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> KBA ab '26 KEINE 60km/h Betriebserlaubnisse mehr
Rollka
Geschrieben am: 30.01.2026, 12:27
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Grade habe ich erfahren, dass das KBA für Simson-Mopeds nur noch dann eine neue Betriebserlaubnis ausstellt, wenn die entsprechende Rahmennummer in deren Listen steht. Und diese Listen sind massiv unvollständig.

Diese Änderung gillt wohl ab 2026.

Das heißt, dass ein Simson-Moped mit verlorenen Papieren in den meisten Fällen NIE mehr auf 60km/h-Moped zugelassen werden kann, sondern in jedem Falle so gehandhabt wird, als wäre es im entsprechenden Baujahr im Westen erstzugelassen: Also 45/50km/h (je nach BJ) oder "offen" als Leichtkraftrad mit Kennzeichen und Motorradschein.

Das gillt auch dann, wenn die DDR-Briebserlaubis heute noch genutzt wird und verloren geht, wenn das Moped schon seit Jahren gefahren wird. Es wir KEIN Ersatz ausgestellt!

Und nu?


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Unhold
Geschrieben am: 30.01.2026, 12:47
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Einzelabnahme bei TÜV/DEKRA/GTÜ usw. nach §21 StVZO und dann mit dem Gutachten die 60 km/h-Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle holen. Beides gebührenpflichtig!


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der Unhold
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Rollka
Geschrieben am: 30.01.2026, 13:30
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Genau das war ja in den letzten Jahren der Weg.

Und genau das wird auch weiterhin so gehen. ABER das Resultat ist eine 45 oder 50km/h Zulassung, oder eine als Leichtkraftrad. 60km/h Moped nur noch dann, wenn die Rahmennummer zufällig in der Liste steht.
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ckich
Geschrieben am: 30.01.2026, 18:30
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QUOTE (Unhold @ 30.01.2026, 12:47)
Einzelabnahme bei TÜV/DEKRA/GTÜ usw. nach §21 StVZO und dann mit dem Gutachten die 60 km/h-Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle holen. Beides gebührenpflichtig!

Nur das da größtenteils die Zulassungsstelle nicht mit spielen bzw. keine BE mit 60km/h als KKR erteilen wenn kein Nachweis hast das das Moped in der DDR auf der Straße war.

Die Zulassungsstelle verlangt hier das Ablehnungsschreiben wenn mit ein 21er Gutachten kommst.
Für Reimport und wenn eine Ablehnung vom KBA bekommst weil zb. das Typenschild fehlt
und man kein Nachweis hat das das Moped in der DDR gelaufen ist, kannst nur eine BE mit 50km/h als KKR erlangen.
Das ist hier und in sämtlichen Nachbar Landkreisen seit 2001 so.


Und ich denke mal das die jetzt den Zulassungsstellen einen Riegel vorschieben, die halt einfach so eine 60km/h BE erteilt haben.
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