Mopedanhänger, Wie bekomme ich ihn "auf die Straße"?
Star73 |
|

Advanced Member
  
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 7375
Mitgliedsnummer.: 843
Mitglied seit: 29.09.2007

|
Der Sattel ist original. Das Rücklicht auch. Müsste so um 1970 sein. Vorne müsste dann entweder ne silberne FER-Lampe ran oder so ne weiße viereckige Plastelampe. Baujahr anhand der Rahmennummer kannste hier feststellen. Ansonsten mal den Fahrradteile-Übersicht-Fred im Fahrradforum hier durchforsten.... mfG Christoph  EDIT: Wollte ich schon vorhin sagen: Die Gabel ist jünger.  Ist aber eine ähnliche (altrosa) Farbe.... Bearbeitet von Star73 am 21.07.2008, 20:43
|
|
|
Schmied |
|

Advanced Member
  
Gruppe: Mitglieder
Beiträge: 5230
Mitgliedsnummer.: 423
Mitglied seit: 04.01.2007

|
Es kann natürlich regional verschieden sein, aber bei uns hier in der Gegend habe ich noch keinen gefunden, der da ein Machtwort sprechen will. Die DEKRA, die dafür zuständig wäre will (bis jetzt) nicht und der TÜV darf nicht. Ich versuche zB. bis jetzt für meine beiden Anhänger ("Kemni" für mein KR50 und "FK25") eine Betriebserlaubnis zu bekommen. Ich habe auch bis jetzt bestimmt schon mehrere zustimmende und positive Meinungen diverser Prüfer erhalten, nur schriftlich kann es mir niemand geben. Es gibt angeblich keine wirksamen Prüfprotokolle für Mopedanhänger. Ein Problem dieser gesamten Thematik ist die Art der Zulassung solcher Fahrzeuge. Es ist nämlich kein Problem zulassungspflichtige Fahrzeuge (PKW-, LKW-Anhänger und -Fahrzeuge) offiziell in den Straßenverkehr zu bringen. Die Betriebserlaubnis ist dabei nur eine Art Formsache nach bestandener Einzelabnahme. (Ich habe dies schon einige Male bei arbeiten unserer Firma miterlebt. Alles was am Ende ein KFZ-Kennzeichen bekommt kann man theoretisch selber (nach den gesetzlichen Vorlagen) bauen und in den Verkehr bringen) So etwas ist aber für Mopeds nicht übertragbar, da es nicht um eine Zulassung, sondern nur eine Betriebserlaubnis handelt. So hab ich diese Thematik jedenfalls bei vorangegangenen Diskusionen, verstanden...
Übrigens wurde direkt darauf hingewiesen, dass die DDR Fahrradanhänger nicht ans Moped angehangen werden dürfen, da das extra Typenschild und somit die Bauartgenehmiguing fehlt. Ein Umtragen ist nicht statthaft! Das ist halt Bürokratie, denn von der Bauart sind sie, bis auf Licht und evtl. Räder, genau gleich.
Vielleicht noch ein Tip von mir unter uns Praktikern: Ich würde den Anhänger für den Betrieb am Moped ordentlich umrüsten. Richtige Räder, passende Kupplung und die Elektrik ans Moped anpassen, so dass alles den Richtlinien der StVZO entspricht. Eine offizielle Abnahme ist somit jederzeit möglich und Du wirst keine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen! Und sollte doch mal eine Kontrolle kommen...bei der Ersten kann man sich immernoch unwissend stellen und so lange alles technisch iO ist -was wollen sie Dir!?!? (Ich wurde bis jetzt 2 mal mit meinem KR50-Gespann kontrolliert, aber keine Probleme -eher das Gegenteil!)
--------------------
LASER Schneid- und Gravierarbeiten für Werbung und Modellbau
|
|
|
Thema wird von 0 Benutzer(n) gelesen (0 Gäste und 0 Anonyme Benutzer)
0 Mitglieder:
|