Ich fange mit 1. an...
Aber ich warne Euch

Wenn es sollte in eine Richtung abdriften, die ich selber (und ich bin political incorrect) nicht mehr vetreten kann, ist der komplette Fred weg.
Zum Thema Hauptstadt Berlin:
In einem Schreiben der Drei Mächte vom 8. Juni 1990 wurde
ausdrücklich darauf hingewiesen (Original in english vorhanden!!):
"Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
wir möchten Ihnen mitteilen, dass die Drei Westmächte im Lichte der
jüngsten Entwicklungen in
Deutschland und in der internationalen Lage bestimmte Aspekte Ihrer
Vorbehalte zum Grundgesetz
einer erneuten Prüfung unterzogen haben.
Die Vorbehalte der Drei Westmächte in bezug auf die Direktwahl der
Berliner Vertreter zum
Bundestag und das volle Stimmrecht der Vertreter Berlins im Bundestag
und im Bundesrat, die
insbesondere im Genehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949 zum Grundgesetz
angesprochen sind,
werden hiermit aufgehoben.
Die Haltung der Alliierten, "dass die Bindungen zwischen den
Westsektoren Berlins und der
Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei
sie berücksichtigen,
dass diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der
Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert
werden, bleibt unverändert."
(BGBl. Jahrgang 1990 Teil I, S. 1068)
So unglaublich es auch klingt: Tatsache ist, dass Berlin nie ein
Teil der "Bundesrepublik Deutschland" war, es weiterhin nicht ist daher
auch keinesfalls die Hauptstadt sein kann!
Verschiedene Bundesverfassungsgerichtsurteile haben dies ebenfalls
bestätigt: BverfG 2 BvL 6/56 vom 21. Mai 1957, BverfG 2 BvF 1/73 vom 31.
Juli 1973, BGBl. II 1990, S. 1274 u.a.
1994 stimmten Bundestag und Bundesrat dem "Übereinkommen zur Regelung
bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin" vom 25.09.1990 zu. (Vgl. BGBl. II
1994, S. 26, Art. 1, Buchstabe d) Damit gab die "BRD" endgültig ihren
Anspruch auf "volle Souveränität" auf.
Weitere Verträge bestätigen die nicht vorhandene Souveränität
Deutschlands (Auswahl):
"2 + 4 Vertrag":
Art. 2: "Alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden bleiben
in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft."
Art. 4: "Alle Urteile und Entscheidungen der alliierten Behörden bleiben
in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtswirksam und
rechtskräftig."
(Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1274 sowie BGBl. II 1994, S. 40
ff. und BGBl. II, S.1386)
"Vereinbarung vom 27./28.09.1990 zum Vertrag über die Beziehungen der
BRD und den Drei Mächten":
"Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische,
gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden begründet
oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach
deutschem Recht in Kraft."
(Bundesgesetzblatt 1990 Teil II, Seite 1386 ff., Teil I, Art. 2, Abs.
1)
Fragen? Argumente? Ich habe die betreffenden Gesetzblätter da. Die sind auch locker online einzusehn.
Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
Karl Kraus