Minimalelektrik, Erlaubt oder nicht
| ddrschrauber |
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Was für eine Begründung? Nachrüsten von sicherheitsrelevanten Teilen ist doch logisch, aber warum sollte man das zurückrüsten auf eine Version gestatten, die verkehrstechnisch, nicht in dem Maße sicher ist, wie die ursprüngliche Version? Zum Beispiel hier zu finden. Der Tim
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| mig13 |
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hallo
also ich fahre laut Typenschild einen S51, ohne irgendwelche Tusatzbuchstaben und ich habe auch keine sogenannte ABE für das Moped. Trotz einiger Pol.kontrollen gibt´s keinerlei Probleme
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| mutschy |
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Ja, es gab S50/51-N-Modelle bis Frühjahr 1988, als auch in der DDR Blinker Pflicht wurden. Normalerweise stehts auf dem Typenschild, um was es sich handelt. Haste nu ne B , B1, B1-3 etc pp, holste dir n neues Schild (zB in der Bucht), machst das alte ab u beschriftest das neue mit dem Typ, den du haben willst. Danach noch anbauen u fertig is der Salat. Diese Typenschilder/Plaketten sind Pflicht u können selber beschriftet werden, Rahmennummern dürfen hingegen nich geändert werden. Mehr dazu unter http://de.wikipedia.org/wiki/Typenschild u http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__59.htmlGruss Mutschy
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