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> Beleuchtungsteile mit Prüfzeichen, MZA lenkt ein !!!
schwalbe rider
Geschrieben am: 19.10.2013, 13:50
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Andere Verkehrsteilnehmer könnten ja geblendet werden...
Als ob da ne 1000W Funzel drinn wäre laugh.gif
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MAWfreund
Geschrieben am: 19.10.2013, 15:06
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Ähm, ich hab da noch Narva Sofitten drine, hab tolle Restbestände, das Leuchtmittel ist original.


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DDR Mopeds und Motorräder
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von der Kaiserzeit bis in die DDR


Grüße Maik
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docralle
Geschrieben am: 20.10.2013, 07:00
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Oha, muß ich mal bei meiner ESSR schauen, die hat orginal TGL drauf


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Geduld ist etwas, was einem weiterbringt.

1986-2016 Der Roller wird 30
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Gruß Ralle
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hallo-stege
Geschrieben am: 20.10.2013, 09:18
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QUOTE (kradschütze @ 18.10.2013, 21:01)
Bleib ruhig, Rico! _console.gif
In diesem Fall zahlt die Versicherung und es ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit.
So steht es im Gesetz und so ist die höchstrichterliche Rechtsprechung.

Sicherlich zahlt die Versicherung den Schaden im Haftpflichtfalle, sollte sich aber herausstellen, das die nicht bauartgenehmigten Fahrzeugteile unfallursächlich sein, holt sich die Versicherung zumindestens einen Teil des ausbezahlten Betrages vom Fahrzeughalter wieder. Sollte der Geschädigte behaupten, er habe nicht gesehen, das der andere "geblinkt" hat und haben die Blinker des anderen keine Prüfzeichen, dreht sich erstmal die Beweislast zu Ungunsten der "ungeprüften" Blinker um ...

Zum TE:
Das ganze ist eine rein kaufmännische Kalkulation. Nimmt man mal an, das die Bauartgenehmigung für einen "Blinker" inkl. Prüfung zwischen 1000 und 1500 Euro kostet, dürfte sich der Preis der "Blinker" vielleicht in einem Bereich zwischen 50 cent und 1 Euro erhöhen ... je grösser die Stückzahl, desto kleiner wird der Betrag.

Gruss von Frank


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Jansen83
Geschrieben am: 20.10.2013, 10:29
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QUOTE (hallo-stege @ 20.10.2013, 10:18)
Zum TE:
Das ganze ist eine rein kaufmännische Kalkulation. Nimmt man mal an, das die Bauartgenehmigung für einen "Blinker" inkl. Prüfung zwischen 1000 und 1500 Euro kostet, dürfte sich der Preis der "Blinker" vielleicht in einem Bereich zwischen 50 cent und 1 Euro erhöhen ... je grösser die Stückzahl, desto kleiner wird der Betrag.


Ich denke auch, dass es durch aus ´ne Chance für MZA ist, einen "neuen Markt" zu erobern geprüfte Bauteile anzubieten.
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kradschütze
Geschrieben am: 20.10.2013, 12:11
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@ hallo-stege!

ABER!! Wegen so einer Blinkerkappe wird, so die allgemeine Lebenserfahrung, kaum einer einfach so behaupten können, er habe den Blinker nicht gesehen. Selbst bei Beweislastumkehr ist dieses Gerichtsgutachten sicher bezahlbar, ja fast durch richterlichen Augenschein beweisbar.

Sollte der Unfall, aber bitteschön 1:1 nachgewiesen!, wegen des illegalen Teils verursacht worden sein, so kann die Versicherung max. 5000 € Regress verlangen. Auch das hängt vom Einzelfall ab.

PS: Die allgemeine Behauptung, man habe den Blinker nicht gesehen, muss ohnehin i.d.R. der Blinkende widerlegen. Diese typische Lüge geht oft zugunsten des Lügners aus.


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Gruß, Sven
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Starsailor
Geschrieben am: 21.10.2013, 19:07
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Um den ganzen Vorgang den du beschreibst, mir zu erspahren, nehme ich lieber gleich, für nur ein paar Euro mehr in der Bucht, geprüfte DDR-Gläser.

Da werden bei einem Prozess die Nerven nicht so strapaziert! wink.gif


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Grüße,
Christian
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Jansen83
Geschrieben am: 21.10.2013, 19:28
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Aber auch diese "Ressourcen" werden knapper.
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domdey
Geschrieben am: 21.10.2013, 20:13
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QUOTE (Jansen83 @ 21.10.2013, 20:28)
Aber auch diese "Ressourcen" werden knapper.

EBEN ! thumbsup.gif


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Alexander der Grosse; grüsst aus Kolkwitz

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... und es kommen noch mehr ...
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lukas'star
Geschrieben am: 21.10.2013, 20:54
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Damit das mal klar ist, ich hatte einen Unfall im Juni und da kam ein Gutachter von der Dekra zu mir, um den Schaden zu bewerten. Ich hatte die Nachbaublinker und Rücklichtkappe dran und habe ihm das auch gesagt. Er meinte dazu nur dass Die tun sollen und dass das Prüfzeichen die Versicherung nicht im Geringsten interessiert. Er sagte dass die Bullen damit Geld nur einheimsen wollen und dass die Streugläser nur funktionieren müssen MEHR NICHT !!!!! Nach der Austellung des Gutachtens tauchten auf seiner Ersatzteilliste ebendiese Blinker von MZA OHNE Prüfzeichen auf !!

MZA will auch andere Teile jetzt in besserer Qualität anbieten. Die wollen aber zuerst eine Testphase machen, in welcher sie gucken ob die Kunden bereit sind mehr Geld für bessere Qualität zu zahlen.


PS: kann mir mal irgendjemand sagen wo Der gesucht hat, dass für den Rahmen 800 @ kalkuliert worden sind ??


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MfG
Lukas

Einstein sagte, dass Zeit und Raum relativ sind.

Wie recht er doch hatte.

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Starsailor
Geschrieben am: 21.10.2013, 22:32
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QUOTE (Jansen83 @ 21.10.2013, 20:28)
Aber auch diese "Ressourcen" werden knapper.

Vielleicht merkt das MZA jetzt auch.


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Grüße,
Christian
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Starsailor
Geschrieben am: 21.10.2013, 22:34
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QUOTE (Jansen83 @ 21.10.2013, 20:28)
Aber auch diese "Ressourcen" werden knapper.

Vielleicht merkt das MZA jetzt auch.

QUOTE (lukas'star @ 21.10.2013, 21:54)
Damit das mal klar ist, ich hatte einen Unfall im Juni und da kam ein Gutachter von der Dekra zu mir, um den Schaden zu bewerten. Ich hatte die Nachbaublinker und Rücklichtkappe dran und habe ihm das auch gesagt. Er meinte dazu nur dass Die tun sollen und dass das Prüfzeichen die Versicherung nicht im Geringsten interessiert. Er sagte dass die Bullen damit Geld nur einheimsen wollen und dass die Streugläser nur funktionieren müssen MEHR NICHT !!!!! Nach der Austellung des Gutachtens tauchten auf seiner Ersatzteilliste ebendiese Blinker von MZA OHNE Prüfzeichen auf !!

Und wofür braucht man dann Prüfzeichen?


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Grüße,
Christian
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lukas'star
Geschrieben am: 21.10.2013, 22:36
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QUOTE (Starsailor @ 21.10.2013, 23:34)
Und wofür braucht man dann Prüfzeichen?

Tja........


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ddrschrauber
Geschrieben am: 22.10.2013, 17:56
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Die Prüfung überprüft den Sollzustand. Dieser ist abhängig von den jeweiligen Vorschriften. Klar kann ein Bauteil ohne Prüfung diesem Sollzustand entsprechen, aber nur mit Prüfung ist es beglaubigt und amtlich. Dieser Nachweis ist es, um den es geht.

Der Tim


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Quax
Geschrieben am: 22.10.2013, 18:17
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Vielleicht geht es MZA auch darum keine (Wieder)Verkäufer zu verlieren, laut Urteil des OLG Hamm ist es verboten nicht geprüfte FZ-Teile zu verkaufen:

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Fahrzeugteile, die in einer vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, gewerbsmäßig feilbietet , obwohl sie nicht mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind.....

Denn für das Verbot des Feilbietens ist ausschließlich die objektive Verwendungsmöglichkeit entscheidend, unerheblich ist hingegen wozu der Verwender das Fahrzeugteil im Einzelfall benutzen will (OLG Schleswig VRS, 74, 55; OLG Hamm VerkMitt. 1968 Nr. 31). Dementsprechend reichen beim Anbieten von Fahrzeugteilen ohne Prüfzeichen selbst Hinweise wie "... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der STVZO" oder ähnliche Formulierungen prinzipiell nicht aus (so auch das Kraftfahrbundesamt in der im Informationssystem Typengenehmigungsverfahren abgedruckten Entscheidung Nr. 07-02).

mfg gert
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