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Na ja, das mit den 60 km/h als Kleinkraftrad steht ja nun mal im Einigungsvertrag, auf den man sich berufen kann. Und das z.B. eine Schwalbe erstmals in der DDR in den Verkehr gekommen ist, dafür spricht doch wohl der Anscheinsbeweis. Und wenn dir der TÜV-Prüfer mit seinem Gutachten der Einzelabnahme auch noch bestätigt, dass es sich bei Modell und Ausstattung des Fahrzeuges um ein solches aus der DDR handelt, dann soll dir die Zulassungsstelle erst mal das Gegenteil beweisen, dass das nicht der Fall ist. Notfalls, bei Ablehnung, Widerspruch einlegen und wenn das nicht hilft, dann muss halt der Anwalt her und Klage eingereicht werden. Dann wird das Gericht nämlich höchstwahrscheinlich einen Gutachter beauftragen, der bestätigt, dass die Schwalbe oder S51 eine solche aus der DDR ist (oder eben nicht, wenn es denn eine aus Ungarn oder sonst woher ist). Ansonsten, gilt: "in dubio pro reo".
Meine ich jedenfalls.
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der Unhold
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