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> ABE etc.
NorbertE
Geschrieben am: 12.02.2006, 20:52
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Liebe Freunde,

das Thema ABE, Zulassung, Versicherung gab es schon mal. siehe:

https://www.ddrmoped.de/index.php?showtopic=84

Nun habe ich aus bei uns aktuellem Anlass mal einen Fred unter Polizisten gestartet und mich doof gestellt.

Da ich in dem Forum doch recht zu gange bin, kann ich versichern, dass es sich bei den Antwortenden allesamt um Polizisten handelt.

Ich will es Euch nicht vorenthalten. Klicke hier

Grüsse Norbert


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Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
Karl Kraus
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joker317
Geschrieben am: 13.02.2006, 15:44
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Hallo Norbert,
was ist eigendlich eine KBA? Ich habe zwar 4Möps aber keines ist zugelassen biggrin.gif
MfG joker317
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NorbertE
Geschrieben am: 13.02.2006, 16:04
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Hallo Joker,

Die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ist qusi der "Brief" oder die "Zulassung". Zu DDR-Zeiten waren das so kleine grüne Heftchen. Wenn Du dort noch die Originale hast, gehn die.

Wenn nicht, muss man beim KBA (Kraftfahrtbundesamt) in Flensburg www.kba.de
die ABE als Zweitschrift nachfertigen lassen. Auf der KBA-Site findest Du es unter Formulare> ABE zum Ausdrucken oder online versenden.

GRüsse Norbert


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NorbertE
Geschrieben am: 16.02.2006, 19:59
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Hallo,

ich habe nun alle relevanten Daten zusammen und kann sie Euch in einem Überblick zur Verfügung stellen. Wer es beherzigt, wird keine Probleme haben.

Voraussetzungen zum Führen von zulassungsfreien KFZ im öffentlichen Verkehrsraum

- gültiges Versicherungskennzeichen angebracht nach §29 und §60 STVZO
- Der zugehörige Versicherungsschein ist mitzuführen
- Das Kennzeichen ist nicht übertragbar (Ausnahme: rotes Kennzeichen)
- Die ABE ist mitzuführen.
- Es besteht Helmpflicht nach §21a STVO

ABE: Bei Verlust oder Nichtvorhandensein muss die ABE beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) neu beantragt werden. Die Antragsformulare liegen unter www.kba.de zum Download bereit. Die Kosten belaufen sich auf 17,90 €+Gebühr+Nachnahme= ca. 23 €.

Bei Führen des KFZ ohne ABE drohen 50 € Bussgeld und 3 Punkte. Bei Übertragung des Versicherungskennzeichens auf ein anderes Fahrzeug erlischt der Versicherungsschutz und es liegt der Straftatbestand nach §267 STGB „Urkundenfälschung“ vor. Dieses zieht Strafverfolgung nach sich.

Versicherungskennzeichen: Diese gibt es in den Farben schwarz, blau, grün. Die Farben wechseln jährlich. Das „Versicherungsjahr“ geht vom 01.03. eines Jahres bis zum 28.(29.)02. des nächsten Jahres. Diese Kennzeichen geben alle Versicherungsunternehmen heraus, auch viele Händler. Ein Preisvergleich lohnt alle Male. So gibt es Versicherungsunternehmen, die auf den ersten Blick teuer erscheinen, die aber taggenau abrechnen. D.h.wenn man z.B. erst am 01.04.das Kennzeichen erwirbt, zahlt man schon weniger. Wenn man es am 31.10. zurückgibt, bekommt man für die nichtversicherte Zeit bis 28/29.02. Geld retour.(z.B. Württembergische Vers. AG)
Das Kennzeichen muss nach §29 und §60 STVZO an bestimmten Stellen und mit bestimmten Maßen fest am Fahrzeug angebracht sein. Auch der Betrieb mit Anhänger ist in diesem Pargraphen geregelt.

Rotes Kennzeichen: Für Besitzer mehrerer Kleinkrafträder ist Dies interessant. Es gibt auch für zulassungsfreie Kleinkrafträder rote Versicherungskennzeichen. Diese müssen nicht fest am Fahrzeug angebracht sein nach §60a STVZO und gelten für beliebig viele Fahrzeuge, die aber im zugehörigen Versicherungsschein alle aufgeführt sein müssen.
Die Versicherer tun sich allerdings etwas schwer mit diesen Kennzeichen. Z.B. die AXA verlangt dafür von allen Fahrzeugen je ein Foto von beiden Seiten. Die Fahrzeuge sollten sich in einem „einwandfreien“ Zustand befinden. Die Kosten belaufen sich auf 98 € (Stand 2006).

Helmpflicht: nach §21a STVO besteht zum Führen von zulassungsfreien Fahrzeugen Helmpflicht. Die betreffende Formulierung lautet:“ (2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen....“

Dies ist selbst nach Aussagen von Polizisten ein extrem schwammiger Gesetzestext. Der verantwortungsbewusste KFZ-Führer muss selbst festlegen, welchen Schutzhelm er als geeignet betrachtet. Eine Pflicht zum tragen von „zugelassenen“ Helmen mit CE-Zeichen besteht jedoch (noch) nicht!

Die Quelle der Gesetzestexte: http://www.verkehrsportal.de/gesetze/gesetze.php


Grüsse Norbert


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kiwi1702
Geschrieben am: 10.04.2007, 17:59
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Um einmal die Sache mit der ABE zu aktualisieren:

Ich brauchte auch noch eine ABE für mein SR2, da die Originalpapiere nicht mehr existierten.
Da seit März 2007 keine Zweitschriften, der ABE, mehr vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg ausgestellt werden, muss man jetzt ein Gutachten erstellen lassen (DEKRA/TÜV) und mit diesem muss man zur Zulassungsstelle, wo die Betriebserlaubnis ausgefüllt und beglaubigt wird.
Damit dann zur Versicherung und dann kanns los gehen...
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joker317
Geschrieben am: 10.04.2007, 19:13
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Und das soll stimmen, davon hab ich ja noch gar nix gehört... hmm.gif
MfG joker317
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kiwi1702
Geschrieben am: 10.04.2007, 19:18
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Also ich kanns nur so wiedergeben, wie man es mir seitens der DEKRA in Plauen mitgeteilt hat. Auch mein Versicherer und die Zulassungsstelle des Vogtlandkreises hat mir das so gesagt. Hab extra mehrmals nachgefragt, weil man mir zuvor auch das mit der Zweitausstellung in Flensburg erzählt hat.

Übrigens sind auch im Internet gleichartige Texte aufgetreten, die dies so erläutern...

Ich lass mich gern eines Besseren belehren, an mir solls nicht liegen... cool.gif
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simson-moped-de
Geschrieben am: 10.04.2007, 19:21
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Nee, das kann nicht stimmen!
hier
kann man sich immer noch die pdf runter laden zum versenden!
Ich denke das geht noch!!


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Mein Fuhrpark:
1 x SR1 maron Baujahr 1955 Originalzustand
1 x Simson Schwalbe Baujahr 1964 Originalzustand
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kiwi1702
Geschrieben am: 10.04.2007, 19:32
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Jap, hab jetzt auch mal rumgesucht und muss feststellen, dass das wirklich noch geht.

Jetzt ärger ich mich mal wieder nen ganzen tag, dass ich wahrscheinlich zuviel Kohle für diesen anderen Vorgang ausgegeben hab... wacko.gif

Ich hätte wohl mal eher dieses Forum finden sollen...
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apfelbaum
Geschrieben am: 10.04.2007, 20:12
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QUOTE (kiwi1702 @ 10. Apr 2007, 18:59)
Um einmal die Sache mit der ABE zu aktualisieren:

Ich brauchte auch noch eine ABE für mein SR2, da die Originalpapiere nicht mehr existierten.
Da seit März 2007 keine Zweitschriften, der ABE, mehr vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg ausgestellt werden, muss man jetzt ein Gutachten erstellen lassen (DEKRA/TÜV) und mit diesem muss man zur Zulassungsstelle, wo die Betriebserlaubnis ausgefüllt und beglaubigt wird.
Damit dann zur Versicherung und dann kanns los gehen...

Also so ne ABE zu beantragen ist ganz easy.
Einfach ne mail an mopedabe_beitrittsgebiet@kba.de mit Hersteller, Typ und Rahmennummer (nicht die Lieferanschrift vergessen) schicken und ein paar Tage oder besser gesagt Wochen hast du sie in der Hand.

Ich habe die Prozedur gerade erst hinter mir und bin stinksauer, dass die so n Haufen Kohle haben wollen für 3x fast das gleiche. (3x die gleiche ABE, nur das die Nummer anders ist)

Mein Moped hat sich keiner angeschaut.


Gehe lieber nicht zur Dekra, Tüv o.ä.
Ich habe da meinen Menschen, der selber gesagt hat, dass es dort unnötigt teuer ist.

Viele Grüße
Konsti
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oberleutnantprokop
Geschrieben am: 11.04.2007, 16:12
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_uhm.gif Heia; habe mal eine Frage. Wie sieht es denn mit einer Fahrerlaubnis aus? Ich habe einen SR 2 und mein 17 jähriger Sohn will damit auch mal fahren.Darf er das ? Er hat aber keine Fahrerlaubnis.
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NorbertE
Geschrieben am: 11.04.2007, 16:20
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Darf er nicht! Es gibt nach wie vor den "Kleinkraftradschein" (Jungs helft mir mit der Klasse) früher wars die "M" .

Fahren kann er... auf nicht öffentlichem Gelände.

hmm.gif hilf mir mal "Oberleutnant Prokop"... hmm.gif aus welchem Film oder Serie war das? hmm.gif hmm.gif biggrin.gif Polizeiruf?

Grüsse Norbert


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joker317
Geschrieben am: 11.04.2007, 17:41
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Ist heute immernoch M, Norbert biggrin.gif
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apfelbaum
Geschrieben am: 11.04.2007, 18:48
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Er brauch M, A1, oder B.
M = 50ccm
A = 125ccm
B = auto
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oberleutnantprokop
Geschrieben am: 12.04.2007, 20:24
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Heia, schönen DANK für die Antworten. Da werden aber Tränen kullern und er muß weiterhin mit der SCHLANKENGELBEN zur Schule fahren. biggrin.gif
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