Headerlogo Forum


  AntwortenNeues ThemaUmfrage

> KBA ab '26 KEINE 60km/h Betriebserlaubnisse mehr
Rollka
Geschrieben am: 30.01.2026, 12:27
Zitat


Mitglied
**

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 46
Mitgliedsnummer.: 10323
Mitglied seit: 28.10.2018



Grade habe ich erfahren, dass das KBA für Simson-Mopeds nur noch dann eine neue Betriebserlaubnis ausstellt, wenn die entsprechende Rahmennummer in deren Listen steht. Und diese Listen sind massiv unvollständig.

Diese Änderung gillt wohl ab 2026.

Das heißt, dass ein Simson-Moped mit verlorenen Papieren in den meisten Fällen NIE mehr auf 60km/h-Moped zugelassen werden kann, sondern in jedem Falle so gehandhabt wird, als wäre es im entsprechenden Baujahr im Westen erstzugelassen: Also 45/50km/h (je nach BJ) oder "offen" als Leichtkraftrad mit Kennzeichen und Motorradschein.

Das gillt auch dann, wenn die DDR-Briebserlaubis heute noch genutzt wird und verloren geht, wenn das Moped schon seit Jahren gefahren wird. Es wir KEIN Ersatz ausgestellt!

Und nu?


PME-Mail
Top
Unhold
Geschrieben am: 30.01.2026, 12:47
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 4224
Mitgliedsnummer.: 3936
Mitglied seit: 22.10.2010



Einzelabnahme bei TÜV/DEKRA/GTÜ usw. nach §21 StVZO und dann mit dem Gutachten die 60 km/h-Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle holen. Beides gebührenpflichtig!


--------------------
der Unhold
PM
Top
Rollka
Geschrieben am: 30.01.2026, 13:30
Zitat


Mitglied
**

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 46
Mitgliedsnummer.: 10323
Mitglied seit: 28.10.2018



Genau das war ja in den letzten Jahren der Weg.

Und genau das wird auch weiterhin so gehen. ABER das Resultat ist eine 45 oder 50km/h Zulassung, oder eine als Leichtkraftrad. 60km/h Moped nur noch dann, wenn die Rahmennummer zufällig in der Liste steht.
PME-Mail
Top
ckich
Geschrieben am: 30.01.2026, 18:30
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 479
Mitgliedsnummer.: 9828
Mitglied seit: 14.12.2017



QUOTE (Unhold @ 30.01.2026, 12:47)
Einzelabnahme bei TÜV/DEKRA/GTÜ usw. nach §21 StVZO und dann mit dem Gutachten die 60 km/h-Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle holen. Beides gebührenpflichtig!

Nur das da größtenteils die Zulassungsstelle nicht mit spielen bzw. keine BE mit 60km/h als KKR erteilen wenn kein Nachweis hast das das Moped in der DDR auf der Straße war.

Die Zulassungsstelle verlangt hier das Ablehnungsschreiben wenn mit ein 21er Gutachten kommst.
Für Reimport und wenn eine Ablehnung vom KBA bekommst weil zb. das Typenschild fehlt
und man kein Nachweis hat das das Moped in der DDR gelaufen ist, kannst nur eine BE mit 50km/h als KKR erlangen.
Das ist hier und in sämtlichen Nachbar Landkreisen seit 2001 so.


Und ich denke mal das die jetzt den Zulassungsstellen einen Riegel vorschieben, die halt einfach so eine 60km/h BE erteilt haben.
PME-Mail
Top
Unhold
Geschrieben am: 30.01.2026, 19:41
Zitat


Advanced Member
***

Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 4224
Mitgliedsnummer.: 3936
Mitglied seit: 22.10.2010



Na ja, das mit den 60 km/h als Kleinkraftrad steht ja nun mal im Einigungsvertrag, auf den man sich berufen kann. Und das z.B. eine Schwalbe erstmals in der DDR in den Verkehr gekommen ist, dafür spricht doch wohl der Anscheinsbeweis. Und wenn dir der TÜV-Prüfer mit seinem Gutachten der Einzelabnahme auch noch bestätigt, dass es sich bei Modell und Ausstattung des Fahrzeuges um ein solches aus der DDR handelt, dann soll dir die Zulassungsstelle erst mal das Gegenteil beweisen, dass das nicht der Fall ist.
Notfalls, bei Ablehnung, Widerspruch einlegen und wenn das nicht hilft, dann muss halt der Anwalt her und Klage eingereicht werden. Dann wird das Gericht nämlich höchstwahrscheinlich einen Gutachter beauftragen, der bestätigt, dass die Schwalbe oder S51 eine solche aus der DDR ist (oder eben nicht, wenn es denn eine aus Ungarn oder sonst woher ist).
Ansonsten, gilt: "in dubio pro reo".

Meine ich jedenfalls.


--------------------
der Unhold
PM
Top
Thema wird von 1 Benutzer(n) gelesen (1 Gäste und 0 Anonyme Benutzer)
0 Mitglieder:

Themen Optionen AntwortenNeues ThemaUmfrage

 





zur DDRMoped.de Startseite
Folge uns auf Facebook
Folge uns auf Twitter