Beleuchtungsteile mit Prüfzeichen, MZA lenkt ein !!!
docralle |
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Oha, muß ich mal bei meiner ESSR schauen, die hat orginal TGL drauf
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Geduld ist etwas, was einem weiterbringt. 1986-2016 Der Roller wird 30Mein Fuhrpark: SR 50 CE (neues Projekt)Meine 51er 1 Mifa Universal (510); 1 Mifa Klappi (904) und 2 schöne Diamantfahräder.... Gruß Ralle
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hallo-stege |
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QUOTE (kradschütze @ 18.10.2013, 21:01) | Bleib ruhig, Rico! In diesem Fall zahlt die Versicherung und es ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit. So steht es im Gesetz und so ist die höchstrichterliche Rechtsprechung. |
Sicherlich zahlt die Versicherung den Schaden im Haftpflichtfalle, sollte sich aber herausstellen, das die nicht bauartgenehmigten Fahrzeugteile unfallursächlich sein, holt sich die Versicherung zumindestens einen Teil des ausbezahlten Betrages vom Fahrzeughalter wieder. Sollte der Geschädigte behaupten, er habe nicht gesehen, das der andere "geblinkt" hat und haben die Blinker des anderen keine Prüfzeichen, dreht sich erstmal die Beweislast zu Ungunsten der "ungeprüften" Blinker um ...
Zum TE: Das ganze ist eine rein kaufmännische Kalkulation. Nimmt man mal an, das die Bauartgenehmigung für einen "Blinker" inkl. Prüfung zwischen 1000 und 1500 Euro kostet, dürfte sich der Preis der "Blinker" vielleicht in einem Bereich zwischen 50 cent und 1 Euro erhöhen ... je grösser die Stückzahl, desto kleiner wird der Betrag.
Gruss von Frank
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50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Kreidler RS.
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kradschütze |
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@ hallo-stege!
ABER!! Wegen so einer Blinkerkappe wird, so die allgemeine Lebenserfahrung, kaum einer einfach so behaupten können, er habe den Blinker nicht gesehen. Selbst bei Beweislastumkehr ist dieses Gerichtsgutachten sicher bezahlbar, ja fast durch richterlichen Augenschein beweisbar.
Sollte der Unfall, aber bitteschön 1:1 nachgewiesen!, wegen des illegalen Teils verursacht worden sein, so kann die Versicherung max. 5000 € Regress verlangen. Auch das hängt vom Einzelfall ab.
PS: Die allgemeine Behauptung, man habe den Blinker nicht gesehen, muss ohnehin i.d.R. der Blinkende widerlegen. Diese typische Lüge geht oft zugunsten des Lügners aus.
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Gruß, Sven
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Starsailor |
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QUOTE (Jansen83 @ 21.10.2013, 20:28) | Aber auch diese "Ressourcen" werden knapper. |
Vielleicht merkt das MZA jetzt auch.
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Grüße, Christian
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Starsailor |
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QUOTE (Jansen83 @ 21.10.2013, 20:28) | Aber auch diese "Ressourcen" werden knapper. |
Vielleicht merkt das MZA jetzt auch.
QUOTE (lukas'star @ 21.10.2013, 21:54) | Damit das mal klar ist, ich hatte einen Unfall im Juni und da kam ein Gutachter von der Dekra zu mir, um den Schaden zu bewerten. Ich hatte die Nachbaublinker und Rücklichtkappe dran und habe ihm das auch gesagt. Er meinte dazu nur dass Die tun sollen und dass das Prüfzeichen die Versicherung nicht im Geringsten interessiert. Er sagte dass die Bullen damit Geld nur einheimsen wollen und dass die Streugläser nur funktionieren müssen MEHR NICHT !!!!! Nach der Austellung des Gutachtens tauchten auf seiner Ersatzteilliste ebendiese Blinker von MZA OHNE Prüfzeichen auf !! |
Und wofür braucht man dann Prüfzeichen?
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Grüße, Christian
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