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> Urheberrecht, betreffend Zeitungen aus der ehem. DDR
fahrfisch
Geschrieben am: 05.01.2010, 21:45
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So Männers, ich habe mir heute auf der Heimfahrt unfachmännische Gedanken über das Urheberrecht betreffend die Veröffentlichung von Zeitungsausschnitten hier im Forum gemacht.
Dabei bin ich auf folgenden Gedankengang gekommen.

Wir, davon gehe ich aus, stellen hier verschiedene Sachen ins Forum, um ggfs. etwas zu beweisen (in einer Diskussion) oder jemandem etwas zu zeigen. Geld will damit keiner einnehmen. Der einzige, der eventuell einen finanziellen Nutzen hätte (um die Ecke gedacht!) ist der Fuchs, der ja einen Shop betreibt (und macht das Forum nur als Akquise). Ich weiß, dass das nicht so ist und möchte auch die Zeit nicht reinstecken, die er und alle anderen Moderatoren investieren.
Dafür Dank.
Zurück zum Fachthema, Landsleute.

Wer erlaubt eigentlich den vielen Händlern antiquarischer Literatur auf Teilemärkten, im Netz oder sonstwo, diese gebrauchten Zeitungen zu verkaufen? DAS passiert ja schließlich nur aus dem Grund, damit Geld zu verdienen.
Also ich weiß nicht, ob es bei Zeitungen so eng gesehen werden kann, außer, es gibt einen noch aktiven Verlag, der einen auf entgangenen Gewinn verklagt, weil er seine Restbestände von vor 20 Jahren nicht mehr loskriegt.
Vielleicht sehe ich das auch zu einfach, aber ich glaube, bei DDR - Zeitschriften und dem Zweck des Forums brauchen wir uns keine Waffel zu machen.
Verbessert mich bitte, falls ich irre (bin wink.gif )

Der Hobbyjurist Hendrik


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ddrschrauber
Geschrieben am: 05.01.2010, 22:03
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Die Zeitungen und Zeitschriften können verkauft werden, die wurden ja schon vom Hersteller einmal verkauft und sind nicht kopiert. Sie sind also als Originale anzusehen und verstoßen so nicht gegen ein Copyright, wie es so schön heißt.

Der Tim


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Motorradrocker
Geschrieben am: 05.01.2010, 22:07
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Und wie verhält es sich, wenn man - da originale Zeitschriften aus den 50ern i.d.R. auf säurehaltigem Papier gedruckt wurden und sich daher irgendwann zersetzen - solche alten Druckwerke zum Zwecke des Erhalts scannt?


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fahrfisch
Geschrieben am: 05.01.2010, 23:12
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Nich rumfragen, scannen!
Also dürfte es ja mit dem Erst - Verkauf eines Druckerzeugnisses keinerlei Urheberrecht geben? Sicher nur, wenn es um die Originale (wie Du schon sagst) Zeitung geht.
Dann müsste es genaugenommen auch einen Unterschied zwischen Zeitungen und Büchern geben. Zeitungen werden gemeinhin nicht mehrfach aufgelegt, Bücher dagegen schon.
Achtung Ausrede:
Ich verkauf hier im Forum ja nicht mal, ich zeige nur.

Hendrik


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