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> Mopedanhänger, Wie bekomme ich ihn "auf die Straße"?
apfelbaum
Geschrieben am: 21.07.2008, 20:22
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Darf ich fragen, in welchem Zustand die Schwalbe war / ist?

Gruß Konsti
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Star73
Geschrieben am: 21.07.2008, 20:24
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Das Klapprad is ja top. thumbsup.gif

Ein frühes. Das Felgenprofil ist recht selten. Glückwunsch. thumbsup.gif

Ne silberne FER-Lampe und ne weiße Plastemutter am Lenkerkonus fehlt noch zur Perfektion.


mfG Christoph
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Ostbiker
Geschrieben am: 21.07.2008, 20:40
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Haben vor nem halben Jahr erst den passenden Rahmen zu jener Vordergabel weggeschmissen. Hätt ich gewusst, das der kult jetzt auch zu den selbstmörderrädern überspringt hätt ich´s behalten. sad.gif

Angefügtes Bild
Angefügtes Bild


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Star73
Geschrieben am: 21.07.2008, 20:41
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Der Sattel ist original. Das Rücklicht auch. Müsste so um 1970 sein. hmm.gif
Vorne müsste dann entweder ne silberne FER-Lampe ran oder so ne weiße viereckige Plastelampe.

Baujahr anhand der Rahmennummer kannste hier feststellen.

Ansonsten mal den Fahrradteile-Übersicht-Fred im Fahrradforum hier durchforsten....



mfG Christoph thumbsup.gif


EDIT: Wollte ich schon vorhin sagen: Die Gabel ist jünger. wink.gif Ist aber eine ähnliche (altrosa) Farbe.... hmm.gif

Bearbeitet von Star73 am 21.07.2008, 20:43
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Nico241090
Geschrieben am: 21.07.2008, 21:00
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Dein Klappi is noch ein der ersten generation von ca 1967-1970. Vorderlicht ist orginal, Rüli auch. Sieht mir auch im ganzen noch orginal aus. Was hast für Felgen drauf?


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Star73
Geschrieben am: 21.07.2008, 21:07
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ohmy.gif Ach da unten is ja der Scheinwerfer! ...gar nicht gesehen.... dry.gif laugh.gif

OK, dann original.


Nico: Felgen sind die komischen da mit dem seltenen Profil (Bild kommt, wenn ichs gefunden habe....)



mfG Christoph
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Nico241090
Geschrieben am: 21.07.2008, 21:23
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Nicht, dass ich wüsste, es sei denn Christoph nimmt sich die Zeit und versucht du zu rekonstruieren. Haben die Schutzbleche die selbe Farbe wie der Rahmen in den Siecken?
Und dann noch ne kleine Aufgabe von mir wink.gif Mess mal bitte nach wie lang die Tretarme sind. Büddde biggrin.gif

Und mit den Reifen: Mach maln Bild vom Profil, dann lässt sich beseer drüber urteilen


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Star73
Geschrieben am: 21.07.2008, 21:27
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Na klar hab ich die schon rekonstruiert, die Abziehbilder. wink.gif


Aber das am Unterrohr muss ich nochmal farblich verbessen.


mfG Christoph
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Doc Holliday
Geschrieben am: 21.07.2008, 21:29
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Hallo Siebenson ,

was soll ich sagen mein Großvater hat auch noch so ein Anhänger, nur die Holzbeplankung ist höher. Also ich würde das Ding auch hinter meinen Spatz oder Sr hängen wenns es geht. Kann mal am Donnerstag unsere TÜV Onkel fragen.

Beleuchtung muss in diesem Falle links und rechts dran sein denke ich.

Gruß Mathias


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Schraubst Du noch, oder fährst Du schon ???
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ddrschrauber
Geschrieben am: 21.07.2008, 21:29
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Hallo S-U, eines würde ich bei deinem Hänger kontrollieren und das sind die Radlager. Ich habe fünf Felgen und zwei neue Naben mit Konuslager, bei einer Felge tauchte dann beim Auseinandernehmen ein GLEITLAGER auf. Das sind zwei "Töpfe" die von außen auf Miramidkappen gesteckt und mit der Achsmutter zusammengehalten werden. Ich denke mal diese Ausführung ist für den Mopedbetrieb nicht geeignet.

Der Tim


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Simson:
SR2
SR2E
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Schikra
MZ:
ETZ 150
und noch ne Honda CB 500

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Schmied
Geschrieben am: 21.07.2008, 21:54
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So, ich hab mich die letzten 2 Jahre ausgiebig mit dem Thema Mopedanhänger beschäftigt.

Erstmal ist es so, dass alles was offiziell (über 6 bzw.15kmh) auf der Straße gefahren wird eine Betriebserlaubnis besitzen muß. Somit auch ein Mopedanhänger.
Ein Fahrradanhänger ist nicht für den Betrieb an Mopeds oä. zugelassen.
Nachweis über die Betriebserlaubnis ist eine mitzuführende Erlaubnisurkunde mit eingetragener Rahmennummer und am Hänger muß ein extra Typenschild angenietet sein. Alles andere muß über eine Einzelabnahme geklärt werden.
Nur da liegt der eigentliche Haken an der Sache. Für das Prüfen für diese Anhänger gibt es keine exakten Protokolle und Prüfrichtlinien. Daher ist es nicht so einfach jemanden zu finden, der sich dieser Sache annimmt. Diese Erfahrung musste ich schon einige Male machen und bis jetzt auch noch niemanden gefunden, der sich meinem Anhängerproblem stellen möchte.
Bei Zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist dies übrigens viel einfacher durchzuführen!
Die Räder und Reifen müssen in einer für den Mopedbetrieb zulässigen Bauart ausgeführt sein!

Im Grunde kannst Du so lange mit dem Hänger rumfahren bis Du das erste Mal für die "grünen Freunde" interessant bist. Und dann muß man halt sehen wieviel sie davon wissen wollen, oder ob Du eine Ausrede brauchst.

Übrigens muß am Anhänger das Versicherungsschild des Zugfahrzeug in gleicher Schriftfarbe und in einer aus 15m lesbaren Schriftgröße wiederholt werden.


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Schmied
Geschrieben am: 21.07.2008, 23:49
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Es kann natürlich regional verschieden sein, aber bei uns hier in der Gegend habe ich noch keinen gefunden, der da ein Machtwort sprechen will. Die DEKRA, die dafür zuständig wäre will (bis jetzt) nicht und der TÜV darf nicht.
Ich versuche zB. bis jetzt für meine beiden Anhänger ("Kemni" für mein KR50 und "FK25") eine Betriebserlaubnis zu bekommen. Ich habe auch bis jetzt bestimmt schon mehrere zustimmende und positive Meinungen diverser Prüfer erhalten, nur schriftlich kann es mir niemand geben. Es gibt angeblich keine wirksamen Prüfprotokolle für Mopedanhänger.
Ein Problem dieser gesamten Thematik ist die Art der Zulassung solcher Fahrzeuge. Es ist nämlich kein Problem zulassungspflichtige Fahrzeuge (PKW-, LKW-Anhänger und -Fahrzeuge) offiziell in den Straßenverkehr zu bringen. Die Betriebserlaubnis ist dabei nur eine Art Formsache nach bestandener Einzelabnahme. (Ich habe dies schon einige Male bei arbeiten unserer Firma miterlebt. Alles was am Ende ein KFZ-Kennzeichen bekommt kann man theoretisch selber (nach den gesetzlichen Vorlagen) bauen und in den Verkehr bringen) So etwas ist aber für Mopeds nicht übertragbar, da es nicht um eine Zulassung, sondern nur eine Betriebserlaubnis handelt.
So hab ich diese Thematik jedenfalls bei vorangegangenen Diskusionen, verstanden...

Übrigens wurde direkt darauf hingewiesen, dass die DDR Fahrradanhänger nicht ans Moped angehangen werden dürfen, da das extra Typenschild und somit die Bauartgenehmiguing fehlt. Ein Umtragen ist nicht statthaft!
Das ist halt Bürokratie, denn von der Bauart sind sie, bis auf Licht und evtl. Räder, genau gleich.




Vielleicht noch ein Tip von mir unter uns Praktikern:
Ich würde den Anhänger für den Betrieb am Moped ordentlich umrüsten.
Richtige Räder, passende Kupplung und die Elektrik ans Moped anpassen, so dass alles den Richtlinien der StVZO entspricht. Eine offizielle Abnahme ist somit jederzeit möglich und Du wirst keine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen!
Und sollte doch mal eine Kontrolle kommen...bei der Ersten kann man sich immernoch unwissend stellen und so lange alles technisch iO ist -was wollen sie Dir!?!?
(Ich wurde bis jetzt 2 mal mit meinem KR50-Gespann kontrolliert, aber keine Probleme -eher das Gegenteil!)


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cs_joker7
Geschrieben am: 22.07.2008, 05:28
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Zitat (Schmied @ 22. Jul 2008, 00:49)
Übrigens wurde direkt darauf hingewiesen, dass die DDR Fahrradanhänger nicht ans Moped angehangen werden dürfen, da das extra Typenschild und somit die Bauartgenehmiguing fehlt. !)

Ich wurde bisher 2x von der Miliz mit Fahrradanhänger am Essi gestoppt- da gab es nie ein Problem sondern nur Lob und neugierige Fragen... laugh.gif

Gruß Christian
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Schmied
Geschrieben am: 22.07.2008, 08:20
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So hab ich das ja auch gemeint!
Ich habe bis jetzt niemanden getroffen, der wegen einem Mopedanhänger (welcher Art auch immer) Probleme bekommen hat. Genauso hat in meinem Bekanntenkreis keiner eine Betriebserlaubnisschein, selbst bei original Mopedhänger, dazu. Vom Optischen her sind ja die Hänger sowieso gleich.


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Doc Holliday
Geschrieben am: 22.07.2008, 20:50
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@ alle die ein Fahrradanhänger aus Konsumzeiten an ein Moped hängen wollen .... cool.gif

kuck

Mathias

ich werde am Wochenende versuchen, den Anhänger von meinem Opa flott zu kriegen und an meinen SR 2 zu hängen. Die Fotostory wird folgen tongue.gif


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