzeug zu sehen ist. Ob fahrbereit, verbastelt oder nicht komplett spielt keine Rolle.
Typenschild muss original sein, sonst hast du Pech. Selbst für originale DDR Ersatzrahmen gibt es keine ABE mehr, weil die Rahmen schon zu DDR Zeiten ab Werk kein Typenschild hatten.
Scheinbar hat man durch das neue Onlineverfahren den Verwaltungsaufwand erheblich gesenkt, weshalb die Bearbeitung jetzt auch schneller geht.
Zudem kostet wohl selbst eine Ablehnung mittlerweile Geld. Zumindest beim Onlinevorgang muss man ja in Vorkasse gehen. Wird die Anfrage abgelehnt ist das Geld weg. Vielleicht hat dazu ja schon jemand persönliche Erfahrungen gesammelt und kann hier zur Aufklärung beitragen.
Durch die Sache werden wohl auch für viel weniger Export Fahrzeuge Anfragen gestellt, so reduziert sich das Auftragsvolumen auch nochmal.
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Grüße JörgSuche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten. Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen. Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an. Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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ckich |
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@SimsonSammler1234 "Pflicht ist nur das, was im Gesetz steht, nichts anderes" Die StVZO/FZ schafft verbindlichen Rahmenbedingungen. und in diesen "Gesetz" ist auch verbindlich vorgegeben das ein Fahrzeug eine Betriebserlaubnis haben muss und dieser entsprechen muss. Damit habe ich Prinzip meine Fragen "zu was müssen dann überhaupt technische Veränderung abgenommen werden wenn zb. ein anderer Lenker verbaut wird. Da wird ja nicht mal was abgebaut, ist ja nach wie vor ein Lenker dran. Warum müssen dann andere Räder/Reifen abgenommen und eintragen werden wenn die BE eh nicht bindend ist ? Räder sind nach wie vor dann auch dran. Warum muss dann überhaupt eine BE haben wenn ein Fahrzeug dieser nicht entsprechen muss ? Warum muss man dann zb. fürn Reimport über eine 21er Einzelabnahme eine erlangen ?" an dich, selber beantwortet . "Und wo hatte hallo-Stege was zum Thema Bremslicht geschrieben? Bitte auch einen Link bereitstellen." Den link dazu hatte ich bereits hier https://www.ddrmoped.de/forum/index.php?sho...ndpost&p=652279bereitgestellt. Auf welcher Gesetzeslage das beruhen, steht da auch. "Ich muss dir sicher nicht erklären, warum es für manche Dinge Bestandsschutz gibt, auch wenn die heutige Gesetzeslage eine andere ist." Und eine Grundlage für Bestandsschutz ist die Betriebserlaubnis die nach den damaligen Gesetzeslage das Fahrzeug erlangt hat. ==================================== "Zudem kostet wohl selbst eine Ablehnung mittlerweile Geld. Zumindest beim Onlinevorgang muss man ja in Vorkasse gehen. Wird die Anfrage abgelehnt ist das Geld weg. Vielleicht hat dazu ja schon jemand persönliche Erfahrungen gesammelt und kann hier zur Aufklärung beitragen" Die Ablehnung kostet definitiv auch Geld Die Ablehnung benötigt man ihr und in Nachbarlandkreisen auf der Zulassungsstelle siehe dazu hier das Info-Blatt https://www.simsonforum.de/wbb/index.php?th...775#post1586775Auch kann man daraus erlesen was folgt, auch wenn nicht explizit da steht. Es wird nur eine Betriebserlaubnis als KKR mit 50km/h Höchstgeschwindigkeit erteilt, da es ja nach bundesdeutschen Gesetz (StVZO/FZV), KKR nur 50km/h dürfen bis Bj 2002 und ab nur noch 45km/h. Es sei man kann es belegen das die Erstinbetriebnahme in der DDR erfolgte. Heißt auch das Moped muss auf 50km/h gedrosselt sein damit es dem gesetzlichen vorgaben entspricht sonst ist man dann mit AM-Schein auch mal schnell wegen fahren ohne gültigen Führerschein dran, sowie fahren ohne gültige BE.
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docralle |
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Ohje? Also Blinker und Stoplicht waren zwingend Pflicht für die Erteilung einer ABE mit 60 km/h. Weswegen der Spatz nur 50 darf. Das es bei der S50/51 und bei der SR50-Reihe die N-Fahrzeuge gab, lag einfach der Tatsache geschuldet, preiswerte Fahrzeuge anbieten zu müssen.
Schaut euch einfach mal die Ausstattungsvielfalt gerade bei der S51 an und wie diese mit der S51/1 gestrafft wurde.
Die Blinker selber sind tatsächlich ein Zugewinn in sachen Verkehrssicherheit. Also ich möchte diese nicht missen. Zudem es auch die Möglichkeit, von der Vespa den (Wechselstrom)Blinkgeber zu nutzen, wer mag.
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Geduld ist etwas, was einem weiterbringt. 1986-2016 Der Roller wird 30Mein Fuhrpark: SR 50 CE (neues Projekt)Meine 51er 1 Mifa Universal (510); 1 Mifa Klappi (904) und 2 schöne Diamantfahräder.... Gruß Ralle
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ckich |
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@ SimsonSammler1234 Bitte http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...st&p=1056590451Beitrag 4 Bei Zweirädern ist ein Bremslicht erst ab EZ. 01.011988 Pflicht und eine Nachrüstpflicht besteht nicht. Der Gesetzgeber "würde ja nie etwas erlauben, was jemanden gefährdet"  Und es ist ja nicht so das keine Nachrüstpflicht gäbe, zb. einer Warnblinkanlage bei mehrspurige Fahrzeugen. Ach da fällt mir gerade was ein, mehrspurige Fahrzeugen, müsste da nicht am Duo auch eine Warnblinkanlage nachgerüstet werden
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blauemaus |
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Hallo an Euch, die Fortsetzung. Wir haben an dem Moped den Zylinder mit Auspuff durch das Original (Nachbau) ersetzt, sowie mehrere Instandsetzungen durchgeführt, so dass alle Funktionen wiederhergestellt sind. Die wirklich hässlichen Schutzblechse mit Blinker und Gepäckträger will der Besitzer (noch) behalten.
Daruafhin meine Anfrage an das KTA: Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte eine Betriebserlaubnis für einen S51 über das Onlineformular beantragen. An diesem Moped sind allerdings keine originalen Blinker, sowie veränderte Schutzbleche montiert. Ist das ein Hindernis für die Erteilung der Betriebserlaubnis?
Die Antwort: Sehr geehrter Herr . . . ,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) stellt den Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) immer auf den Ursprungs-Typ des Fahrzeuges aus.
Wenn veränderte Blinker oder Schutzbleche am Fahrzeug montiert wurden ist dies kein Grund die ABE zu verweigern. Sie sollten jedoch beachten, dass Umbauten immer in der Verantwortung des Halters des Fahrzeuges liegen und ggf. zur Erlöschung der ABE führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr KTA-Archiv
Daraus schließe ich für mich: Ich werde eine BA bekommen. Wenn später ein Schadensfall eintritt und die Versicherung zahlen soll, wird diese Wege suchen, die Zahlung zu vermeiden. Da das Moped, so wie es dann auf der Straße ist, nicht den Vorgaben der BA entspricht, kann oder wird es Probleme geben. Das muss der Besitzer dann für sich entscheiden, ob er mt diesem Risiko leben und fahren will.
Ich habe es im beruflichen Umfeld mehr als einmal erlebt, dass Versicherungen Leistungen verweigert haben, weil sich der Versicherte nicht an Vorgaben gehalten hatte.
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SimsonSammler1234 |
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QUOTE (ckich @ 11.12.2023, 09:27) | @ SimsonSammler1234 Bitte http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...st&p=1056590451 Beitrag 4
Bei Zweirädern ist ein Bremslicht erst ab EZ. 01.011988 Pflicht und eine Nachrüstpflicht besteht nicht. Der Gesetzgeber "würde ja nie etwas erlauben, was jemanden gefährdet" 
Und es ist ja nicht so das keine Nachrüstpflicht gäbe, zb. einer Warnblinkanlage bei mehrspurige Fahrzeugen.
Ach da fällt mir gerade was ein, mehrspurige Fahrzeugen, müsste da nicht am Duo auch eine Warnblinkanlage nachgerüstet werden |
Super, dann kann jetzt jeder nachlesen wem das Thema Bremslicht interessiert.
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SimsonSammler1234 |
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QUOTE (Auxburger @ 14.12.2023, 12:09) | Da haben wir das Verständnisproblem wieder:
Das Gesetz erlaubte den Herstellern bis 31.12.1987, Fahrzeuge ohne Bremslicht in Verkehr zu bringen. Ob diese Fahrzeuge Bremslicht haben oder nicht, steht dann in der ABE.
Das Gesetz erlaubt NICHT, bei Fahrzeugen, deren ABE mit Bremslicht erteilt wurde, dieses Bremslicht eigenmächtig wieder wegzulassen.
9 von 10 Anwesenden verstehen diesen Unterschied.
Gute Erleuchtung! Peter |
Da hätte ich noch eine Frage dazu. Wer hatte hier geschrieben, dass man das Bremslicht einfach so weglassen kann, wenn es vorhanden ist? Konnte nämlich keinen Beitrag dazu finden. Das Bremslicht hatte ja erst ckich ins Spiel gebracht. QUOTE | (ckich @ 08.12.2023, 11:24) @ SimsonSammler1234 Tja da da tut wohl hallo-stege an anderer Stelle etwas anderes kund geben als dir gegenüber. Im Link schreibt er da was anderes auch wenn da speziell um Bremslicht geht, ist es von Prinzip her das gleiche. -> Die Betriebserlaubnis ist binden schreibt er da.
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Ckich schrieb Bremslicht und Blinker sind im Prinzip das Gleiche, was aber nicht zutreffend ist. Die Erklärung dazu gibt hallo-stehe ja in seinen Beiträgen dazu.
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docralle |
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QUOTE (Auxburger @ 14.12.2023, 13:09) | Da haben wir das Verständnisproblem wieder:
Das Gesetz erlaubte den Herstellern bis 31.12.1987, Fahrzeuge ohne Bremslicht in Verkehr zu bringen. Ob diese Fahrzeuge Bremslicht haben oder nicht, steht dann in der ABE.
Das Gesetz erlaubt NICHT, bei Fahrzeugen, deren ABE mit Bremslicht erteilt wurde, dieses Bremslicht eigenmächtig wieder wegzulassen.
9 von 10 Anwesenden verstehen diesen Unterschied.
Gute Erleuchtung! Peter |
In den gebrauchten Ländern, in der DDR war es Pflicht, schon allein wegen der 60 Km/h-Zulassung. Schau dir einfach mal nur den Spatz an. Ebenso war ein Fernlicht nicht nötig, wegen der bis Mitte der 1980er Jahre in den alten Bundesländern üblichen 40Km/h-Regelung.
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enrico-82 |
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Freak |
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QUOTE (SimsonSammler1234 @ 17.12.2023, 18:43) | Was wird da spannend? Der Autofahrer hat das Abbiegezeichen des Mopedfahrers mißachtet und somit den Unfall verursacht. Dass er das Abbiegezeichen trotz Scheinwerferlicht des Pkw nicht gesehen haben will, ist eine reine Schutzbehauptung und ändert nichts an seinem schuldhaften Verhalten.
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Wenn ich schon diese Überschrift lese bekomme ich des kotzen! Was will der Schreiberling damit wohl suggerieren......? @Jörg: Das der Autofahrer den Abbiegearm nicht gesehen habe möchte ist gar nicht so unwahrscheinlich. Wenn ich sehe wie manche Radfahrer ihren Richtungswechsel ankündigen  . Da wird mal eben für ne halbe Sekunde bis Sekunde der Arm vom Lenker genommen (von raushalten kann man da nicht sprechen), dann aber sofort wieder hektisch an den Lenker. So als wenn sie nicht mit einer Hand mehr als 5 Meter rollen könnten. Wer weiß wie gut das Mädel den Arm genutzt hat und wer weiß wie Aufmerksam der Autofahrer war. Aber nun gut das tut hier eigtl. nichts zu Sache.
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Mfg Philipp alias Freak ---->Aktuelle Teilegesuche<----
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