Bislang hatte ich den Registrierschein für dieses Moped nicht. Nun wurde mir ein Dokument übergeben, welches sich:
Bescheinigung über die Einzelgenehmigungen gem §4 ABS. 5 FZV für zulassungsfreie Fahrzeuge lt. §3 Abs. 2Nr.1 und 2 FZV nennt.
Neben allen technischen Daten gibt es auch ein DEKRA- Gutachten über Veränderung (Sportauspuff, Tommaselli Lenker und Veränderung des Antriebsritzels)
Reicht es, dieses Dokument mitzuführen? Oder muß ich in Flensburg noch einen Registrierschein beantragen?
mfg Dirk
--------------------
Meine Hobbys: Oldtimer, Amateurfunk und Radsport Meine Fahrzeuge: SR1, SR2, KR51/1, S51 Enduro, S51B, AWO 425 S, ES 175/1, Trabant, IFA F8, Wohnmobil
|