keine Papiere für den SR 1
Hugo123 |
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Hallo hab leider mit der Suchfunktion nichts gefunden. Könnte SR1 erwerben recht guter Zustand ausser Bereifung. Leider findet der ältere Herr die DDR Papiere nicht mehr. Wie ist da der werdegang.
Danke schönen Tag gewünscht
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kontor |
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hi, kannst Du einfach beim Kraftfaht- Bundesamt neue beantragen. Online Formular ausfüllen und ca. 5 Tage später erhälst Du die als Nachnahme- Sendung. Kraftfahrt- Bundesamtmfg
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Hugo123 |
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Danke Leute, die Versicherung hat mir was erzählt von Vorstellung beim TÜV und dann noch bei Hauptstelle TÜV oder DEKRA
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SR2 |
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QUOTE (Quax @ 31.03.2015, 07:55) | Zur Klarstellung: die ABE für Kleinkrafträder gibt es beim KBA nur für KKR die in der DDR rumfuhren. Für alle anderen KKR muss die ABE beim Hersteller beantragt werden. Ist der Hersteller nicht mehr existent muß ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO beim amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV erstellt werden. Wir DDR-Mopedfahrer haben es also gut und einfacher als andere.
mfg Gert |
Hi Gert, so weit so gut und (fast)  richtig, weil ich es gerade vor mir liegen habe hier noch ein kleiner Nachtrag bzw. Konkretisierung: In der DDR wurde vom KTA für jedes Fahrzeug eine sog. Bauartgenehmigung erstellt, welche in einem Typschein mit bestimmter Nummer manifestiert ist. Irgendwann (Einigungvertrag?) wurde dann dieser Typschein als allgemein verbindlich für bundesdeutsche Maßstäbe deklariert und somit kann heute für Fahrzeuge mit einer noch im KBA-Archiv vorhandenen Akte ein "Nachweis der allgemeinen Betriebserlaubnis" beantragt werden. Dies ist also im weitesten Sinne nicht die eigentliche ABE (die es ja gar nicht gibt), sondern eine Art Ersatzdokument für den oft nicht mehr vorhandenen Registrierschein für DDR-Fahrzeuge auf Basis der damaligen Bauartprüfung. Interessant ist dabei die Tatsache, dass sich das betreffende Fahrzeug im echten Registrierschein nicht über die Nummer des zugehörigen Typscheins identifizieren lässt, sondern lediglich Hersteller, die Fahrzeugart, Baujahr und Fahrgestellnummer und vielleicht noch die Farbe hinterlegt sind. Es ist auch bei weitem nicht so, dass jedes KKR automatisch eine gültigen Nachweis der ABE erhalten muss!  Da ich diese Woche gerade wieder einen ganzen Schwung vom KBA erhalten habe hier mal ein Auszug aus dem Begleitschreiben, ich zitiere einfach, ohne den Inhalt näher deuten zu können: QUOTE | ...Die im anliegenden Nachweis bezeichnete ABE gilt auch nicht für Fahrzeuge, deren Fahrzeug-Identifizierungnummer (FIN) von der im Nachweis vermerkten FIN abweicht. Endet die tatsächlich auf dem Typenschild des Fahrzeugs angebrachte FIN mit den Buchstaben CS, D, H oder mit H40, so handelt es sich um ein Fahrzeug, für das vom Kraftfahrzeugtechnischen Amt der ehemaligen DDR keine ABE erteilt wurde. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an Ihre örtliche Zulassungsbehörde. |
Wäre wirklich mal interessant, was damit genau gemeint ist!  Fallen evtl. ehemalige Behördenfahrzeuge darunter??? Ach ja, aktuelle Kosten: 12,50 netto für den Zettel, dazu kommen 2,02 Nachnahmegebühr + die Märchensteuer sowie 2 Euronen brutto für die Postmutti an der Tür.  Die gesamte Nachnahmesendung hat mich z.B. für 8 druckfrische Nachweise 124,85 Euro gekostet, sammeln lohnt also! Wichtig auch zu wissen, dass das KBA nicht nur KKR attestiert, sondern auch für viele Kleinanhänger und Krankenfahrzeuge der offizielle Ansprechpartner ist... Eine Vorstellung bei der offiziellen Prüfstelle ist aus meiner Erfahrung derzeit u.a. für die Heldrunger Zinkanhänger (Serie MKH-M...), den Rollka III und das Piccolo Trumpf5 nicht notwendig, weil für diese Fahrzeuge die Bauartprüfung im KBA-Archiv schlummert und somit der Nachweis problemlos beantragt werden kann. Allzeit Gute Fahrt wünscht der Lutze
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vorwärt S imme R, 1 rückwärt S nimme R ... 2Unter der Webadresse http://www.urlaub-radeberg.de/ gibt es die aktuelle SR-Liste zum Downloaden! --> Update 12/18 ist raus, 9 Neuzugänge eingetragen! Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!
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SimsonSammler1234 |
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QUOTE | ...Die im anliegenden Nachweis bezeichnete ABE gilt auch nicht für Fahrzeuge, deren Fahrzeug-Identifizierungnummer (FIN) von der im Nachweis vermerkten FIN abweicht. Endet die tatsächlich auf dem Typenschild des Fahrzeugs angebrachte FIN mit den Buchstaben CS, D, H oder mit H40, so handelt es sich um ein Fahrzeug, für das vom Kraftfahrzeugtechnischen Amt der ehemaligen DDR keine ABE erteilt wurde. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an Ihre örtliche Zulassungsbehörde.
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Hallo Lutz, dieser neue Passus welcher vom KBA hinzugefügt wurde bezieht sich auf alle Exportfahrzeuge, welcher seit geräumer Zeit von findigen Händlern zurück in die BRD gebracht werden. Für alle diese Fahrzeuge kann keine gültige ABE beim KBA beantragt werden! Deswegen achtet bei sehr günstigen Angeboten auf die FIN auf dem Typenschild, sollten die genannten Buchstaben hinter der FIN vorhanden sein, dann Finger weg von diesen Fahrzeugen, denn Sie dürfen in Deutschland weder legal 60 km/h fahren noch bekommt man hierfür vom KBA eine ABE.
Wenn ich richtig liege steht CS für czechoslovakia, D für Dänemark, H und H40 für hungary / Ungarn, H40 bedeutet zudem, dass das Fahrzeug in Ungarn nur mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40km/h zugelassen ist.
Grüße Jörg
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Grüße JörgSuche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten. Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen. Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an. Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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Hugo123 |
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Moin Lutze ein Wort zu den Kosten. Hab mir sr1 geholt u das gleich beantragt. Kinderleicht, die kosten beim kba liegen bei 20,73. Vielleicht kommt noch Post dazu. Aber egal trotzdem super Preis u unkompliziert.
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SR2 |
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Ah Jörg, danke für die Erhellung.  Jetzt wo ich es lese leuchtet es ein, H für Hungary usw. Na gut, dann ist man ja gewarnt, hätte ich echt nicht gewusst. Eine Frage bleibt jedoch: Das Typenschild kann ich doch bei jedem Gravurfritzen neu machen lassen? Für mich wäre eher die eingeschlagene Rahmennummer das entscheidende Kriterium! Sicher, die kann ich in Grenzen auch "umprägen"  , wird aber schon deutlich aufwändiger als so ein lumpiges Blechschildchen, befestigt mit zwei Kerbnägeln, welches ja nicht einmal vorhanden sein muss! Oder liege ich da komplett falsch? @Hugo: Ja klar, eine kostet 12,50 Euro netto und am Ende 20,73 Euro! Daher also gleich mehrere zusammenfassen.  Dies schrieb ich ja bereits weiter oben. Ich hatte noch das Porto in der Liste vergessen, daher die kleine Differenz bei allen, die nachgerechnet haben. Hier nochmal das Beispiel für die Beantragung eines Nachweises: 12,50 Euro netto für Nachweis 2,02 Euro für Nachnahmegebühr = 14,52 Euro netto zuzüglich 19% Steuer macht 17,2788 Zwischensumme brutto + Porto 1,45 Euro brutto = 18,7288 Euro zweite Zwischensumme +2 Euro Postgebühr für die Nachnahme ergibt gerundet 20,73 Euro Für die Lieferung mehrerer Nachweiszettel bleiben die Fixkosten unverändert! Alles klärchen???
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NordOst |
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Moin, Die Frage passt jetzt nicht 100% hierher. Passt aber zu ABE und 'Juchu ich darf 60 Km/h fahren' Ich habe ein SR2e BauJahr 1962 mit originaler Registrierkarte und auch Versicherungsmarken bis 1977 ( 8,50 Ostmark für ein Jahr, das waren noch Preise  ) Ich kann in den genannten Papieren keine Maximalgeschwindigkeit finden. Ich weiß, dass das SR2 für 45 Km/h zugelassen war..... Aber was gilt heute?? Alles DDR KKRs, angemeldet vor 1992 dürfen 60 Km/h fahren??? Oder hat die Rennleitung immer einen Katalog aller Modelle dabei? Bitte nicht falsch verstehen, es geht hier nicht darum bestehende Gesetze zu umgehen! Genau das Gegenteil ist der Fall: Ich gebe mich lieber mit 15 Km/h weniger ab, als Ärger zu bekommen. Schließlich gibt es hier bei uns mittlerweile die verhasste mobile Testrolle und momentan läuft das SR2 sehr 'gut' ohne das ich es drum gebeten habe Gruß Olli
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„Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.“
-Francis Picabia
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NorbertE |
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Du darfst so schnell fahren, wie die Max.-Geschwindigkeit in der ABE eingetragen ist. Ist sie bei Deinem alten Registrierschein nicht eingetragen, so ist sie aber beim KBA hinterlegt. Dort hat die Rennleitung im Bedarfsfall Zugriff. SR2 ist 45km/h, spätere Modelle der Vogelserie usw. 60 km/h. Beispiel (für Dich als Wessi...nicht böse gemeint  ): Es gab von Simson ein Mofa. 50ccm. Eingetragene Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Nicht 25, wie heute! Man darf damit also 30 fahren. In meinem Fall z.B., da ich vor dem 1.4.65 geboren bin (wieder so ein völlig schwachsinniger Stichtag) sogar fahrerlaubnisfrei.
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Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten. Karl Kraus
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