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  AntwortenNeues ThemaUmfrage

> Welchen Führerschein
chey01
Geschrieben am: 08.09.2009, 10:25
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Hallo,kurze Vorstellung.Ob richtig oder falsch,egal.Habe mich eben registriert,weil ich eine schnelle Antwort von Euch erhoffe.Ich kann ein Duo bekommen,welches auf 25km/h zugelassen ist.Dieses soll für einen jungen Mann (30) sein,der nur einen Mofaführerschein besitzt und eine Behinderung von im Moment 40% hat.
Niemand kann (die Ämter schieben von einem auf den anderen)mir sagen,ob er das Ding fahren darf.Über eine schnelle Meinung von Euch wäre ich sehr dankbar.
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AlexZ
Geschrieben am: 08.09.2009, 11:16
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Natürlich, deswegen wurden sie ja "früher" dafür hergestellt!

Gruss Alex


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KaitoKuroba
Geschrieben am: 08.09.2009, 11:34
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Hast du es im Zweifelsfall schonmal direkt bei der Polizei versucht? Immerhin sind die diejenigen, die sich darüber beschweren würden, wenn er die Duo nicht fahren darf. Daher müssten sie es auch wissen.

Gruß
Chris


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Warum ich keinen Reiskocher fahren will?

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EsserHannes
Geschrieben am: 08.09.2009, 11:38
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Mofa darf man auch Mehrspurig fahren. Mein kumpel hat ein 25er Quadbike von Adly Moto wink.gif

LG Hannes smile.gif


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Es liegt mir wieder dieser Zweitaktduft in der Luft.
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AlexZ
Geschrieben am: 08.09.2009, 11:41
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Swen-Uwe: Wenn er aber seine 40%-ige Behinderung belegen bzw. nachweisen kann, warum sollte es dann Probleme geben? hmm.gif


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KaitoKuroba
Geschrieben am: 08.09.2009, 14:38
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Stimmt. Galt die Duo nicht sowieso als Krankenfahrzeug? Damit dürfte sich das sogar erübrigen. Ich glaube kaum, dass man an der Regelung etwas geändert hat.

Gruß
Chris


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Raphael
Geschrieben am: 08.09.2009, 15:10
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Meines Wissens war doch der Duo auf 60KmH zugelassen . Dieser hier ist gedrosselt auf 25 KmH. Wer hat die Drosselung da eingebaut ( Fachwerkstatt?) ? Ist das abgenommen ?

Wenn ja darf der Kamerad den auch mit Mofaschein fahren .
Sollte das nicht der Fall sein müsste er Klasse M haben ...

Gruss,
Raphael


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" Es wird Tote geben." Dieser Schreibfehler in der Einladungskarte führte dazu , daß auf der Feier zu meinem 8. Geburtstag niemand kam.

Da erzähle ich meinem Psychologen meine Lebensgeschichte , und der Arsch sagt nur :"Boah, krasser Scheiss , ey !"

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ddrschrauber
Geschrieben am: 08.09.2009, 17:41
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Das Duo gilt doch dann als 25km/h Auto, die sind Führerscheinfrei.

Der Tim


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Jawa Fahrer
Geschrieben am: 11.11.2009, 19:36
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hi tim
da liegtse leider falsch !!!!!!!
für`s mofa da gibts eine bescheinung das heißt ca. 4 doppel stunden Theorie und da muß eine Prüfung abgelegt werden
und praxs nur dann wenn man ein fahrzeug hat !!!!! denn im osten wirste wohl keine fahrschule finden die ein mafa hat !!!! das habe ich auch alles durch !!!!!und das krause Duo ist ein verserten ( behinderten ) fahrzeug wurde für beinambudierte gebaut

der bertige



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Jawa Fahrer
Geschrieben am: 11.11.2009, 19:42
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QUOTE (Jawa fahrer auch SR2 @ 11.11.2009, 19:36)
hi tim
da liegtse leider falsch !!!!!!!
für`s mofa da gibts eine bescheinung das heißt ca. 4 doppel stunden Theorie und da muß eine Prüfung abgelegt werden
und praxs nur dann wenn man ein fahrzeug hat !!!!! denn im osten wirste wohl keine fahrschule finden die ein mafa hat !!!! das habe ich auch alles durch !!!!!und das krause Duo ist ein verserten ( behinderten ) fahrzeug wurde für beinambudierte gebaut

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auser dem die 25 km - autos wurden so halb illegel in den Autowerkstetten
um gerüstet das gibts nicht mehr wenn 25 km du siehst dann ist es allt bestand oder nur noch zwei sitzer wenn fragen sind
nur fragen bin voll in der matreie

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DUO78
Geschrieben am: 12.11.2009, 09:30
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Auch wenn das Thema schon im September begonnen wurde:

Ein DUO wird original laut den Fahrzeugpapieren (erste Seite/Deckblatt) entweder als ein Moped oder als ein Kleinkraftrad deklariert. Erst im Innenteil wird dieses Moped/Kleinkraftrad als Sonderfahrzeug "Versehrtenfahrzeug" oder "Motorisierter Krankenfahrstuhl" betitelt.

Ein DUO ist somit mit M zu fahren und zählt trotz Mopedzulassung zu den Behindertenfahzeugen.

Richtig ist, dass ein DUO im Originalzustand so aufgebaut war, das es nur mit den Händen bedient wird und sich somit ideal für Gebehinderte bzw. Beinamputierte als Fortbewegungsmittel im Straßenverkehr eignete.
Die DUO's wurden zu DDR-Zeiten nur an diesen Persohnenkreis verkauft.
Übrigens hatten die DUO's eine 55- bzw 60 km/h-Zulassung (je nach Typ). Ältere Modelle, wie z.B. Piccolo hatten in den Papieren eine geringere Geschwindigkeitsangabe, da sie auch einen kleineren Motor hatten.

Eine Mofazulassung oder Führerscheinfreiheit ist trotz 25-km/h-Umbau meiner Meinung nach nicht möglich, da ein DUO lt Zulassung ein Zweisitzer ist.

Fazit:
Ein DUO ist damals in der DDR original für Gehbehinderte gebaut worden und darf somit auch von Gehbehinderten trotz Moped-Status mit 55 bzw 60 km/h mit der Klasse M gefahren werden.
Also benötigt derjenige 40% Behinderte also die Klasse M.

Es gibt (spezielle) Fahrschuhlen, bei denen auch Gehbehinderte auf einem DUO die Klasse M erlangen können.
Falls es Probleme wegen Wissenslücken geben sollte, so empfiehl sich eine Recherge im Schwalbennest. Da gibt es auch den Typschein der DUO4 und DUO 4/x-Modelle zum Download, der wohl einigen Aufschluß bei der Fahrschule und/oder Ämtern bringen dürfte.

Gruß Frank


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Gruß Frank

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Jawa Fahrer
Geschrieben am: 12.11.2009, 19:47
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hallöchen Frank

ja soweit richtig in mein führerschein unter Leicht Traktor ( L )
da steht bei mir ein zusatz ( 174 ) das heißt krakenfahrstuhl und heist nicht schneller als 25 km nicht schwerer als 500 kg aber ausnahme die in der DDR angemeldet und somit darf man damit auch mit dem duo jetzt fahren
und wer möchte dem zeige ich es dann beim 4 UT


mfg. b.w. der bertige


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DUO78
Geschrieben am: 12.11.2009, 20:00
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ähm... Aber nur, wenn in den DUO-Paieren das Kleinkraftrad "DUO" auch als ...fahrstuhl vermerkt ist. Wenn da ...fahrzeug steht, dann ist das hinfällig mit der L. (dank der Pingeligkeit der Pfennigfuchser)

Da ist man schon auf der sicheren Seite, wenn man die M hat.
Es gibt genug bei der Rennleitung, die nur eine Zulassung als Kleinkraftrad sehen, aber denen das innen Geschriebene betreffs Versehrten- oder Krankenfahrstuhl kaum noch interessiert.

Versicherungstechnisch ist es aber allemal ein Krankenfahrstuhl.

Gruß Frank


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