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> KBA ab '26 KEINE 60km/h Betriebserlaubnisse mehr
docralle
Geschrieben am: 17.07.2026, 14:57
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Ging vorher auch, mit Mofa.

Aber so verkehrt wäre eine Regelung nicht wirklich. Weil diese gab es sogar in Österreich. Also eine Regelung für schnellere 50er. Und sowas ähnliches gibt es sogar außerhalb der EU, in der Schweiz.


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Geduld ist etwas, was einem weiterbringt.

1986-2026 Der Roller wird 40
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Gruß Ralle
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vondi
Geschrieben am: 17.07.2026, 18:36
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Deswegen war ja das Thema Simson ab 1990 5-10 Jahre politisch befeuert fast komplett erledigt, als man das Alter auf BRD Niveau 16 angehoben hat. Klar haben sich da die jungen Leute dann lieber ne 80/125er geholt oder gleich bis 18 gewartet für den Autoführerschein.

Gruß, Frank
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Moped Micha
Geschrieben am: 14.08.2026, 20:31
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Bleibt gesund!

Grüße
Micha
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 14.08.2026, 21:45
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QUOTE (Moped Micha @ 14.08.2026, 20:31)
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anha...torrad-100.html

Top, das ist ein Meilenstein und bringt viele Mopeds wieder regulär auf die Straße.

Mal sehen ob das KBA seine Handlungsweise den neuen Gegegebenheiten auch anpassen wird. wink.gif


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Grüße Jörg

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Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen.


Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an.

Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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ckich
Geschrieben am: 14.08.2026, 22:27
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QUOTE (SimsonSammler1234 @ 14.08.2026, 21:45)
[QUOTE=Moped Micha,14.08.2026, 20:31] Mal sehen ob das KBA seine Handlungsweise den neuen Gegegebenheiten auch anpassen wird. wink.gif

Warum sollten Sie das ?

Wenn das so kommt geht das nur über eine 21er Einzelabnahme, wenn der Reimport technisch einen DDR Modell entspricht.
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Otto
Geschrieben am: 15.08.2026, 07:02
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QUOTE (ckich @ 14.08.2026, 22:27)
[QUOTE=SimsonSammler1234,14.08.2026, 21:45] [QUOTE=Moped Micha,14.08.2026, 20:31] Mal sehen ob das KBA seine Handlungsweise den neuen Gegegebenheiten auch anpassen wird. wink.gif [/QUOTE]
Warum sollten Sie das ?

Weil das KBA eine weisungsgebundene Behörde ist. Der Beamtenstatus kommt aus dem antiken Griechenland. Beamte waren eine besondere Klasse von Sklaven und galten als beseelter Besitz des Staates. Damals wie heute machen die genau das, was denen vorgegeben wird. Und damals wie heute hat der Staat genügend Mittel, um das durchzusetzen.

Der Bund und die restlichen Länder ziehen nach:

https://www.gmx.net/magazine/regio/thuering...porten-42614932

Tschja, so einfach ist es... "Der Bund habe nach erneuter Prüfung der Rechtslage entschieden, dass auch Reimporte künftig unter die Sonderregelung für die in der DDR gebauten Motorräder fallen,..."

Man musste nichts ändern, kein neues Gesetz, keine Verordnung, keine EU Fragen oder was hier sonst fabuliert wurde. Es hat einfach nur den Willen gebraucht, es zu tun.

offtopic mache ich jetzt mal die Prognose, dass wir solche "erneuten Prüfungen und Entscheidungen" in den nächsten Monaten noch viele sehen werden. GEZ und Remigration um nur mal zwei zu nennen. So wie die bisherige Simsonregelung kompletter Nonsens und Quatsch war, kann man nur hoffen, dass das Pendel jetzt nicht auch in die andere Richtung vollkommen überschwingt und zu Nonsens und Quatsch führt.


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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 15.08.2026, 08:06
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QUOTE (ckich @ 14.08.2026, 22:27)
[QUOTE=SimsonSammler1234,14.08.2026, 21:45] [QUOTE=Moped Micha,14.08.2026, 20:31] Mal sehen ob das KBA seine Handlungsweise den neuen Gegegebenheiten auch anpassen wird. wink.gif [/QUOTE]
Warum sollten Sie das ?

Wenn das so kommt geht das nur über eine 21er Einzelabnahme, wenn der Reimport technisch einen DDR Modell entspricht.

Hast du einen anderen Artikel gelesen wie ich?

Ich hatte zu der Verfahrensweise der Behörden in der Praxis nichts konkretes finden können. Es stand lediglich im Artikel, dass die Reimporte bei gleicher technischer Ausstattung denen im Inland gleich gestellt werden.

Alles weitere wird sich zeigen.

Problem war ja auch, dass das KBA auch originalen Fahrzeugen eine Ausfertigung verwehrt hat, wenn z.B. das Typenschild fehlte oder es erneuert wurde. Man hat dann immer fiktiv angenommen es könnte ja sich um ein Export Fahrzeug handeln. Da man jetzt nicht mehr zwischen Export und Inland unterscheiden muss, wäre diese Handlungsweise für meine Begriffe auch hinfällig.



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Grüße Jörg

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hallo-stege
Geschrieben am: 15.08.2026, 08:14
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QUOTE (SimsonSammler1234 @ 14.08.2026, 22:45)
QUOTE (Moped Micha @ 14.08.2026, 20:31)
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anha...torrad-100.html

Top, das ist ein Meilenstein und bringt viele Mopeds wieder regulär auf die Straße.

Mal sehen ob das KBA seine Handlungsweise den neuen Gegegebenheiten auch anpassen wird. wink.gif

Das halte ich für unwahrscheinlich, da die betroffenen Fahrzeuge ja keine Typen mit KTA Betriebserlaubnis sind. (es müssten dem KBA dafür die Typgenehmigungen aus den anderen Ländern vorliegen, und auch dann könnte nur das bescheinigt werden, was dort steht, also z.B. für Ungarn 40 km/h und 1 Sitz)

Interessant wird eher die Umschreibung der Fahrzeuge, die 60 km/h Papiere aus dem Ausland haben.


PS: hier die Pressemitteilung aus dem Bundesministerium für Verkehr:

https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Pressemitt...ung-simson.html


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mulchhüpfer
Geschrieben am: 28.09.2026, 14:50
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Der einzige Ausweg ist meinesachtens, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit des betriebenen Aufwands in Relation zum erwartbaren Gewinn für die Verkehrssicherheit, beim KBA nicht mehr gezielt darauf geprüft wird, ob ein vor 03/1992 produziertes Simson eventuell ein Reimport ist oder nicht. So etwas sollte sich per Verwaltungsvorschrift auf Ministerebene regeln lassen. Dann wäre endlich Schluss mit diesem Unsinn.

Wenn jemand Zweifel an dem Vorgehen hat, kann ja jederzeit dagegen geklagt werden. Ich wüsste nur nicht, wer dagegen klagen sollte und warum. Es wäre schließlich keinem damit geholfen.


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