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Echt die sind verboten? ..und ich hab damit (haargenauso wie mein Opa schon vor 70 Jahren) bei gefühlten 180 Knoten bergab die Strippe gezogen und damit die alten Damen inner Stadt erschreckt...
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bitte schön:
§ 64a StVZO Einrichtungen für Schallzeichen B. (Fahrzeuge) III. (Bau- und Betriebsvorschriften) 3. (Andere Straßenfahrzeuge)
Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig.
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Hallo Leute, werte Gemeinde!
Hat von Euch jemand die Abmasse der sog. "Haltestrebe"? Es muss doch möglich sein, dieses Teil einigermassen "nachfertigen" zu können... Also, über Tipps und dergleichen wäre ich sehr dankbar...