Das sind mal wieder richtig schöne Fotos von einer klasse Ausfahrt!
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Nun noch mal kurz zur Helmproblematik! Da ich mir nun so ein Dingens
gekauft habe, möchte ich natürlich gerne an die im Netz veröffentlichten
Gesetzesauslegungen glauben! Wie zBs. diese hier:
"Die Verpflichtung nach §21a StVO dass Fahrer und Beifahrer von Krafträdern einen nach ECE-Norm hergestellten, genehmigten und geprüften Schutzhelm tragen müssen, ist in Deutschland seit dem 1.Januar 1993 ausgesetzt." Leider hat Norbert mit seiner Aussage Recht, dass es im Ermessen der Beamten liegt, die Benutzung eines Braincaps zu ahnden.
Geht man dann aber gegen diese Willkürmaßnahme mit anwaltlichem Beistand vor, bekommt man zumeist Recht!
Die Bikers News schreibt dazu in der Ausgabe 07/08!
Mit Motorradhelmen bewegt ihr euch noch immer in ungesicherter Rechtslage. Das betrifft nicht nur die Braincaps, sondern auch die Replikas der Wehrmachtshelme
Im Frankenland ist ein guter Anwalt eine Menge wert, jedenfalls wenn ihr mit einem Braincap unterwegs seid. Wir hatten im Dezember 2006 über Oti berichtet, dessen Sohn mit Papas Braincap von der Polizei bei Nürnberg rausgewunken wurde. Die Wachtmeister stellten damals die Sicherheit seiner Hirnschale in Frage und forderten 15 Euro. Oti klagte, und das Verfahren wurde tatsächlich eingestellt.
Ähnliches widerfuhr Andreas Vogt bei Bamberg, der seine 15 Euro um des lieben Friedens willen zwar abgedrückt hatte, aber einen Monat später vom gleichen Beamten wieder angehalten wurde. Diesmal zog der Beamte das Braincap ein und kündigte eine erhöhte Geldbuße von 40 Euro an. Da hatte Andreas die Schnauze voll. Auch er schaltete einen Anwalt ein. Und auch Rechtsanwalt Thomas Drehsen erwirkte eine Einstellung des Verfahrens. Seinem Mandanten Andreas konnte er für die Zukunft allerdings nur einen bescheidenen Rat geben: „Sollten sie weiterhin Helme ohne ECE-Norm tragen, empfehle ich, den Einstellungsbeschluss dem Polizeibeamten vorzulegen und den Hintergrund zu erläutern.“Grund? Die Rechtslage ist unklar!
Zitat vom Beipackzettel der Tante Louise:
„Wichtige Information. Fair geht vor – was Sie vor dem Erwerb eines Halbschalen-Helms wissen sollten: Auf Grund der derzeitigen, unbefriedigenden Rechts- und Sachlage kann keine Aussage darüber getroffen werden, ob ein Halbschalen-Helm im deutschen Straßenverkehr zulässig ist.“Die nächsten Ausfahrten werde ich das Teil aufsetzen, mal sehen wie lange es gut geht! Meine beiden originalen Eierschalen sind mir leider eine Nummer zu klein, und mit Kopfschmerzen zu fahren macht keinen Spaß!
Optional könnte ich mir einen zugelassenen Eierschalennachbau kaufen, aber die sind mir im Moment noch etwas zu überteuert, da sich am Preis nichts ändern wird, muss ich noch etwas sparen.
Hier mein neuer Helm:
Angefügtes Bild
