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> sorry, noch einmal Konen, welche wofür,wohin
jawa360
Geschrieben am: 22.11.2011, 17:59
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Hallo,
eine Minute habe ich mich köstlich über die Wortspielerei mit den Konüssen amüsiert, doch langsam ist mir das Lachen über das leidige Thema vergangen. Ich brauche ganz einfach einige Auskünfte, um wieder ruhig schlafen zu können _uhm.gif

- Wer verkauft brauchbare Konen (Schrott gibt es überall) ?
-Gibt es für unterschiedliche Kugeln auch unterschiedliche Konen ?
-Gibt es eventuell auch unterschiedliche Lagerschalen ?

-ich habe nur 10er Achsen und brauche die Auskünfte für SR1 Halbnabe und später für SR2E Vollnabe.
-Umrüsten auf Kugellager möchte ich nicht, zumindest nicht beim SR1.

Ich würde mich riesig freuen, wenn ihr euch die Zeit nehmen würdet und mir euer Wissen und eure Erfahrung mit Konen, Kugeln und Lagerschalen mitteilen würdet. Fachleute sind selten geworden !

Viele Grüße aus dem noch schneefreien Thüringer Wald, Manfred
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der Lehmann
Geschrieben am: 23.11.2011, 15:54
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Hallo Manni,

da wirst du wohl mal die Suchfunktion bemühen müssen. darüber wurde hier schon sehr ausgiebig diskutiert.

Für die Halbnabe brauchst du 10mm Achsen und je Lagerseite 10 Kugeln in der Größe 1/4" oder 6,35mm.

Darüber hinaus sind spezielle Laufringe und Konen für diese Kugelgröße erforderlich. An der Vorderachse sind beide Seiten baugleich. An der Hinterradnabe sind wegen der Aufnahme für die Staubdeckel beide Seiten etwas unterschiedlich aufgebaut.

Es wird immer schwieriger Originalteile in gutem Zustand zu erwischen. Hier hilft nur Augen auf auf Teilemärkten. Ansonsten sehe ich wenig Chancen. Wer noch Originalteile hat, wird diese kaum weggeben.

Viele Grüße, Jürgen


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Viele Grüße, Jürgen

Teilnahme UT 1 bis UT 6 und UT 8 bis UT 13
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Mopedfuchs
Geschrieben am: 23.11.2011, 16:21
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QUOTE (jawa360 @ 22.11.2011, 17:59)
- Wer verkauft brauchbare Konen (Schrott gibt es überall) ?

Im DDRMoped.de Shop findest du noch neue Konen aus DDR Bestand.

Konus M10x1 für Vollnabe -> hier

Konen für Halbnabe gibt's neu leider nur noch als Nachfertigung, genau wie die Lagerschalen. Es gibt zwei Teilweise Erfahrungsberichte dazu, jedoch ist es schwierig allgemein über die Nachbauteile zu urteilen, da es verschiedene Hersteller gibt. Ich bin mir aber sicher, dass es in ferner Zukunft hierfür gute Ersatzteile geben wird.


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Teile für SR1, SR2, KR50, Spatz usw. findest du hier -> Simson Ersatzteile

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Doc Holliday
Geschrieben am: 23.11.2011, 16:44
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QUOTE (Mopedfuchs @ 23.11.2011, 16:21)
QUOTE (jawa360 @ 22.11.2011, 17:59)
- Wer verkauft brauchbare Konen (Schrott gibt es überall) ?

Im DDRMoped.de Shop findest du noch neue Konen aus DDR Bestand.

Konus M10x1 für Vollnabe -> hier

Konen für Halbnabe gibt's neu leider nur noch als Nachfertigung, genau wie die Lagerschalen. Es gibt zwei Teilweise Erfahrungsberichte dazu, jedoch ist es schwierig allgemein über die Nachbauteile zu urteilen, da es verschiedene Hersteller gibt. Ich bin mir aber sicher, dass es in ferner Zukunft hierfür gute Ersatzteile geben wird.

Tobi,

gibts Du Garantie auf die Konen und Lagerschalen für SR1 (die Du im Shop verkaufts) ???

Was ist wenn diese nach 100 km wie alle anderen einlaufen ??? Ist das dann falsche Montage oder eine schlechte Nachfertigung in Folge von Material ???

Gruß Matze


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Schraubst Du noch, oder fährst Du schon ???
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Mopedfuchs
Geschrieben am: 23.11.2011, 19:44
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QUOTE (Doc Holliday @ 23.11.2011, 16:44)
Tobi,

gibts Du Garantie auf die Konen und Lagerschalen für SR1 (die Du im Shop verkaufts) ???

Was ist wenn diese nach 100 km wie alle anderen einlaufen ??? Ist das dann falsche Montage oder eine schlechte Nachfertigung in Folge von Material ???

Gruß Matze

Jeder Internet-Händler ist gesetzlich verpflichtet neben dem 14-tägigen Widerrufsrecht auch eine 2jähige Gewährleistung dem Kunden zu gewähren.
Nicht zu verwechseln mit Garantie. Garantie ist eine Sache, die meist Hersteller von sich aus gewähren, um die Qualität ihrer Produkte anzupreisen.
Eine Garantie auf die Teile kann ich folglich nicht geben, da ich die Teile nicht herstelle bzw. Langzeittests (ich bezweifle, dass das Hersteller von DDR Zweirad-Ersatzteilen tun) unterworfen habe.

QUOTE (Doc Holliday @ 23.11.2011, 16:44)
Was ist wenn diese nach 100 km wie alle anderen einlaufen ??? Ist das dann falsche Montage oder eine schlechte Nachfertigung in Folge von Material ???

In dem Fall kann du die Teile natürlich kostenfrei zurück geben und bekommst den Kaufpreis erstattet, sofern ich keinen Ersatz liefern kann, bei dem dieses Problem nicht auftritt.
Falsche Montage würde ich ausschließen, da man bei der Montage der Lagerschalen meines Erachtens nichts falsch machen kann.


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jawa360
Geschrieben am: 24.11.2011, 09:23
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Hallo,
vor meinem geistigen Auge rollen doch in jedem Kugellager die Kugeln nur punktförmig ab.
Das würde für mich bedeuten, dass ich auch in die Halbnabe Konen für die kleinen Kugeln einbauen kann, eben mit einer mehr, also 11. Den lagerschalen dürfte das auch egal sein. Nur umgekehrt ginge es natürlich nicht. Habe ich jetzt etwas falsches gedacht?
Abweichungen vom Original machen mich nicht krank, es muß funktionieren und sehen tut es auch keiner. Bevor ich aber ans Werk gehe, möchte ich sicher sein, keinen wirklichen Fehler zu machen.

Gruß, Manfred
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zbül
Geschrieben am: 24.11.2011, 09:36
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Hallo,

wenn in den Konen bzw Lagerschalen nicht zu tiefe Riefen sind,
spanne ich mir die Teile in die Drehbank und schleife mit einem
passenden Rundstück mit Schleifpapier die Oberflächen über.
Bei tieferen Stellen vorher mit einem passenden Schleifstein
vorarbeiten. Danach wie vor.
Das hat aber nur Sinn, wenn die Härte noch da ist und nicht
oberflächengehärtet ist. Mache das schon über Jahre so. Bisher
ohne Probleme.


--------------------
Freundliche Grüße

Zbül



Man kann nur gewinnen, wenn man schon verloren hat!
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mobiler4
Geschrieben am: 24.11.2011, 11:19
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Moin,

vielleicht zum besseren Verständnis, da ich berufl. damit zu tun habe.

Garantie ist eine freiwillige Zusicherung des Herstellers für die einwandfreie Funktion des Produktes während der gewährten Frist.

Bei der Gewährleistung, die gesetzl. vorgeschrieben ist sieht das anders aus. Hier wird geregelt ob das Produkt bei der Übergabe an den Kunden einwandfrei funktioniert. ohmy.gif Hier werden 2 Fristen gehandhabt. In den ersten 6 Monaten nach Übergabe des Produktes an den Kunden liegt die Beweislast beim Verkäufer, dass das Produkt i.O. war. Nach 6 Monaten bis 24 Monate also liegt die Beweislast beim Käufer, dass das Produkt bei Übergabe an den Kunden fehlerhaft war. sad.gif hmm.gif
Darauf ist auch zurückzuschliessen, dass Händler den Kunden auf Verschleißteile wie z.B. Bremsbeläge und Handyakkus nur eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten geben cool.gif Danach ist es für Kunden fast unmöglich den Fehler bei Übergabe nachzuweisen ergo ist diese gesetzl Regelung ab 6 Monaten unsinnig!


--------------------
schönen Gruß von der Küste

Tony
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Doc Holliday
Geschrieben am: 24.11.2011, 12:04
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QUOTE (mobiler4 @ 24.11.2011, 11:19)
Moin,

vielleicht zum besseren Verständnis, da ich berufl. damit zu tun habe.

Garantie ist eine freiwillige Zusicherung des Herstellers für die einwandfreie Funktion des Produktes während der gewährten Frist.

Bei der Gewährleistung, die gesetzl. vorgeschrieben ist sieht das anders aus. Hier wird geregelt ob das Produkt bei der Übergabe an den Kunden einwandfrei funktioniert. ohmy.gif Hier werden 2 Fristen gehandhabt. In den ersten 6 Monaten nach Übergabe des Produktes an den Kunden liegt die Beweislast beim Verkäufer, dass das Produkt i.O. war. Nach 6 Monaten bis 24 Monate also liegt die Beweislast beim Käufer, dass das Produkt bei Übergabe an den Kunden fehlerhaft war. sad.gif hmm.gif
Darauf ist auch zurückzuschliessen, dass Händler den Kunden auf Verschleißteile wie z.B. Bremsbeläge und Handyakkus nur eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten geben cool.gif Danach ist es für Kunden fast unmöglich den Fehler bei Übergabe nachzuweisen ergo ist diese gesetzl Regelung ab 6 Monaten unsinnig!

Das meine ich Tony .....

ich könnte da jezt ne Geschichte von einem Bremsbowdenzug erzählen...... nach 1 mal bremsen ist der durchgerissen.... Beim Versuch das defekte Teil zu reklamieren ... kam die Aussage ... nur mit einer Rechnung das diese Teil in einer SIMSON Fachwerkstatt montiert wurde .... Ansonten liegt es an der falschen Montage laugh.gif laugh.gif laugh.gif

Nein ich nenne keine Namen .... ph34r.gif

Gruß Matze


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Schraubst Du noch, oder fährst Du schon ???
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mobiler4
Geschrieben am: 24.11.2011, 12:26
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Matze, das ist Willkür und garantiert so nicht in den AGB`s hinterlegt. _uhm.gif
Zudem ist es gesetzwidrig.
Du kannst das Teil auf jeden Fall innerhalb von 6 Monaten zurückgeben egal wer das eingebaut hat.
Der unsachgemäße Einbau muß Dir nachgewiesen werden denn die Beweislast liegt innerhalb 6 Monaten beim Verkäufer wie schon gesagt ohmy.gif


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schönen Gruß von der Küste

Tony
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der Lehmann
Geschrieben am: 24.11.2011, 19:38
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QUOTE (mobiler4 @ 24.11.2011, 12:26)

Zudem ist es gesetzwidrig.
Du kannst das Teil auf jeden Fall innerhalb von 6 Monaten zurückgeben egal wer das eingebaut hat.
Der unsachgemäße Einbau muß Dir nachgewiesen werden denn die Beweislast liegt innerhalb 6 Monaten beim Verkäufer wie schon gesagt ohmy.gif

Mensch Tony,

mit dem Rechtsaufsatz kannst du dich auch noch als Anwalt verdingen. ohmy.gif wink.gif

...Aber Recht hast du. Der Gesetzgeber hat vor einiger Zeit reagiert und genau wegen der bekannten Problematik die Beweislast umgekehrt. Die Rechte der Käufer wurden dadurch gestärkt und die Anzahl der irrigen Mängelklagen reduziert.

Viele grüße, Jürgen


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Viele Grüße, Jürgen

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der Lehmann
Geschrieben am: 24.11.2011, 20:17
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Moin Manni,

hier zum Nachlesen:

Konen 1

Konen 2

Viele Grüße, Jürgen


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jawa360
Geschrieben am: 24.11.2011, 20:21
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Wer nicht beim Thema bleiben kann und ständig abschweift, fällt bei der MPU durch, nur so viel noch zum Thema "Konen". Ich gebe auf.
Gruß, Manfred
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jawa360
Geschrieben am: 24.11.2011, 20:41
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Hallo Jürgen,
wir haben fast zeitgleich geschrieben, dein Beitrag fällt natürlich nicht unter"Thema verfehlt." Ich habe ihn erst nach meiner Reaktion erhalten.
Es ist doch ärgerlich, wenn man über den Einsatz von kleinen Kugeln nachdenkt und dann irgendeinen juristischen Vortrag zu lesen bekommt.
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