Ich habe in der Bucht einen Stoßfänger für meinen Honda ersteigert!
Nun will der Verkäufer den aber nicht rausrücken weil er nicht genug Geld einbringt!
Gut,den Stoßfänger habe ich für 20,49€ ersteigert aber er hätte ja einen Mindestpreis eingeben können.
Bezahlt habe ich noch nicht weil es eh Selbstabholung ist.
Nun meine Frage:
Wie kann ich weiter vorgehen,auf E-Mails reagiert er nicht mehr?
Seine letzte Mail war:
"Es tut mir leid aber für den geringen preis werde ich den stoßfänger nicht hergeben. allein schon die ebaygebühren sind deutlich höher. da ich beim verkaufsformular keinen mindestpreis und keinen sofort- kaufpreis angeben konnte bitte ich um verständnis. "
Ich halte das für Ausreden!
Wenn ich etwas verkaufe kann ich immer Soforkauf oder Mindestpreis angeben!
Was meint ihr

???
Nico!