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> Schreckschuß / Platzpatronen, Für Silvester / Wer kennt sich aus?
T138 25419
Geschrieben am: 13.08.2009, 22:12
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QUOTE (Klimber @ 13.12.2008, 16:16)
da hat norbert vollkommen recht. Jedoch sind Schreckschusspistolen genehmigungsfrei, sofern das Prüfzeichen vorhanden ist. In befriedetem Besitztum kannst du damit also rumballern... Wenn du diese jedoch in der öffentlichkeit tragen solltest, benötigst du den neu eingeführten kleinen Waffenschein.

Ich glaube die haben da was geändert die letzten 2 Jahre. Schreckschußwaffen müssen denke ich z.Z. auch angemeldet sein.........war vorher nicht so.
Ich habe noch einen Schein für eine 45er Magnum.........war anfang der 90er mal im örtlichem Schützenverein. Der liegt aber schon Jahre in Potzdam,da ich mir damals nach einem Jahr keine Waffe gekauft habe.
Wenn man die ganzen Gesetze kennt.........und das mußte man für den Schein lernen und in einer Prüfung wissen kam ich zu dem Entschluß: "es ist besser so ein Ding nicht zu besitzen"! Die nichtvorhandene Zeit spielte bei mir auch eine große Rolle. Kann über kurz oder lang nur mal Ärger bringen............obwohl so eine Kanone.....und eine 45er ist schon recht gewaltig fazinierend ist.
Hatte damals 45er Magnum als Pistole geschossen von Colt,die 44 Magnum als Trommelrovolver,38er als Trommelrovolver und 38 Walter.....38er Baretta. Der 38er Trommelrovolver hatte den größten Rückschlag.
Den 45er Colt und die 38er Baretta haben wir mal in Cottbus/Silo auf dem Schießstand geschossen.........das hat gerumst unter dem Dach laugh.gif

Schreckschußpistole mit Platzer ist alle male sicherer als jeder Blitzknaller......ist laut,klingt aber auch heller gegenüber einen Blitzknaller........ist ja auch meist weniger Pulver drinn.Also vorher unbedingt noch mal schlau machen ob die Schreckschuß nicht doch was brauchen.......eh man Silvester dann auf einer Wache verbringt.


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Gruß Axel
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Mellops
Geschrieben am: 14.08.2009, 11:22
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Also habe mich vor ca. einem Jahr mit dem Thema auch mal auseinander gesetzt. Da war es wohl so , dass man sie besitzen darf und an sylvester eben auf dem eingezeunten grundstück benutzen durfte aber sobald man sie außerhalb des Grundstückes hat muss sie seperat von der Munition; meines wissens nach sogar abgeschlossen, transportiert werden.
Die gesetze sind ca. so wie bei Paintball, sind ja alles die Waffen mit dem "F".
Wenn man sie mit Munition außerhalb des eigenen Grundstückes führen und oder abfeuern will braucht man einen kleinen Waffenschein und fürs abfeuern nochmal ne extra erlaubnis es sei denn es handelt sich um notwehr.
Gruß
Lucas
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Dapfer
Geschrieben am: 14.08.2009, 16:19
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QUOTE (Mellops @ 14.08.2009, 12:22)
Also habe mich vor ca. einem Jahr mit dem Thema auch mal auseinander gesetzt. Da war es wohl so , dass man sie besitzen darf und an sylvester eben auf dem eingezeunten grundstück benutzen durfte aber sobald man sie außerhalb des Grundstückes hat muss sie seperat von der Munition; meines wissens nach sogar abgeschlossen, transportiert werden.
Die gesetze sind ca. so wie bei Paintball, sind ja alles die Waffen mit dem "F".
Wenn man sie mit Munition außerhalb des eigenen Grundstückes führen und oder abfeuern will braucht man einen kleinen Waffenschein und fürs abfeuern nochmal ne extra erlaubnis es sei denn es handelt sich um notwehr.
Gruß
Lucas

Serit wann brauch man bei Paintball nen Waffenschein?

Lenni


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Calle
Geschrieben am: 14.08.2009, 16:41
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Mellops
Geschrieben am: 14.08.2009, 16:46
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QUOTE (Dapfer @ 14.08.2009, 16:19)

Serit wann brauch man bei Paintball nen Waffenschein?

Lenni

Neiiin aber nen Marker darf man auch nicht mit Gas dran und Kugeln im Hopper transportieren und eigentlich muss man ihn sogar einschließen (den marker).
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T138 25419
Geschrieben am: 14.08.2009, 23:30
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QUOTE (Calle @ 14.08.2009, 17:41)
http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenschein

Ja genau......mit einem Fahrgast hatte ich erst dieses Jahr darüber geredet.Die haben da was verschärft. Früher konnte man immer eine Schreckschußpistole im Handschuhfach haben......Silvester hatte ich damit auch früher geknallt weil mir Blitzknaller zu umständlich waren............nur nach Polen durfte man früher schon keine Schreckschußwaffen bei haben.

Ist auch eigenartig......man braucht den kleinen Waffenschein um eine Schreckschußpistole geladen mitzuführen außerhalb des Grundstücks.....darf dann aber noch nicht rumballern......es sei denn man wird angegriffen.....dann darf man auch ohne Schein schießen obwohl man sie gar nicht bei haben dürfte ohne......!!!
Das sind Gesetze!!!!
Ich hatte damals natürlich eine Waffenbesitzkarte..........um es noch mal klar vom Waffenschein abzugrenzen.
Ich durfte diese Waffe also auch nur getrennt von Munition im Koffer transportieren.
Da gab es auch ziemlich eigenartige Gesetzestexte so ich mich erinnere.
Wird man angegriffen z.B. mit Messer hätte man seine scharfe Waffe zur Eigenverteidigung einsetzen dürfen. Das hätte vorausgesetzt,daß man vorher das Gesetz gebrochen hätte,weil man gar nicht die Waffe geladen und einsatzbereit am Mann haben dürfte. Hätte der Angreifer mit Fäusten angegriffen hätte man sie nicht einsetzen dürfen....."Verhältnismäßigkeit der Mittel"........ist er stärker wie du nimmt sie dir ab und erschießt dich damit bist du wenigstens gesetzlich gestorben!!!
Greift er dich mit dem Messer an rammt es dir in den Wanz und rennt schneller weg als du die Kanone raus hast darfst du nicht hinterherschießen.
Nu darfst du es dir aussuchen......
A ich handele gesetzlich lasse das Schw^^^n entkommen und sterbe ohne ein Gesetz gebrochen zu haben.....
B oder ich denke ich sterbe und nehme das Schw^^^n noch mit..........Glück und Pech zu gleich wenn sie dich noch retten können
Glück du lebst weiter......
und Pech für paar Jahre im Knast weil der Angreifer tot ist und sie dir nachweisen daß die Kugeln im Rücken stecken

Deshalb besser so'n Ding nicht haben........kann so viel schief gehen!!!


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Gruß Axel
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Mellops
Geschrieben am: 15.08.2009, 14:58
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Mhhh mit Kugel klingt das aber recht wenig nach Schreckschuss Waffe. Mit ner schreckschusswaffe hat sich der Angreifer höchstens mit ner Ladung pfeffergas oder ner dicken Stichflamme auseinander zu setzen.... oder nem brennenden Hütchen mit magnesium drin.
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T138 25419
Geschrieben am: 18.08.2009, 20:47
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QUOTE (Mellops @ 15.08.2009, 15:58)
Mhhh mit Kugel klingt das aber recht wenig nach Schreckschuss Waffe. Mit ner schreckschusswaffe hat sich der Angreifer höchstens mit ner Ladung pfeffergas oder ner dicken Stichflamme auseinander zu setzen.... oder nem brennenden Hütchen mit magnesium drin.

Genau! Ich schrieb auch über eine Waffenbesitzkarte mit der man eine echte Waffe besitzen darf zu Sportzwecken,aber ebend auch nicht einsatzbereit also geladen rumtragen darf. Zu Vergleich zum kleinen Waffenschein für die Schreckschuß. Verteidigen darf man sich im Ernstfall mit Beiden. Das setzt aber in jedem Fall schon im Vorraus das Gesetz vorher misachtet zu haben. Es gibt da reichlich rechtliche Stolperseile in die man sich verfangen kann.
Mit einer Schreckschuß können auch Augenverletzungen passieren oder ein Tinitus.
Wenn dann bleibende Schäden sind wird dann auseinandergepellt.......War der Einsatz der Schreckschuß gerechtfertigt notwendig??? und wer zahlt nun???
Meist haben doch die Täter/Angreifer die Entschuldigung einer schweren Kindheit und müssen in welchen Camps möglichst teuer im Ausland gebessert,rehabilitiert werden!


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Gruß Axel
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