Dieser nordhausener Hänger ist eigentlich ein reiner
Handwagen und nie für die Benutzung hinter einem Zugfahrzeug vorgesehen gewesen. Im Gegensatz zu den MKH oder Rollka.
Die (frühe) Fahrradkupplung ist also nachträglich angebaut worden und für einen Rollka gedacht. Über solche Dinge (Eigenbaukupplungen etc.) wurde zu DDR-Zeiten grosszügig drüberweg gesehn. Zumal man sich im ländlichen Raum, auf Dörfern persönlich kannte. Der ABV wusste also, dass mit solchen Gefährten, die eigentlich nicht zulässig ware, Bauer Lindemann nur seine 2 Milchkannen vom Stall zur Rampe schaffte.
Der ABV wusste z.B. auch, dass Traktorist Felix schon früh in seinem ZT 300 eine Flasche Pfeffi drin hatte.

Das ging solange gut, wie nichts passierte.
Heute wäre das "Strafvereitelung im Dienst".
Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
Karl Kraus