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> Französische Mopedversicherung
kakerlake
Geschrieben am: 22.01.2011, 17:23
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Wie in Deutschland müssen auch in Frankreich die Mopeds und Roller bis 50ccm versichert werden. Nur geht das bei denen von Januar bis Dezember.
Da wir ja eine EU sind, stellt sich mir nun die Frage ob es rechtlich möglich ist ein Versicherungskennzeichen aus Frankreich am Fahrzeug zu haben (sieht aus wie ein kleines EU Kennzeichen)...die französische Versicherung weiß das leider nicht.
Habe mir nur halt mal Gedanken drum gemacht, da dort die Haftpflicht für das ganze Jahr nur 15,00€ kosten würde. _uhm.gif wink.gif


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Ein Pessimist ist ein Optimist mit Erfahrung...

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Victoria Herrenrad 1934 mit Garelli Mosquito 38A
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Raphael
Geschrieben am: 22.01.2011, 17:47
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Ob das Rechtlich möglich ist weiss ich nicht ----was aber ist wenn der Haftpflichtfall eintreten sollte ? hmm.gif

Die grinsen dich doch an , könnte ich mir denken ...

Gruss vom
Raphael


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" Es wird Tote geben." Dieser Schreibfehler in der Einladungskarte führte dazu , daß auf der Feier zu meinem 8. Geburtstag niemand kam.

Da erzähle ich meinem Psychologen meine Lebensgeschichte , und der Arsch sagt nur :"Boah, krasser Scheiss , ey !"

"Ich glaube, Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren."

M.Gorbatschow




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kakerlake
Geschrieben am: 22.01.2011, 17:51
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Mich interressiert eigendlich nur ob es rechtlich möglich ist mit nem Franzmannschild in Deutschland als nicht Franzose rumzufahren...nicht ob die mich angrinsen. laugh.gif
Die Blue-men-group würde bei ner Kontrolle sicherlich nicht schlecht gucken... laugh.gif


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Raphael
Geschrieben am: 22.01.2011, 17:59
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Die Frage würdest du besser in einem Verkehrsrechts-Forum stellen , ich glaube kaum dass dir da jemand hier eine präzise Aussage zu machen kann ...

sad.gif


Gruss,
Raphael


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Ramirez
Geschrieben am: 22.01.2011, 18:39
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Rein rechtlich gesehen würde ich die Zulässigkeit am Erstwohnsitz des Fahrzeughalters/Versicherungsnehmers festmachen.

Wenn Du in einer Kontrolle mit ner französichen Versicherung (auf Deinen Namen) und nem deutschen Perso auftrumpfst, würde ich als Polizist die Nase rümpfen.

Laut AKB der WGV besteht mit einem deutschen Versicherungskennzeichen Haftpflicht-Schutz in allen EU-Ländern.

Ob das bei den Franzosen genauso ist, wissen nur die dortigen Versicherer.


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Gruß,
Carsten
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 22.01.2011, 18:41
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Ich sage mal aus meinen rechtlichen Verständnis heraus nein, das geht nicht!

Das geht mit unseren deutschen Versicherungskennzeichen auch nicht, dass du damit Dauerhaft im Ausland fahren kannst.

EDIT: Ich stimme Carsten zu 100% zu. Das Wohnortprinzip gilt übrigens auch beim PKW etc. Dort wo man seinen festen Wohnsitz hat, dort muss auch das Fahrzeug zugelassen, versichert und versteuert werden. Ausnahmen gibts nur mit Firmenfahrzeugen.

Jörg


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Grüße Jörg

Suche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten.

Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen.


Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an.

Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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Calle
Geschrieben am: 22.01.2011, 18:44
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Was ist Dauerhaft ?


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Ramirez
Geschrieben am: 22.01.2011, 18:51
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"dauerhaft" bezieht sich wohl auf den regelmäßigen Standort des Fahrzeugs, analog zu der Verpflichtung in Deutschland, sein Fahrzeug nach spätestens 3 Monaten umzumelden, wenn sich dieser ändern sollte.

Und einen dauerhaften Standort in Frankreich nachzuweisen halte ich ohne französischen Wohnsitz für sehr, sehr schwierig...


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Gruß,
Carsten
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 22.01.2011, 18:55
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Carsten du kennst dich sehr gut aus. thumbsup.gif

Jörg


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kakerlake
Geschrieben am: 22.01.2011, 19:40
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Die französischen Versicherungskennzeichen gelten jedoch auch nur 1 Jahr..wie in Deutschland und es sind keine zulassungspflichtigen Fahrzeuge. Was also spricht gegen eine Haftpflichtversicherung aus dem EU-Ausland?
Es ist nur gesetzlicht geregelt daß man eine Haftpflichtversicherung abschließen muß, da steht nichts von einer nationalen Haftpflicht.


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Ramirez
Geschrieben am: 22.01.2011, 19:42
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Danke, Jörg!

Noch ein ganz anderer Ansatz: Hast Du für dein Mopped eigentlich ne französiche Betriebserlaubnis?

Aufgrund des Alters würde ich fast sagen, dass es nicht der EU-Fahrzeugklasse L1e "2rädr. KKR bis 45km/h" entspricht, bzw. ein COC-Papier besitzt.

Deine Betriebserlaubnis ist nur national gültig, vergiss das nicht!

Und ich denke, dieser Ansatz dürfte die garnicht mal so uninteressante Idee endgültig zunichte machen! Sorry!


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Gruß,
Carsten
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Simsonschrauber23
Geschrieben am: 22.01.2011, 20:28
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genau, da man mit Simson 60 darf, aber nur in D dadurch wird das wohl gar nüchts.
Genauso wenig darf man im Ausland mit Simson 60 fahren, weil die dort geltenden Vorschrifteen gelten->45kmh ph34r.gif mad.gif


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Markus
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 22.01.2011, 22:25
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Ach ja, weils mir gerade einfällt. Ich hatte mal eine Simson Schwalbe nach Frankreich verkauft. Genauer gesagt nach Bordeaux. wink.gif

Als der gute Franzose die Schwalbe bei mir abholte und wir den Kaufvertrag etc. abschlossen, musste ich auch noch einige von ihm selbst mitgebrachten zum Teil selbst geschriebene Dokumente unterschreiben damit er in Frankreich überhaupt eine Zulassung für die Schwalbe als Oldtimer bekommt.

Er erzählte mir, dass es sehr kompliziert ist dort eine Schwalbe zulassen zu können aber mit den nötigen Unterlagen sei es trotzem möglich. Das Problem waren auch die 60 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Fragt mich jetzt aber bitte nicht, was der alles für Dokumente gebraucht hat aber es waren einige.

Kaklerlake finde dich also damit ab, dass ihr du dein Moped weiterhin in Deutschland versichern musst. wink.gif

Grüße Jörg


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kakerlake
Geschrieben am: 22.01.2011, 22:56
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Naja...ok es handelt sich ja um meine besagte Peugeot Bima von 1952...ein rein französisches Fahrzeug...Werksangabe 40Km/h...natürlich ohne deutsche ABE da das Fahrzeig nie ein Typenschild und noch nie eine Rahmennummer hatte. (Fahrrad mit Hilfsmotor) Velomoteur. Einzige Nummer ist die Motornummer mit Typenbezeichnung.
Deshalb fragte ich mal Spaßenshalber bei der Versicherung an und die konnten mir nichts genaues zu den deutschen Gesetzen sagen.
Das Fahrzeug würde natürlich nur in Deutschland bewegt werden...Aber wenn ihr so meint,muß ich wohl doch zum TÜV damit und mir ne deutsche ABE für ein Fahrzeug holen daß es nie in Deutschland gab und noch nie Papiere besaß. Noch nichtmal französische Papiere weil es da als Fahrrad zählt hmm.gif

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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 22.01.2011, 23:31
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Ganz richtig, da musst du wohl erst mal zum TÜV. Halte uns aber bitte auf dem Laufenden was dabei raus kommt. Es würde mich auch interessieren.

Jörg


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