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> Petition/Sammelklage zwecks Anhebung 45km/h-Grenze, DDR-Moped-Führerschein 60km/h
Vividus
Geschrieben am: 06.04.2015, 11:27
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Hallo!

Ehemalige DDR-Bürger/innen erinnern sich sicher daran, dass sie mit ihrem DDR-Moped-Führerschein in der DDR 60 km/h fahren durften. In der BRD entspricht dieser Führerschein jedoch nur Klasse M, was bedeutet, dass man jetzt nur 45km/h (50ccm) fahren darf. Dadurch wird man nicht nur zum Verkehrshindernis, sondern es verärgert viele ehemalige DDR-Bürger. Schließlich hatten sie seinerzeit rechtmäßig einen Führerschein für 60km/h erworben. Es gibt sicherlich eine Menge Fahrer, die der Meinung sind, dass es hierfür Bestandsschutz geben sollte und das die Gesetze der BRD entsprechend geändert werden sollten. Bisher bezieht sich der Bestandsschutz nur auf noch vorhandene DDR-Mopeds, die es aber entweder irgendwann nicht mehr geben wird oder jemand möchte sich gern einen neuen 50ccm Roller kaufen und diesen mit 60 km/h fahren.

Ich suche daher Leute, die gemeinsam gegen die 45km/h Regelung vorgehen und das Recht auf Anerkennung des 60km/h Führerscheines, aber auch eine generelle Anhebung der 45km/h-Grenze (ohne Vorbesitz eines DDR-Führerscheines), durchsetzen wollen. Denkbar wäre eine Petition bei der Bundesregierung und/oder eine Sammelklage. Bei einer Sammelklage würde man die Gerichts- und Anwaltkosten teilen. Bei Interesse bitte bei mir melden.
PM
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klaus30
Geschrieben am: 06.04.2015, 12:25
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Sehr geehrter unbekannter Neuer,

eventuell wäre es erstmal angebracht, sich in der Userecke vorzustellen. Gleich mit der Tür ins Haus zu fallen ist sicherlich nicht die feine englische Art, andererseits sollte das Thema meiner Meinung nach in der Rubrik Quasselecke oder Nützliches besser aufgehoben sein.

Zu deinem Thema:

Meines Wissens nach ist ein Inhaber der Führerscheinklasse M berechtigt, Mopeds nach Einigungsvertrag mit 60km/h Höchstgeschwindigkeit bewegen zu dürfen. Alle ehemaligen DDR-Bürger sollten nach den alten Fahrerlaubnisbestimmungen auch weiterhin die Fahrzeuge bewegen dürfen, die zu DDR-Zeiten bewegt werden durften (Beispiel 7,5t Fahrerlaubnis, heute nurnoch 3,5t bei Klasse B ). Somit ist in meinen Augen dein erster Punkt irgendwie nichtig.

Andererseits ist die 50km/h und später 45km/h Regelung bedingt durch die Erstzulassung des Fahrzeuges. Da wird sich auch nichts ändern lassen, warum denn auch? Wer schneller fahren möchte, kann ja auf Simson fahren. Ich würde mich sehr wundern, wenn Forenmitglieder sich heutzutage einen Roller kaufen würden, selbst wenn diese (angenommen) 60 km/h fahren dürften.


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Schöne Grüße aus Mittelsachsen!
PM
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Gudupower
Geschrieben am: 06.04.2015, 13:02
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Seit einiger Zeit heißt diese Klasse "AM".
Ich habe da auch schon drüber nachgedacht, aber muss da Klaus leider zustimmen, denn er hat Recht!

Mir ist nur aufgefallen, dass ich mit der Simson im Stadtverkehr nahezu immer gleich auf mit den Autos fahren kann von der Geschwindigkeit her. Wenn ich in den dritten schalte, ist beim Roller schon Schluss. ph34r.gif
Und das finde ich auch relativ gefährlich weil es wirklich eine Behinderung ist und gefährliche Überholmanöver entstehen...

Dennoch Stimme ich Klaus zu, da lässt sich nicht so einfach was machen. Deswegen einfach A2 machen und MZ oder eben was größeres fahren, denn das ist im Unterhalt mittlerweile sogar gleich auf oder billiger als eine 50er.

Ich habe in letzter Zeit das Gefühl, dass alle denken sie könnten mit einer Petition die Welt bewegen, leider sind das aber oft Themen die, die Masse nicht bewegen. Wenn man Reichweite über eine Homepage, YouTube und Facebook hat kann man dafür sorgen, dass mal eben 20.000 eine Shitstorm via Twitter oder Petition an die Regierung machen und dann reagieren die auch drauf weil es so viele Nachrichten zum gleichen Thema sind, aber sonst echt schwer...

Im Netzpolitischen Sektor haben wir auf diesem Weg schon viel erreicht!


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PM
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hallo-stege
Geschrieben am: 07.04.2015, 18:14
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... eine Petition/Klage gegen die Bundesregierung würde nur wenig nützen, da es sich um europäische Regelungen handelt ...

Gruss von Frank


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domdey
Geschrieben am: 08.04.2015, 00:43
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QUOTE (hallo-stege @ 07.04.2015, 19:14)
... eine Petition/Klage gegen die Bundesregierung würde nur wenig nützen, da es sich um europäische Regelungen handelt ...

Gruss von Frank

thumbsup.gif So ist es !


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