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> KBA ab '26 KEINE 60km/h Betriebserlaubnisse mehr
Rollka
Geschrieben am: 30.01.2026, 12:27
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Grade habe ich erfahren, dass das KBA für Simson-Mopeds nur noch dann eine neue Betriebserlaubnis ausstellt, wenn die entsprechende Rahmennummer in deren Listen steht. Und diese Listen sind massiv unvollständig.

Diese Änderung gillt wohl ab 2026.

Das heißt, dass ein Simson-Moped mit verlorenen Papieren in den meisten Fällen NIE mehr auf 60km/h-Moped zugelassen werden kann, sondern in jedem Falle so gehandhabt wird, als wäre es im entsprechenden Baujahr im Westen erstzugelassen: Also 45/50km/h (je nach BJ) oder "offen" als Leichtkraftrad mit Kennzeichen und Motorradschein.

Das gillt auch dann, wenn die DDR-Briebserlaubis heute noch genutzt wird und verloren geht, wenn das Moped schon seit Jahren gefahren wird. Es wir KEIN Ersatz ausgestellt!

Und nu?


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Unhold
Geschrieben am: 30.01.2026, 12:47
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Einzelabnahme bei TÜV/DEKRA/GTÜ usw. nach §21 StVZO und dann mit dem Gutachten die 60 km/h-Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle holen. Beides gebührenpflichtig!


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der Unhold
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Rollka
Geschrieben am: 30.01.2026, 13:30
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Genau das war ja in den letzten Jahren der Weg.

Und genau das wird auch weiterhin so gehen. ABER das Resultat ist eine 45 oder 50km/h Zulassung, oder eine als Leichtkraftrad. 60km/h Moped nur noch dann, wenn die Rahmennummer zufällig in der Liste steht.
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ckich
Geschrieben am: 30.01.2026, 18:30
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QUOTE (Unhold @ 30.01.2026, 12:47)
Einzelabnahme bei TÜV/DEKRA/GTÜ usw. nach §21 StVZO und dann mit dem Gutachten die 60 km/h-Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle holen. Beides gebührenpflichtig!

Nur das da größtenteils die Zulassungsstelle nicht mit spielen bzw. keine BE mit 60km/h als KKR erteilen wenn kein Nachweis hast das das Moped in der DDR auf der Straße war.

Die Zulassungsstelle verlangt hier das Ablehnungsschreiben wenn mit ein 21er Gutachten kommst.
Für Reimport und wenn eine Ablehnung vom KBA bekommst weil zb. das Typenschild fehlt
und man kein Nachweis hat das das Moped in der DDR gelaufen ist, kannst nur eine BE mit 50km/h als KKR erlangen.
Das ist hier und in sämtlichen Nachbar Landkreisen seit 2001 so.


Und ich denke mal das die jetzt den Zulassungsstellen einen Riegel vorschieben, die halt einfach so eine 60km/h BE erteilt haben.
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Unhold
Geschrieben am: 30.01.2026, 19:41
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Na ja, das mit den 60 km/h als Kleinkraftrad steht ja nun mal im Einigungsvertrag, auf den man sich berufen kann. Und das z.B. eine Schwalbe erstmals in der DDR in den Verkehr gekommen ist, dafür spricht doch wohl der Anscheinsbeweis. Und wenn dir der TÜV-Prüfer mit seinem Gutachten der Einzelabnahme auch noch bestätigt, dass es sich bei Modell und Ausstattung des Fahrzeuges um ein solches aus der DDR handelt, dann soll dir die Zulassungsstelle erst mal das Gegenteil beweisen, dass das nicht der Fall ist.
Notfalls, bei Ablehnung, Widerspruch einlegen und wenn das nicht hilft, dann muss halt der Anwalt her und Klage eingereicht werden. Dann wird das Gericht nämlich höchstwahrscheinlich einen Gutachter beauftragen, der bestätigt, dass die Schwalbe oder S51 eine solche aus der DDR ist (oder eben nicht, wenn es denn halt eine aus Ungarn oder sonst woher ist).
Ansonsten, gilt: "in dubio pro reo". Dann entscheidet der Richter anhand des Sachverständigengutachtens und die Behörde ist raus.

Meine ich jedenfalls.


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der Unhold
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Jenenser
Geschrieben am: 30.01.2026, 21:23
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QUOTE (Rollka @ 30.01.2026, 13:27)
Grade habe ich erfahren, dass das KBA für Simson-Mopeds nur noch dann eine neue Betriebserlaubnis ausstellt, wenn die entsprechende Rahmennummer in deren Listen steht. Und diese Listen sind massiv unvollständig.

Diese Änderung gillt wohl ab 2026.

Das heißt, dass ein Simson-Moped mit verlorenen Papieren in den meisten Fällen NIE mehr auf 60km/h-Moped zugelassen werden kann, sondern in jedem Falle so gehandhabt wird, als wäre es im entsprechenden Baujahr im Westen erstzugelassen: Also 45/50km/h (je nach BJ) oder "offen" als Leichtkraftrad mit Kennzeichen und Motorradschein.

Das gillt auch dann, wenn die DDR-Briebserlaubis heute noch genutzt wird und verloren geht, wenn das Moped schon seit Jahren gefahren wird. Es wir KEIN Ersatz ausgestellt!

Und nu?

Hallo Rollka,

woher hast Du den diese Information?

Ich habe heute mal auf den Seiten des KBA gestöbert und konnte nichts entsprechendes finden. Auch die von Dir angesprochenen Listen mit den Rahmennummern scheint es nicht zu geben. Ich zitiere mal was auf der Seite des KBA steht:

"Das Kraftfahrt-Bundesamt verfügt über keine Produktions- oder Exportlisten der ehemaligen Produktionsstätte in Suhl. Daher kann eine eindeutige Identifizierung des Fahrzeugs für den inländischen Markt der damaligen DDR nur mit einem Original Typenschild und Original Rahmen in Verbindung mit Fotos des Fahrzeugs getroffen werden."

und

"Dem KBA liegen keine offiziellen Produktionslisten vor. Von daher kann zu einer bestimmten FIN keine Aussage getroffen werden. "

siehe hier
KBA Online


hmm.gif


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Wir machens analog, muss ja nicht gleich die ganze Welt wissen was wir vorhaben. (Kundschafter des Friedens)

Viele Grüße aus Jena

André
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hallo-stege
Geschrieben am: 30.01.2026, 22:23
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QUOTE (Rollka @ 30.01.2026, 13:27)
Grade habe ich erfahren, dass das KBA für Simson-Mopeds nur noch dann eine neue Betriebserlaubnis ausstellt, wenn die entsprechende Rahmennummer in deren Listen steht. Und diese Listen sind massiv unvollständig.

Woher kommt die Info?
Das scheint mir ziemlich unwahrscheinlich.


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ckich
Geschrieben am: 30.01.2026, 22:24
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QUOTE (Unhold @ 30.01.2026, 19:41)
Na ja, das mit den 60 km/h als Kleinkraftrad steht ja nun mal im Einigungsvertrag.

Richtig und das ist ein Bestandsschutz für die KKR, die in der DDR auf der Straße waren.
Nur diese haben auch eine BE von KTA der DDR.

Da sind die Simson´s, die in den Export gegangen sind und nach 1990 nach Deutschland reimportiert wurden und werden, außen vor.

Wäre das nicht so, dann gäbe es doch das ganze "Theater" um die Reimporte nicht, dann dürften alle 60km/h aber so ist es ja nun nicht.

Wenn du für ein Fahrzeug über eine 21er Einzelabnahme ein BE erlangen willst wofür es keine Papiere mehr gibt oder importiert wurde, geht es nach bundesdeutschen Vorschriften bzw. StVZO/FZV und nach dieser gibt und gab es kein KKR was 60km/h darf, maximal 50km/h bis BJ 2002.

Der Prüfer bestätigt dir auch nicht das es um ein Moped handelt, das in der DDR auf der Straße war, das kann er auch gar nicht.
Er bestätigt "nur" mit dem 21er Gutachten, das es den Vorschriften entspricht, technisch in Ordnung ist und wenn es so ist, den eines DDR Modells entspricht.

Der Punkt ist, nicht der Prüfer hat das sagen (er arbeitet der Zulassungsstelle nur zu) sondern
die Zulassungsstelle, die erteilt eine BE oder halt auch nicht.
Wenn du eine BE erlangen willst, bist du in der Bringepflicht, heißt du muss die nötigen Unterlagen bringen, muss belegen, das das Moped in der DDR auf der Straße war und somit unter die Regelung im Einigungsvertrag fällt.
Muss ja auch gegebenenfalls nachweisen das Eigentümer bist......

Da kannst Widerspruch einlegen, Anwalt nehmen oder sonst was, du bist in der Bringepflicht gegenüber der Zulassungsstelle, nicht umgekehrt.
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Willy
Geschrieben am: 03.02.2026, 18:19
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Hi,

meine Kreidler RS, versichert als Leichtkraftrad war günstiger als mein 50ccm Piaggio Moped.

Warum also nicht als Leichtkraftrad versichern, wegen Fahrerlaubnis?

Gruß
Willy


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Rollka
Geschrieben am: 04.02.2026, 11:35
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Leider ist es wirklich genau so. Viele meiner Kollegen in der Firma sind Dekra-Sachverständige und "mein" ehemaliger Diplomand ist jetzt ebenfalls SV bei der Dekra und hat sich auf Simson-Gutachten (auch zur legalen Leistungssteigerung (dann natürlich als Leichtkraftrad) spezialisiert.


Die Änderung wurde Ende 25 beschlossen und hat seit 15.1. Gültigkeit.


Ansonsten ist es genauso, wie ckich schreibt.

Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass 50km/h nicht pauschal bis 2002 waren, sondern nur vorübergehend. Alles bis Ende der 70er (weiß nicht genau) durfte damals auch nur 45, demensprechend wird ein Simson aus den 60ern und 70ern dann auch 45Km/h-Zulassungen erhalten, nur die aus (grob) den 80ern dürfen wenigstens 50.

Außerdem müssten sie dann gedrosselt werden, wo nichtmal klar ist, wie das eigentlich gemacht werden müsste...
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ckich
Geschrieben am: 04.02.2026, 13:12
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QUOTE (Willy @ 03.02.2026, 18:19)
Warum also nicht als Leichtkraftrad versichern, wegen Fahrerlaubnis?


Du meinst als Leichtkraftrad eine BE erlangen oder ?
Dann brauchst halt eine A1 Schein zwingend.
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ckich
Geschrieben am: 04.02.2026, 14:20
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QUOTE (Rollka @ 04.02.2026, 11:35)
Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass 50km/h nicht pauschal bis 2002 waren, sondern nur vorübergehend. Alles bis Ende der 70er (weiß nicht genau) durfte damals auch nur 45, demensprechend wird ein Simson aus den 60ern und 70ern dann auch 45Km/h-Zulassungen erhalten, nur die aus (grob) den 80ern dürfen wenigstens 50.

Außerdem müssten sie dann gedrosselt werden, wo nichtmal klar ist, wie das eigentlich gemacht werden müsste...

Ohne klugscheißen zu wollen, das ist aber nicht korrekt.

In der BRD durften KKR bis Ende Februar 1986 maximal 40km/h und ab 1.03.1996 ist die Höchstgeschwindigkeit auf 50km/h angehoben wurden.

Genau deswegen dufte der Neckermann-Spatz auch nur 40km/h laufen,
wie auch die S51 B-D-4 die von der Fa. Pau Lange &CO in BRD importiert wurde.
1986 wurden die S51 B-D-4 mit 50km/h BE ausgeliefert, auch konnte man für diese, die mit einer 40km/h BE ausgeliefert worden, eine BE mit 50km/h erlangen.

Der Punkt ist, wenn das jeweilige KKR Fahrwerksmäßig für 50km/h ausgelegt ist, dann steht dem nichts entgegen eine 50km/h für das KKR zu erlangen, weil ja ein KKR bist BJ 2002, laut StVZO/FZV maximal bis 50km/h darf.
Da steht nichts davon das ein KKR mit einen BJ vor 1986 nur 40km/h darf.

Stichpunkt drosseln,
das Moped darf halt nicht schneller laufen als 50km/h + Toleranz bei der 21er Einzelabnahme,
wie die drosselst, ich sage mal, ist zweitrangig.

Für M500 Motor kann man ja sich bei den 50km/h Nachwende-Simson bedienen, MZA hat den NPC Zylinder auch als 50km/h Ausführung im Angebot.
Langen Krümmer gibt es auch, sowie kleineres Kettenritzel..........
Man kann ja mal schauen wie die Ungarn-Modelle gedrosselt sind.
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Willy
Geschrieben am: 05.02.2026, 09:30
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QUOTE (ckich @ 04.02.2026, 14:12)
QUOTE (Willy @ 03.02.2026, 18:19)
Warum also nicht als Leichtkraftrad versichern, wegen Fahrerlaubnis?


Du meinst als Leichtkraftrad eine BE erlangen oder ?
Dann brauchst halt eine A1 Schein zwingend.


Das war ja meine Frage. Wenn man A1 hat, kann man doch auf Leichtkraftrad ändern. Technisch bleibt ja alles so wie es ist.

Ein zweiter Nachteil ist natürlich die alle zwei Jahre fällige HU.

Gruß
Willy


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hallo-stege
Geschrieben am: 11.02.2026, 18:46
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QUOTE (Rollka @ 04.02.2026, 12:35)
Leider ist es wirklich genau so. Viele meiner Kollegen in der Firma sind Dekra-Sachverständige und "mein" ehemaliger Diplomand ist jetzt ebenfalls SV bei der Dekra und hat sich auf Simson-Gutachten (auch zur legalen Leistungssteigerung (dann natürlich als Leichtkraftrad) spezialisiert.


Die Änderung wurde Ende 25 beschlossen und hat seit 15.1. Gültigkeit.

Vielleicht wurde von den Zulassungsstellen-Leitern irgendwas beschlossen, vielleicht eine hausinterne Dekra-Anweisung.
Vom KBA jedenfalls nicht.


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ckich
Geschrieben am: 12.02.2026, 11:08
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Mir ist zugetragen worden, das es vom Bundesverkehrsministerium kommt.

In Thüringen soll das wohl mal 2021 vom Thüringer Verkehrsministerium gekommen sein und die Zulassungsstellen haben die Dekra entsprechend informiert.

Aber ob das alles so stimmt , keine Ahnung.


In Bayern scheint es aber auch angekommen zu sein, wie ein User in einen anderen Forum berichtet, erteilt da die Zulassungsstelle da keine 60km/h BE.

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