Es gibt (einmal völlig unabhängig von der STVZO) von Simson ein Schriftwerk, welche Umbaumassnahmen an welchen Fahrzeugen vorgenommen werden dürfen. Die hab ich hier.
Bezüglich Auspuff heisst es u.A. darin sinngemäss: darf seitlich hochgezogen werden, Öffnung max.75cm über Boden, nicht seitlich übers Fahrzeug herausragen, Wärmegitter muss vorhanden sein.
Lustig ist dort der Punkt 21.9. "Jede technische Änderung am Fahrzeug, auch Umlackierungen, sind der zuständigen Zulassungsstelle der Volkspolizei innerhalb von 10 Tagen zu melden."
Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
Karl Kraus