Ich glaube die haben da was geändert die letzten 2 Jahre. Schreckschußwaffen müssen denke ich z.Z. auch angemeldet sein.........war vorher nicht so.
Ich habe noch einen Schein für eine 45er Magnum.........war anfang der 90er mal im örtlichem Schützenverein. Der liegt aber schon Jahre in Potzdam,da ich mir damals nach einem Jahr keine Waffe gekauft habe.
Wenn man die ganzen Gesetze kennt.........und das mußte man für den Schein lernen und in einer Prüfung wissen kam ich zu dem Entschluß: "es ist besser so ein Ding nicht zu besitzen"! Die nichtvorhandene Zeit spielte bei mir auch eine große Rolle. Kann über kurz oder lang nur mal Ärger bringen............obwohl so eine Kanone.....und eine 45er ist schon recht gewaltig fazinierend ist.
Hatte damals 45er Magnum als Pistole geschossen von Colt,die 44 Magnum als Trommelrovolver,38er als Trommelrovolver und 38 Walter.....38er Baretta. Der 38er Trommelrovolver hatte den größten Rückschlag.
Den 45er Colt und die 38er Baretta haben wir mal in Cottbus/Silo auf dem Schießstand geschossen.........das hat gerumst unter dem Dach
Schreckschußpistole mit Platzer ist alle male sicherer als jeder Blitzknaller......ist laut,klingt aber auch heller gegenüber einen Blitzknaller........ist ja auch meist weniger Pulver drinn.Also vorher unbedingt noch mal schlau machen ob die Schreckschuß nicht doch was brauchen.......eh man Silvester dann auf einer Wache verbringt.