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> KBA ab '26 KEINE 60km/h Betriebserlaubnisse mehr
hallo-stege
Geschrieben am: 12.02.2026, 16:16
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QUOTE (ckich @ 12.02.2026, 12:08)
Mir ist zugetragen worden, das es vom Bundesverkehrsministerium kommt.

Auch nicht, das mischt sich in die Länderangelegenheiten (hier: Einzelfahrzeuge) nicht ein.


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Willy
Geschrieben am: 12.02.2026, 16:49
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QUOTE (ckich @ 12.02.2026, 12:08)
Mir ist zugetragen worden, das es vom Bundesverkehrsministerium kommt.

In Thüringen soll das wohl mal 2021 vom Thüringer Verkehrsministerium gekommen sein und die Zulassungsstellen haben die Dekra entsprechend informiert.

Aber ob das alles so stimmt , keine Ahnung.


In Bayern scheint es aber auch angekommen zu sein, wie ein User in einen anderen Forum berichtet, erteilt da die Zulassungsstelle da keine 60km/h BE.

Bei Zulassungsstellen muss man Glück haben, für meine RS sollte ich mir ein Versicherungskennzeichen holen, hat man mir da geraten.
War ein ziemlicher Akt, (3 Mitarbeiter mühten sich) bis das Ding als Leichtkraftrad angemeldet war.
Alle Papiere vorhanden, also im Grunde nichts unklar aber offene 50er sind vielen Menschen nicht mehr bekannt und wird bei den DDR Mopeds ähnlich sein.

Gruß
Willy


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hallo-stege
Geschrieben am: 13.02.2026, 13:42
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Also ich hab nochmal nachgeforscht. Laut Aussage eines befreundeten Leiters einer Zulassungsstelle hat sich der Bund-Länder-Fachausschuss techn. Kraftfahrwesen kürzlich mit dem Thema befasst. Es ändert sich für die Praxis nichts, das KBA macht wie bisher Ersatzabdrucke der ABE Kärtchen. Sollte es eine Ablehnung geben, ist eine Einzelabnahme fällig, bei der die Zulassungsvorschriften der StVZO (West) passend zum Baujahr angewendet werden sollen, also 50 km/h bis Bj. 2002/2003 bzw. dem technischen Stand des Fahrzeuges entsprechend (Ungarn: 40 km/h)


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ckich
Geschrieben am: 14.02.2026, 13:09
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QUOTE (hallo-stege @ 12.02.2026, 16:16)
QUOTE (ckich @ 12.02.2026, 12:08)
Mir ist zugetragen worden, das es vom Bundesverkehrsministerium kommt.

Auch nicht, das mischt sich in die Länderangelegenheiten (hier: Einzelfahrzeuge) nicht ein.

Aber offenbar muss es ja was von oben an die Bundesländer gegeben haben, das sie sich an Zulassungsvorschriften der StVZO (West) passend zum Baujahr halten sollen.

Wenn das nicht mal was mit den Antrag, das Reimporte auch 60km/h dürfen, ans Bundesverkehrsministerium vom Thüringer Landtag zu tun hat........
Quasie, Schlafende Hunde geweckt worden.
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hallo-stege
Geschrieben am: 14.02.2026, 13:39
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QUOTE (ckich @ 14.02.2026, 14:09)
Aber offenbar muss es ja was von oben an die Bundesländer gegeben haben, das sie sich an Zulassungsvorschriften der StVZO (West) passend zum Baujahr halten sollen.

Wenn das nicht mal was mit den Antrag, das Reimporte auch 60km/h dürfen, ans Bundesverkehrsministerium vom Thüringer Landtag zu tun hat........
Quasie, Schlafende Hunde geweckt worden.

Nein, die Landesverkehrsbehörden sind für die Auslegung FZV/StVZO bei Einzelfahrzeugen zuständig und ja auch gegenüber den Technischen Prüfstellen weisungsbefugt. Also nicht von oben, sondern aus der Mitte, nachdem diverse, nicht nur Thüringer, schlafende Hunde geweckt und abgeschmettert wurden.


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Otto
Geschrieben am: 14.02.2026, 14:49
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Man glaubt es nicht. Wieder eine nicht nachvollziehbare bürgerunfreundliche Nonsens-Entscheidung der Kasper da oben. Man könnte glauben, die wollen die AfD mit aller Macht zur absoluten Mehrheit bringen.


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Twingo C06 Bj 1998 zurzeit mal wieder abgemeldet und in Schweißkur
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Rollka
Geschrieben am: 14.02.2026, 15:54
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QUOTE (hallo-stege @ 13.02.2026, 13:42)
Also ich hab nochmal nachgeforscht. Laut Aussage eines befreundeten Leiters einer Zulassungsstelle hat sich der Bund-Länder-Fachausschuss techn. Kraftfahrwesen kürzlich mit dem Thema befasst. Es ändert sich für die Praxis nichts, das KBA macht wie bisher Ersatzabdrucke der ABE Kärtchen. Sollte es eine Ablehnung geben, ist eine Einzelabnahme fällig, bei der die Zulassungsvorschriften der StVZO (West) passend zum Baujahr angewendet werden sollen, also 50 km/h bis Bj. 2002/2003 bzw. dem technischen Stand des Fahrzeuges entsprechend (Ungarn: 40 km/h)

So ist es, BLFA-TK.

Nur kommt diese Bestätigung des KBA jetzt nur noch dann, wenn das Moped zweifellos in der DDR lief (also entsprechende Papiere vorhanden sind oder es zufällig in der stark unvollständigen "Gutliste" steht), während bisher nur dann abgelehnt wurde, wenn es Idizien dafür gab, dass es nicht so ist (Nummer in der ebenfalls stark unvollständigen Exportnummernliste, sonstige Auffälligkeiten an den Schlagzahlen der FIN oder dem Typschild).

Quasi eine Beweislastumkehr.

Das führt dann dazu, dass Dekra-Sachverständige selbst nicht mehr in der Lage sind, ein Moped, dass 1972 von der gesamten Familie neu in Suhl abgeholt wurde (mit noch existierendem Erinnerungsfoto vor'm Werk) und seither in Familienbesitz ist - aber leider verlorenen Papieren - wieder auf 60km/h zuzulassen (jedenfalls nicht als Kleinkraftrad)...




Und ja, dem AfD-Kommentar stimme ich zu. Eine (von vielen) große Dummheit, gesamtpolitisch betrachtet.
Ich verstehe die rechtlichen Hintergründe, so gesehen passt das schon. Die Ausnahmegenehmigung für 60km/h gillt nur für Fahrzeuge, die in der DDR gefahren sind, und damit nicht für Reimporte. Und ja, damit wurde Schindluder getrieben und ja, dem kann man nur schwer einen Riegel vorschieben, weil es eben keine vollständige Dokumentation mehr gibt, welcher Ausführung die Konkrete FIN ensprach.

ABER: Ist das denn wirklich so schlimm? Also objektiv betrachtet ist es doch völlig egal, ob das 60km/h - Simson-Kleinkraftrad, mit dem sich der 15-jährige Rotzer tot fährt, nun in der DDR oder in Ungarn erstzugelassen wurde. Und dass die Ungarnmopeds dann dafür sorgen, dass es auf einmal 10x so viele davon gibt, während es vorher defacto unmöglich war, da ran zu kommen, ist ja nun auch quatsch.

In Zeiten, in denen eine Partei massiv Druck ausübt, auf alle anderen, mit genau solchen Themen, absolut verschenkte Punkte. Grade vor dem Hintergrund, dass genau die anderen politischen Spieler ebenjene Partei für sehr gefährlich und ablehnenswert halten, müsste man doch denken, dass die "Anderen" imstande und willens sind, solche Eigentore zu vermeiden. Klar - andere Themen sind so komplex, dass es da schwer einfache Lösungen gibt. Aber hier hätte es diese gegeben, praktisch ohne Kollateralschaden. (Bewusst neutral formuliert, um eine Pro/Contra-AfD-Diskussion zu vermeiden)
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hallo-stege
Geschrieben am: 14.02.2026, 19:24
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Dann hat sich an der Praxis des KBA ja doch nichts geändert, das geht seit Jahren nach dem Schema.

PS: wenn Du mit dem Familien Star Schwierigkeiten hast, müsste ich mir das mal näher ansehen.


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ckich
Geschrieben am: 15.02.2026, 13:07
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QUOTE (Otto @ 14.02.2026, 14:49)
Man glaubt es nicht. Wieder eine nicht nachvollziehbare bürgerunfreundliche Nonsens-Entscheidung der Kasper da oben. Man könnte glauben, die wollen die AfD mit aller Macht zur absoluten Mehrheit bringen.

Du redest von der Ablehnung das alle Simons 60km/h dürfen, nehme ich an ?

Die Entscheidung ist sehr wohl nachvollziehbar und im Grunde war schon vorneweg klar das das nichts wird.

Da hätte man die StVZO/FZV über Haufen werfen müssen.

Auch hätte das dann jeden nicht Simson KKR Besitzer auf den Plan gerufen, die dann auch mit der Forderung gekommen wären das sie 60km/h dürfen.

Jawa KKR, die in der DDR auf der Straße waren, dürfen ja auch 60km/h, die nach der Wende importiert wurden/werden, nicht.
Seltsamerweise gibt es da diesbezüglich nicht so eine Diskussion, obwohl es genau das selbe ist wie bei ein Simson Reimport.
Nun rechtfertige da mal, das alle importierten Simson 60km/h dürfen und jemand mit seiner Jawa nicht.

Was die AfD betrifft, die hat genau mit ihren Antrag das erreicht bei der Zielgruppe was sie wollten.
Die Brombeere ist auf diesen "Wählerfang-Zug" aufgesprungen und hat sich damit ein Eigentor geschossen, was wiederum die AfD zu gute kommt.

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Otto
Geschrieben am: 19.02.2026, 08:48
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QUOTE (ckich @ 15.02.2026, 13:07)
QUOTE (Otto @ 14.02.2026, 14:49)
Man glaubt es nicht. Wieder eine nicht nachvollziehbare bürgerunfreundliche  Nonsens-Entscheidung der Kasper da oben. Man könnte glauben, die wollen die AfD mit aller Macht zur absoluten Mehrheit bringen.

Du redest von der Ablehnung das alle Simons 60km/h dürfen, nehme ich an ?

Die Entscheidung ist sehr wohl nachvollziehbar und im Grunde war schon vorneweg klar das das nichts wird.

Da hätte man die StVZO/FZV über Haufen werfen müssen.

Auch hätte das dann jeden nicht Simson KKR Besitzer auf den Plan gerufen, die dann auch mit der Forderung gekommen wären das sie 60km/h dürfen.

Jawa KKR, die in der DDR auf der Straße waren, dürfen ja auch 60km/h, die nach der Wende importiert wurden/werden, nicht.
Seltsamerweise gibt es da diesbezüglich nicht so eine Diskussion, obwohl es genau das selbe ist wie bei ein Simson Reimport.
Nun rechtfertige da mal, das alle importierten Simson 60km/h dürfen und jemand mit seiner Jawa nicht.

Was die AfD betrifft, die hat genau mit ihren Antrag das erreicht bei der Zielgruppe was sie wollten.
Die Brombeere ist auf diesen "Wählerfang-Zug" aufgesprungen und hat sich damit ein Eigentor geschossen, was wiederum die AfD zu gute kommt.

Warum sollte ich das rechtfertigen? Ich habe diese Regelungen nicht gemacht und natürlich ist das für eine Jawa genauso falsch und Unsinn. Und ja, wenn eine Regelung als falsch und Unsinn erkannt wird, dann muss man sie ändern, wenn dazu die StVZO "über den Haufen geworfen werden muss", dann ist das eben so. Scheinen ja einige in der Politik erkannt zu haben.

Hier werden auch mehrere Dinge vermischt, die aus meiner Sicht nicht zusammen gehören. Aus meiner Sicht sollte ein Fahrzeug immer die technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit fahren dürfen und sollte so auch zulassungsfähig sein, bzw. eine entsprechende Betriebserlaubnis erhalten.


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Giant Terrago Bj 1999 (Mountainbike geschätzt 50.000 km gelaufen)
MIFA Klappie Bj 1972 (restauriert)
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hallo-stege
Geschrieben am: 19.02.2026, 09:58
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QUOTE (Otto @ 19.02.2026, 09:48)
Aus meiner Sicht sollte ein Fahrzeug immer die technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit fahren dürfen und sollte so auch zulassungsfähig sein, bzw. eine entsprechende Betriebserlaubnis erhalten.

Dürfen sie ja auch, nur eben nicht als Mokick mit Versicherungskennzeichen, sondern als Leichtkraftrad bis 50 ccm mit amtlichem Kennzeichen.


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ckich
Geschrieben am: 19.02.2026, 11:02
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@ Otto
ich sage doch nicht das du dies gut finden sollt oder muss.
Ich sage auch nicht das ich das gut finde, schon gleich gar nicht das ein KKR ab Bj 2002 nur 45km/h darf.
Ich sage nur das es sehr wohl nachvollziehbar ist, das Simson Reimorte keine 60km/h als KKR dürfen.

Ich finde es zb. auch nicht gut das Jugendliche erst ab 18 PKW fahren dürfen, warum nicht mit 16 ?
Da gäbe es zb. diese 45km/h Mopedautos nicht.


Fakt ist nun mal das es ein Definition der Fahrzeugarten gibt, also was ein KKR, ein LKR, PKW usw. ist, sowie was Führerscheinrechtlich mit den jeweiligen Führerschein davon fahren darfst und das ist nicht nur in Deutschland so.
Deutschland kann da auch nicht tun und lassen wie es halt uns gefällt, da wir uns auch noch ans EU-Recht halten müssen.
Danach darf ein KKR gar nur noch 45km/h.

Das wir in Deutschland überhaupt noch KKR mit 60km/h und 50km/h mit AM-Schein fahren dürfen,
liegt an zwei Nationalen Regelungen.
Die gelten also nur innerhalb Deutschlands, in den anderen EU-Ländern darfst nur mit AM-Schein KKR mit 45km/h fahren.


" Aus meiner Sicht sollte ein Fahrzeug immer die technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit fahren dürfen und sollte so auch zulassungsfähig sein, bzw. eine entsprechende Betriebserlaubnis erhalten. "

Im Prinzip wird das ja auch gemacht, ein Simson Reimport der 60km/h läuft, der wird als LKR eingestuft und bekommt als solches eine Betriebserlaubnis.
Nur ein LKR darfst nun mal nicht mit einen AM-Schein fahren, dazu ist nun mal ein A1-Führeschein nötig.

Drosselst du das Moped auf 50km/h, kannst eine BE als KKR erlangen und dann darfste es mit AM-Führerschein in Deutschland fahren.
Weil die Nationale 50km/h Regelung keine Bestandsschutzreglung ist, wie im Gegensatz zu der Reglung im Einigungsvertrag, wo es nur um die KKR geht die in der DDR auf der Straße waren und daher eine KTA-BE haben.

In sofern kann man auch sagen, wir sollten froh sein das man eine 50km/h BE erlangen kann für einen Simson Reimport, sonst wäre 45km/h angesagt.
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rokaluwe
Geschrieben am: 15.03.2026, 15:46
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Hallo,

kann denn mal einer beschreiben, wie die Motoren bei den Ungarn Export KR51/2 Schwalben gedrosselt wurden. Die müßte man ja bei einem Vollgutachten § 21 nachweisen. zb. wenn mann keinen Originalexportmotor im Fahrzeug hat. Blinker und Hupe und Beleuchtung müßte dann ja auch an jetzige Zulassung angepaßt werden. Hat hier schon jemand Erfahrung? Vielen Dank.

VG Uwe
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ckich
Geschrieben am: 16.03.2026, 09:52
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QUOTE (rokaluwe @ 15.03.2026, 15:46)
Hallo,

kann denn mal einer beschreiben, wie die Motoren bei den Ungarn Export KR51/2 Schwalben gedrosselt wurden. Die müßte man ja bei einem Vollgutachten § 21 nachweisen. zb. wenn mann keinen Originalexportmotor  im Fahrzeug hat. Blinker und Hupe und Beleuchtung müßte dann ja auch an jetzige Zulassung angepaßt werden. Hat hier schon jemand Erfahrung? Vielen Dank.

VG Uwe

Es gibt zwei Varianten von Ungarn Modellen 50 und 40km/h Modelle.
Je nach Ausführung ist die dann über einen
40km/h Zylinder, anderen Vergaser zb. 16N3-12, 16N1-10, 650mm langen Krümmer, Auspuff ohne Gegenkonus, kleineres Ritzel, gedrosselt.

In aller Regel macht der Prüfer eine Probefahrt bei einer 21er Einzelabnahme und wenn das Moped dann nicht schneller läuft, als 50km/h + einer Toleranz, ist dann alles gut.
Prüfer hat bisher kein Nachweis gefordert wie das Moped auf 50km/h gedrosselt ist.

Drosseln auf 50km/h ist beim M500 Motor ist auch relativ einfach, ein 50km/h NPC Zylinder verbauen, (für diesen gibt es auch ein Nachweis) und einen 460mm langen Krümmer.

Ja richtig, Moped muss gegebenenfalls unseren Zulassungsvorschriften angepasst werden,
Hupe muss dran , Fernlicht (wenn nicht vorhanden) nachrüstet werden, wie auch Sozius Fußrasten (sonst bleibt es ein Einsitzer)
Blinker sind nach Zulassungsbestimmungen nicht zwingen Pflicht, allerdings hat das jeweilige KKR mit Blinker die BE erlangt, müssen sie auch dran sein.
Fahrzeug muss bei der 21er Abnahme auch sonst technisch in Ordnung sein, also sollten auch keine alten Reifen verbaut sein usw.
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