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> Anhänger Simson
joker317
Geschrieben am: 28.04.2006, 18:44
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Mir war heute langweilig da habe mal meinen Anhänger vollgeladen(ca.60kg) naja jeden falls an die Simme ran und da sind mir zwei Dinge aufgefallen, die ich klären würde.
1. Die Reifen quitschen bei großer Beladung kann es mit dem Schlauch zu tun haben) Muss event. Luft aufpumpen?
2. Mein Hauptproblem, also mein S50 hat mich schon blöde angeguckt als ich in den 2. Gang geschaltet habe und hat auch schon ganz schön geraucht beim Gas geben, is schon mal jemand mit einem Essi mit Anhänger gefahren? Ich hatte ja schon Problem als ich mit meinem Essi damals ein Steigung anfahren wollte, wie soll das dann erst mit Hänger funktionieren? Ich meine die Ossis haben ja auch nicht ein Brettl von a nach b gefahren sondern die sind auch Holz holen gefahren usw. Wie fährt sich n das mit einem Essi mit Anhänger? Wie schnell isn der dann? Vielleicht hat zu diesem Thema auch jemand eine kleine Anekdote auf Lager also schießt mal los.
MfG joker317
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cs_joker7
Geschrieben am: 28.04.2006, 19:21
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QUOTE (joker317 @ 28. Apr 2006, 19:44)
also scheißt mal los.
MfG joker317

tz tz tz, also das Niveau hat in diesem Forum mittlerweile auch ganz schön gelitten ohmy.gif

Klar fuhren/ fahren die Essis auch mit Hänger gut- allerdings kommt es wie Du schon sagst auf die Steigungen und das Gewicht der Ladung an; nicht zuletzt natürlich auch auf das des Fahrers... laugh.gif

Wenn Du 60 kg auf der Simme hinter Dir her zerrst ist das natürlich vom Gewicht her wie ein Sozius- also wundere nicht wenn das Möppi so jault. Die Reifen vom Hänger quietschen natürlich bei zuwenig Luft- der Gummi arbeitet ja dann an den Felgen viel mehr.

Gruß Joker
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joker317
Geschrieben am: 28.04.2006, 19:34
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Ohh krasser Schreibfehler(hab ich gleich mal verändert), aber trotz alledem kann mir das nicht vorstellen hmm.gif hat zu fällig jemand ein Sr mit Hänger, hat deiner ein Hängerkupplung
MfG joker317
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cs_joker7
Geschrieben am: 28.04.2006, 20:56
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Nee Du, meiner hat noch keine Hängerkupplung- aber ich arbeite daran! Essi mit Hänger kommt nicht nur optisch gut sondern ist für mich auch äußerst praktisch- nämlich für den Bau- und den Getränkemarkt. _clap_1.gif Sobald ich die Chance bekomme schlage ich da auch zu.

Mal noch ne Frage an die Experten: Muß ich dann eigentlich an der Essi-Elektrik noch was ändern bzw. etwa noch so ne häßliche Steckdose fürs Hängerlicht montieren?

Gruß Joker
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wurstsuppe
Geschrieben am: 28.04.2006, 22:33
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QUOTE
Mal noch ne Frage an die Experten: Muß ich dann eigentlich an der Essi-Elektrik noch was ändern bzw. etwa noch so ne häßliche Steckdose fürs Hängerlicht montieren?


der gemeine wessi ist zwar der meinung das im osten alles reichlich finster ist,aber zu gewöhnlichen ladenöffnungszeiten scheint doch eigentlich die sonne. _uhm.gif wink.gif biggrin.gif
oder gehst du nachts einkaufen?

gruss


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cs_joker7
Geschrieben am: 29.04.2006, 00:03
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laugh.gif laugh.gif laugh.gif
Oh mann, der war echt gut... biggrin.gif

Hab ja nur gefragt weil ich nicht wußte, ob der Hänger hinten tags wie nachts ne leuchtende Funzel dran haben muß. Also doch nicht?

Gruß Joker

PS: Bei uns gibts aber auch viele Spätshops... wink.gif
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wurstsuppe
Geschrieben am: 29.04.2006, 00:24
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QUOTE
Hab ja nur gefragt weil ich nicht wußte, ob der Hänger hinten tags wie nachts ne leuchtende Funzel dran haben muß. Also doch nicht?


also funzel einschalten am tage ist ja eh nur das du gesehen wirst.
die vordere sieht man ja auch richtig aber die hintere ist meistens kaum warnehmbar.
aber die stvo sieht das sicher ganz anders,schau mal da nach.
und wenn du auf eine _richtigen _ dorf wohnst juckt es doch eh keinen ob der anhänger beleuchtet ist oder nicht.
mit anderen worten:ich habe keine ahnung ob da was ran muss oder nicht.

gruss


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cs_joker7
Geschrieben am: 29.04.2006, 01:13
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Na dann werd ich mich mal kundig machen aber ich wette jetzt schon fast drauf, daß so ein Hänger von hinten auch tagsüber beleuchtet sein muß.
Außerdem wohne ich nicht auf dem Dorf sondern in der Landeshauptstadt des Freistaates Sachsen... thumbsup.gif

Gruß Joker
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NorbertE
Geschrieben am: 29.04.2006, 10:51
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Hallo Christian,

das regelt alles die STVZO . In unserem Falle (SR2) musst Du ein Rücklicht haben. Ausserdem ist das Versicherungskennzeichen auf dem Hänger hinten "zu wiederholen". Eine Bauartform ist dort nicht vorgegeben. D.h.: handgemaltes Schild (in derselben Farbe wie das gültige Kennzeichen) genügt. Steht hier
Ausnahme ist im § 61a geregelt.
In der Regel gilt: was am Zugfahrzeug hinten dran ist (Kennzeichen, Beleuchtung, Blinker) muss auch an den Hänger.

Diese fette Steckdose brauchst Du nicht. Orginal war sowas ähnliches wie die jetzigen Bordsteckdosen im Auto dran. Meist ohne Abschaltung des Rücklichtes. Es leuchtete halt alles etwas "dunkler" biggrin.gif

Grüsse Norbert


--------------------
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Karl Kraus
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joker317
Geschrieben am: 29.04.2006, 11:00
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@ Norbert Ich habe mir das mal komplett ausdrucken lassen, man brauch noch zwei dreiecksstrahler, zwei Rücklichter, aber das kommt auch immer aufs Baujahr an
MfG joker317
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NorbertE
Geschrieben am: 29.04.2006, 11:27
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Jerome, man hat diese verzinkten Blechhänger nur mit einem Rücklicht verkauft. Das ist schon o.k. so. Du musst bei diesern Gesetzestexten aufpassen, was wofür gilt. das ist nicht immer einfach, da z. B. für Kleinkrafträder seperate §§ existieren und auch Ausnahmeregelungen für z.B. Fahrräder mit Hilfsmotor.
Die Seite www.verkehrsportal.de ist jedenfalls nicht schlecht, denn man findet eigentlich fast Alles.

Grüsse Norbert


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joker317
Geschrieben am: 29.04.2006, 11:39
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Ich muss die 6 Seiten mal suchen, mein Vater arbeiten beim Kreis und da hat der son paar Leute gefragt und die haben ihm das gegeben, ich suche mal schnell
MfG joker317
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joker317
Geschrieben am: 29.04.2006, 12:56
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Ach scheiße ich könnte doch schon wieder an die Decke gehen, jahrzehnte lang liegt dieser Papierkram hier rum und wenn man ihn braucht ist er nicht da mad.gif ich werde erstmal Schwalbe bauen gehen(Frust abbauen biggrin.gif )
MfG joker317
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cs_joker7
Geschrieben am: 29.04.2006, 18:11
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QUOTE (NorbertE @ 29. Apr 2006, 11:51)
Hallo Christian,

das regelt alles die STVZO . In unserem Falle (SR2) musst Du ein Rücklicht haben. Ausserdem ist das Versicherungskennzeichen auf dem Hänger hinten "zu wiederholen". Eine Bauartform ist dort nicht vorgegeben. D.h.: handgemaltes Schild (in derselben Farbe wie das gültige Kennzeichen) genügt. Steht hier
Ausnahme ist im § 61a geregelt.
In der Regel gilt: was am Zugfahrzeug hinten dran ist (Kennzeichen, Beleuchtung, Blinker) muss auch an den Hänger.

Diese fette Steckdose brauchst Du nicht. Orginal war sowas ähnliches wie die jetzigen Bordsteckdosen im Auto dran. Meist ohne Abschaltung des Rücklichtes. Es leuchtete halt alles etwas "dunkler" biggrin.gif

Grüsse Norbert

Hallo Norbi

und danke für diese professionelle Antwort- genau so hatte ich mir das nämlich auch schon gedacht.
Das 2. Kennzeichen mach ich dann einfach als vakuumierten Scan hinten dran und die Funzel klemme ich dann also parallel aufs Rücklicht. Da wirds ja dann wirklich komplett zappenduster falls ich doch einmal hupen muß... laugh.gif laugh.gif laugh.gif Muß mir jetzt nur noch mal Gedanken um eine unauffällige kleine Steckdose machen; die Masse ziehe ich da vorsichtshalber auch gleich mit nach hinten.

Gruß Christian
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joker317
Geschrieben am: 29.04.2006, 18:42
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Du musst mal bei deinem Fahrradhändler fragen, da gibt es kleine Steckdosen für Fahrradanhänger die sind echt übelst klein und nur für ein(oder zwei) Kabel, musste mal fragen
MfG joker317
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