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> Helme für Ausfahrten
schwalbenfink
Geschrieben am: 19.03.2009, 18:56
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QUOTE (bikenils @ 19.03.2009, 16:08)
Mal zusammenfassend gesagt: Ich bin kein Beführworter von chinesischer Kinderarbeit, aber das mit dem chinesischen Hinterhof hinkt schon etwas!


Man muss ja nun nicht alles auf die Goldwaage legen , ich denke jeder weiss wie es gemeint ist .

Stephan


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Gruss Stephan


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essermopi
Geschrieben am: 19.03.2009, 22:08
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Ich versteh diese Diskussion nicht . Man kann doch eine alte Eierschale aus DDR Zeiten nicht mit nem Sicherheitsaspekt in Einklang bringen. Wo ist nach heutigen Gesichtspunkten denn so ein Halbschalenhelm denn sicher.?? Ich glaub , jeder moderne Helm , egal ob er in China, Timbukto oder sonst wo hergestellt , ist bestimmt sicherer als sone 50 Jahre alte Halbschale.
Natürlich passt so ein neuer Helm nicht zum alten Moped , da muß jeder für sich selbst entscheiden, was für ihn wichtig ist , die Sicherheit oder die Optik.
Als Alternative sind diese Nachbauten nicht schlecht, und ob sie sicher sind , wird man beim nächsten Chrash sehen. Ich wünsch es keinem , ich fahr selber auch so ein ähnliches Retro-Produkt.
Gruß Rene


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fahrfisch
Geschrieben am: 19.03.2009, 22:12
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Auf die Gefahr hin, dass ich wiederhole, was schon andere anderswo geschrieben haben:
Eine Halbschale kriegt heute nirgends mehr irgendeine Zulassung, da der seitliche Schutz fehlt. Ich war am vergangenen WE in Stuttgart bei der Retro Classic und habe mich mit mehreren unterhalten, die Helme verkauft haben.
Es gibt Halbschalen (wie gesagt, edel gemacht, aber eben nur Optik von Davida (Großbritannien) für 279 Euro, mit Schild, ohne Schild, mit edel zwiefach genopptem Mundschutz aus Leder etc. pp.

Dann gibt es welche für 50 €, die aber aus Fernost kommen. Im Unfallfall will ich keinen aufhaben. Wer erzählt, sene Halbschale hat eine EC - Zulassung, hat wahrscheinlich selber eine Prüfmarke reingenäht oder wurde geleimt oder es ist eine uralte.
Jeder Veranstalter historischer Rennen lässt einen abtreten, wenn er nicht mindestens einen Jethelm aufhat.

Mein Tipp: Original ist original, wenn du einen günstig bekommst, bietet der meines Erachtens genau so wenig Schutz wie einer, der aus UK oder aus Peoples Republic China kommt.
Und dafür 80 Okken berappen, ist M.E. auch schon fett.

Kauf dir einen Jethelm, wenn Du Sicherheit möchtest. Alles andere ist nur "gefühlte Sicherheit".

Ich empfehle Schuberth - Helme (Conzept) aus Deutschland oder die Perfekt - Halbschale für die beschaulichen Stunden.

Hendrik


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NorbertE
Geschrieben am: 19.03.2009, 22:41
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Ich fahr immer mit dem vom Avatarbild biggrin.gif Der hat schon auf Rommel gesessen. laugh.gif

Trotz Änderung der STVO/STVZO in die SVO hat sich daran nichts geändert:

§ 21a StVO zur Helmpflicht
Nach § 21a Absatz 2 StVO müssen "die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen." So weit so gut. Eigentlich eine ganz klare Regelung. Man muß im Prinzip nur noch wissen, was denn ein "amtlich genehmigter" Schutzhelm im Sinne der Vorschrift ist. Die Antwort ist nicht ganz einfach, sie ergibt sich jedenfalls nicht aus der StVO. Der versierte Bürger/ Motorradfahrer (m/w) wird jedoch interessiert nachforschen und dann alsbald auf die Verwaltungsvorschrift zu § 21a StVO stoßen. Die Verwaltungsvorschrift zu § 21a Absatz 2 StVO lautet wörtlich:
"Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungskennzeichen gekennzeichnet sind."
Jetzt muß man sich also nur noch das Bundesgesetzblatt, Teil II aus dem Jahr 1984 besorgen und dort auf Seite 746 nachschauen, wie die erwähnte ECE-Regelung Nr. 22 und das entsprechende Genehmigungskennzeichen aussehen. Also wird eben mal im Bundesgesetzblatt des Jahres 1984 an passender Stelle nachgesehen. Dort findet sich die gesuchte Rechtsvorschrift mit der eingängigen Bezeichnung
"Verordnung über die Inkraftsetzung der Regelung Nr. 22 für die Genehmigung von Schutzhelmen für Kraftradfahrer nach dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseiteige Anerkennung der Genehmigung (Verordnung zur Regelung Nr. 22)".
In der gesuchten Verordnung vom 7. August 1984 stößt man dann sogleich auf den Wortlaut des § 1:
"Die nach Artikel 1 des Übereinkommens vom 20. März 1958 angenommene Regelung Nr. 22 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Schutzhelme für Fahrer und Mitfahrer von Krafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Mopeds wird in Kraft gesetzt. Der Wortlaut sowie die Anhänge der Regelung werden nachstehend veröffentlicht."
Die eigentlich interessierende Regelung Nr. 22 ist leider im Bundesgesetzblatt nicht "nachstehend veröffentlicht", wie es in § 1 der Verordnung heißt. Der Interessierte erfährt aber aus der im Bundesgesetzblatt enthaltenen Fußnote zu § 1 der Verordnung immerhin, dass die Regelung 22 mit Anhängen als Anlageband zu "dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben" wird. Na gut, man besorgt sich also dann noch den Anlageband zum Bundesgesetzblatt 1984. Falls man Abonnent des Bundesgesetzblattes Teil II ist, wird einem der Anlageband auf Anforderung kostenlos übersandt. Dies ergibt sich ebenfalls aus der soeben erwähnten Fußnote zu § 1 der Verordnung. Nicht wenig staunen wird derjenige, der - auf welchem Weg auch immer - die Regelung Nr. 22 tatsächlich irgendwann zu sehen bekommt. Dort wird im einzelnen bestimmt, wie Schutzhelme nach der Regelung Nr. 22 zu bauen, zu prüfen und zu genehmigen sind. Es gibt Regelungen zu der Anzahl der vorzunehmenden Schlagprüfungen, zu den Punkten, an denen die Schlagprüfungen am Helm vorzunehmen sind, zur Reihenfolge der getesteten Stellen, zu Schnittebenen, zu Aufschlagpunkten, zu Bezugsebenen, zum Toleranzradius usw., und so fort.
Nachdem man sich also irgendwie mit dem Inhalt der ECE-Regelung Nr. 22 vertraut gemacht hat, weiß man, was ein "amtlich genehmigter Schutzhelm" im Sinne des § 21a Absatz 2 StVO ist. Vielleicht ist man ja bei der Recherche auch auf die "Zweite Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (2. Ausnahmeverordnung zur StVO)" vom 19. März 1990 gestoßen (BGBl. I 1990, S. 550). Deren § 1 lautet klar und deutlich:
"Abweichend von § 21a Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S. 38), die zuletzt durch die Verordnung vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden ist, dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 verwendet werden."
Wir wissen jetzt also, dass bis zum 31. Dezember 1992 auch Schutzhelme verwendet werden durften, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt waren. Und weil wir so genau recherchiert haben, stoßen wir jetzt zur Belohnung auch noch auf die "Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO" vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481). Deren Artikel 1 bestimmt, dass in § 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 die Worte "bis zum 31. Dezember 1992" gestrichen werden.
Dies bedeutet im Klartext, dass auch nach dem 31. Dezember 1992, bis zum heutigen Tag, Schutzhelme verwendet werden dürfen, die abweichend von § 21a Absatz 2 StVO nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind. Anders ausgedrückt: Obwohl nach § 21a Absatz 2 StVO amtlich genehmigte Schutzhelme getragen werden müssen, können ebensogut Schutzhelme getragen werden, die nicht amtlich genehmigt sind.

Übrigens: Die Helmpflicht des § 21a Absatz 2 StVO gilt auch für Mofafahrer, nicht jedoch für Fahrer von "Leichtmofas". Was ein "Leichtmofa" ist, ergibt sich zwanglos aus der Anlage zu § 1 der "Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Leichtmofa-Ausnahmeverordnung)" vom 26. März 1993 (BGBl. I S. 394).
Text: RA Goetz Grunert


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foppi
Geschrieben am: 19.03.2009, 22:47
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1x kopiert und gedruckt und ab zu den Papieren _clap_1.gif
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NorbertE
Geschrieben am: 19.03.2009, 23:25
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Bedanke Dich bei Gevatter Schmied. thumbsup.gif

Ich wollts editieren, weil ich einen ganz sehr interessanten Bogen jetzt schlage: Helme, Papst und Aids laugh.gif
Nun muss ich neu anfangen... biggrin.gif

Rene schrieb "Timbukto". Das scheint mir ein westafrikanischer Staat, der eigentlich Timbuktu heisst. Ganz klein, mitten in Mali.

Nun muss ich die Kurve kriegen: Timbuktu war der Auslöser (die fahren dort auch Mopeds...französische), der Papst ist grad dort in Afrika und hat doch seinen Spruch gemacht über die Kondome und Aids. Und kriegt Prügel aus aller Welt, wie weltfremd er denn sei.
Nun, die WHO hat auf Steuerzahlerkosten herausgefunden, dass Kondome nur zu 80% vor Empfängnis schützen. Eine Samenzelle ist im Vergleich zu einem Aids-Virus in etwa wie ein Monstertruck zu einer Fliege. Die Gummiindustrie gaukelt dem schwarzen Bruder also vor, mit NR55 wäre er sicher.
Edwin Papst hat was ganz andres gemeint...(Timbuktu ist dort leider nicht dabei)


So, zurück zu Helmen laugh.gif

Angefügtes Bild
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Schmied
Geschrieben am: 19.03.2009, 23:45
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Um die "Lesestunde" bei einer eventuellen Polizeikontrolle zu verkürzen, hier (nochmals) extra für Euch die Kurzfassung zur Gesetzabhandlung:


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schwalbenfink
Geschrieben am: 20.03.2009, 04:15
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Danke Schmied , das ist sicher hilfreich wenn die Marsmännchen mal was zu beanstanden haben thumbsup.gif

Stephan


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Gruss Stephan


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bikenils
Geschrieben am: 20.03.2009, 08:03
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Danke Norbert und Matthias,

den Text wollte ich auch noch reinstellen!

@Hendrick: Fahren wir damit Rennen? hmm.gif Naja, ein paar Kleine vielleicht... laugh.gif

Schönen Frühlingsanfang!


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"Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont." Aesop 6. Jh.v.Chr.
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fahrfisch
Geschrieben am: 20.03.2009, 14:48
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Nee nee, wir fahren keine Rennen, aber ein Veranstalter, der sicherlich andere Verantwortung für die Teilnehmer trägt als jeder Simson - Fahrer für sich genommen, kann sicherlich festlegen: "Ohne EC - Norm läuft nix".

Ich fahre gern mit Perfekt-Schale.
Aber auf schnelleren Geräten verbietet sich die Schüssel m.E. von selbst.

Hendrik


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martsch
Geschrieben am: 25.03.2010, 13:35
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Muss man eigentlich in einem Seitenwagen auch einen Helm tragen ??

Vielen dank im Vorraus biggrin.gif biggrin.gif
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dragonbeast
Geschrieben am: 26.03.2010, 22:35
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QUOTE (Schmied @ 20.03.2009, 00:45)
Um die "Lesestunde" bei einer eventuellen Polizeikontrolle zu verkürzen, hier (nochmals) extra für Euch die Kurzfassung zur Gesetzabhandlung:

Reicht dann auch ein alter Bauhelm!???
Oder Feuerwehrhelm??? _uhm.gif hmm.gif
Fliegerkappe? biggrin.gif

Nach dem Moto hauptsache was auf dem Kopf!!! cool.gif
Gruß Tobi


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Peterle
Geschrieben am: 26.03.2010, 22:46
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Vielleicht reicht ja auch 1 Haar, für die Rentner unter uns... laugh.gif


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MfG Hannes aus Meck-Pomm
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NorbertE
Geschrieben am: 26.03.2010, 23:32
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Drachenbiest, merke er Eines bez. Helme:

Was jemals produziert wurde zum Zwecke des Kopfschutzes beim Zweiradfahren, ist erlaubt. Nach wie vor!!

Mein Tropenhelm, ein Bau-, Stahl- oder Feuerwehrhelm ist es nicht!!

Es ist eigentlich ganz einfach. wink.gif

Seinen persönlichen Sicherheitsaspekt muss jeder selber festlegen.


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Zottel
Geschrieben am: 27.03.2010, 11:02
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Ich habe so einen Perfekt Helm bei IBäh gefunden nun steht da was von Größe 3.
Welcher neuen Bezeichnung entspricht das hmm.gif
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