Versicherung Duo, Probleme!! Bekomme kein Kennzeichen
derjannek |
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Moin Duo Fahrer.
Man will mir mein Duo nicht versichern !!!!!!!!!!!!
Gibt es jemanden, der auch dieses Problem hatte und dies gelöst hat??
Es ist bauartbedingt mehr als Spaßmobil anzusehen, sagt die Versicherung.
koerperklausziel@web.de
Vielen Dank, der Jannek.
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DUO78 |
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QUOTE (Calle @ 28.05.2009, 20:22) | das duo WAR ein krankenfahrstuhl
heutzutage is es ein moped |
Irrtum!
Laut den DDR- wie auch nach KBA-Papieren ist der DUO als Moped/Versehrtenfahrzeug, Moped/Krankenfahrzeug oder Moped/Krankenfahrstuhl eingestuft. Es gibt aber für Moped auch die Bezeichnung Kleinkraftrad, welche der Bedeutung Moped oder Mokick gleichkommt.
Ob nun Versehrtenfahrzeug oder Krankenfahrzeug... Beide Begriffe sind identisch auf Krankenfahrstuhl zu deuten.
Wenn sie dir die Versicherung als Krankenfahrzeug verweigern, müssen sie den DUO wenigstens als "normales" Moped versichern. Aber ganz verweigert werden darf die Versicherung nicht.
Gruß Frank
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Gruß Frank
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DUO78 |
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Moin Calle,
Normalerweise ist ein DUO von der Versicherung lt. §3 Abs 2 Nr 1e FZR als Krankenfahrstuhl mit mehr als 30 km/h anzusehen. Die Nummer hierfür ist lt. Vers. Papiere (würtembergische) die 210200/210200 (alt/neu).
Wie schon gesagt, habe ich sowohl DDR-, wie auch KBA-Papiere vorliegen.
in der DDR-Zulassung gibt es keine Angebe betreffs der Speed. Aber in den KBA-Papieren gibt es 2 Geschwindigkeitsvorgaben:
"Kraftrad, dreirädrig, Versehrtenfahrzeug" = 55 km/h "Kraftrad (Krankenfahrstuhl), Dreirädrig" = 60 km/h
Das ganze ist abhängig, welche Ergänzung zutrifft. Die Ergänzung 7 vom 26.07.1982 definitiert den DUO 4/1 als 55 km/h Kraftrad, dreirädrig, Versehrtenfahrzeug. Die Ergänzung 9 vom 17.09.1987 definiert den DUO 4/1 als 60 km/h als Kraftrad (Krankenfahrstuhl), dreirädrig
Gut, man könnte nun auf grund der Wortlauten rumstreiten, ob ein Versehrtenfahrzeug mit einem Krankenfahrstuhl gleichzusetzen sind... Was aber der Fall ist, ist der, dass der DUO 4/1 (vielleicht ist auch der 4/2 ebenso betroffen) mehrere Definitionen hat, obwohl es sich um ein und den selben Fahrzeugtyp handelt.
Das fängt mit der ersten Benennung lt. DDR- wie auch den KBA-Papieren als Kleinkraftrad an (Außenseite, vorn). Der Typ des KKR wird dann auf der Innenseite auf Versehrtenfahrzeug bzw Krankenfahrstuhl definiert.
Also muß eine Versicherung im Zweifelsfalle den DUO wenigstens als Kleinkraftrad bis 60 km/h anerkennen, obwohl es sich um einen Krankenfahrstuhl handelt.
Gruß Frank
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Gruß Frank
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derjannek |
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Danke an alle. Ich fahre seit 7 Jahren mit meinen Duos, allerdings immer mit einer ROTEN Nummer!!! Es hat nun auch funktioniert mit der normalen Versicherung.
Aber ich habe bei 2 Versicheungen eine klare Absage erhalten. Bei denen wird ein Duo als Spaßmobil eingestuft. Und mir muss niemand eine Versicherung verkaufen wenn er nicht will.
Grüße aus der Heide.
derJannek
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DUO78 |
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@ Calle: Kompliziert? Eigentlich nicht. Das sieht nur komplizierter aus, als es wirklich ist. Anders gesagt: Der DUO ist ein als Krankenfahrstuhl bzw. als Versehrtenfahrzeug eingestuftes Kleinkraftrad, welches versicherungstechnisch normalerweise als Krankenfahrstuhl mit mehr als 30 km/h gilt. Schlimmstenfalls kann die Versicherung einen DUO anstelle des Krankenfahrstuhles als "normales" Moped bis 60 km/h (teurer) einstufen, obwohl das eigentlich nicht rechtens wäre. Aber die Versicherung des DUO's darf schon deswegen nicht verweigert werden, da eine ABE und somit eine Straßenzulassung vorliegt. Übrigens könnte man diese Fakten in der ABE auch andersrum auslegen, falls die Rennleitung Probleme macht, dass der DUO ein reiner Krankenfahrstuhl wäre. => Er ist lt. Seite 1 der ABE bzw. originalen DDR-Zulassung ein Kleinkraftrad. Gruß Frank
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Gruß Frank
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venturina |
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QUOTE (DUO78 @ 30.05.2009, 08:30) | Das ganze ist abhängig, welche Ergänzung zutrifft. Die Ergänzung 7 vom 26.07.1982 definitiert den DUO 4/1 als 55 km/h Kraftrad, dreirädrig, Versehrtenfahrzeug.
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Hallo, die 55km/h aus der Ergänzung 7. von 1982 beziehen sich doch nur auf die Bereifung oder irre ich mich? Mit entsprechender Bereifung sind doch auch die 60km/h erlaubt. Foto von meiner Versicherung: Krankenfahrstuhl über 30km/h (DDR-Krankenfahrstühle werden dort nochmal genannt)
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Grüße TILO
...meinste nicht das dein original Fimmel nen bissel zu weit geht?? Ohne dich angreifen zu wollen, aber man kanns echt übertreiben...
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venturina |
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Hallo, hab mir heute mal die KTA Ergänzung 7. von 1982 angeschaut. Die 55km/h treten nur in Bezug auf die Bereifung auf:
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Grüße TILO
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DUO78 |
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Falsch, es bezieht sich tatsächlich auf den Typschein des DUO, welcher beim KBA vorliegt. Siehe den "Typschein zum DUO4": http://www.schwalbennest.de/index.php?opti...d=75&Itemid=130PS: Die 55 bzw 60 km/h sind bauartbedingte Angaben und anscheinend Fzg-Art-abhängig. Versehrtenfzg mit 55 und Krankenfahrstuhl mit 60 km/h. Natürlich sollte man aber auch bei der Reifenwahl aufpassen, welche Geschwindigkeitszulassung die Gummis selber haben. der Punkt d) besagt die Mindestgeschwindigkeitszulassung der zu verbauenden Reifen. Gruß Frank
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Gruß Frank
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