Gefälschte Papiere !!!
simsonschwalbekr51-2n |
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Hallo Jungs Ich habe bei eBay dieses Artikelangebot gefunden und die Papiere kommen mir aber sehr verdächtig vor http://cgi.ebay.de/Simson-Star-rot-1972-gu...=item3a645a0471Blanko-DDR-Papiere-Urkundenfälschung Was verdächtig ist sind folgende Punkte! 1.Ein besonders guter Zustand der Papiere! 2.Es fehlt der Eintrag vom: Verkäufer, mit Datum und Unterschrift + Eintrag vom Erst-Käufer mit Anschrift! Was sagt Ihr so dazu? Gruß Olli
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Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis! Theorie ist , wenn man weiß wie es geht und nichts funktioniert. Praxis ist wenn alles funktioniert und keiner weiß warum. Bei uns sind Theorie und Praxis vereint. Nichts funktioniert und keiner weiß warum!
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SimsonSammler1234 |
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QUOTE (NorbertE @ 28.03.2011, 09:44) | Eine Urkundenfälschung ist das nicht. Es sind halt nachgemachte. Man kann sie besitzen, aber nicht bei einer Kontrolle vorzeigen. Die sind für den eigentlichen Zweck so wertlos wie ein Stück Klopapier. |
Also die Papiere sind definitiv nicht Original. Es sind welche, wo man überall im Netz bekommt. Außerdem fehlt das Datum und die Unterschrift über die Ausstellung. Und es ist bereits Urkundenfälschung, wenn man so ein Formular ausfüllt! Also allein schon das Herstellen einer unechten Urkunde mit dem Zweck im Rechtsverkehr zu täuschen ist strafbar. Jeder Verkäufer, der so einen Nachdruck verkauft und nicht den Hinweis anbringt nur für Sammlerzwecke und der Gebrauch ist strafbar dazu schreibt, macht sich eigentlich selbst strafbar. Des weiteren benutzt er diese gefälschte Betriebserlaubnis ja hier ja sogar im Rechtsverkehr und täuscht damit vor, dass der Star originale Papiere besitzen würde. Er muss also nicht erst die Papiere bei einer Kontrolle vorzeigen, dass der Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt ist. Unausgefüllt kannst du dir so ein Teil gerne in die Vitrine packen aber ausfüllen ist nicht. Es wurden auch schon einige Leute zu erheblichen Strafen verdonnert, weil sie diese nachgemachten Papiere ausgefüllt und im Rechtsverkehr verwendet haben. Selbst bei mir in der Nähe gab es schon ein paar Fälle. Da wurden sogar Hausdurchsuchungen gemacht also kein Spaß!! Gruß Jörg
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Grüße JörgSuche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten. Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen. Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an. Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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NorbertE |
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Ich habe viele Gruselbilder. Jörg, das gilt aber nur, wenn man amtlich gültige Siegel, Stempel und dergleichen nachmacht. Eine Besitzurkunde für Ländereien in halb Europa aus dem Jahre 1537 kann ich mir schon an die Wand hängen. Ich darf sie nur nicht verwenden. Das ist jedenfalls meine Rechtsauffassung, die natürlich mit geltendem Recht nicht übereinstimmen muss. Man kann ja schliesslich nicht alles wissen. Eine orginale DDR-BA ist ja nach wie vor gültig. Den Vordruck kann ich nachmachen. Irgendwelche Daten kann ich dort auch reinschreiben. Beim Stempel hörts auf. Verwenden kann ich sie auf keinen Fall. Egal, ob mit oder ohne Stempel. Erst durch den Stempel und die Unterschrift wird es ja ein "Dokument" und damit amtlich. Das wäre dann wirklich Urkundenfäschung.
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Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten. Karl Kraus
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SimsonSammler1234 |
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QUOTE (MadMaik @ 28.03.2011, 12:38) | QUOTE (SimsonSammler1234 @ 28.03.2011, 11:59) | Des weiteren benutzt er diese gefälschte Betriebserlaubnis ja hier ja sogar im Rechtsverkehr und täuscht damit vor, dass der Star originale Papiere besitzen würde.
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Ne das ist so nicht richtig es steht nur da Betriebserlaubnis ist vorhanden.Ich habe da nichts von original gelesen. |
Mann Maik, bist du so naiv oder tutst du nur so? Was der Verkäufer hier macht ist doch eindeutig klar, da brauch er doch nicht noch extra das Wort "Original" schreiben, wenn er sie auf den Fotos deutlicher das es nicht mehr geht zeigt und jeder, der keine Ahnung davon ausgeht, dass es originale Papiere sind und benutzt diese dann auch! Wenn er dann also in eine Kontrolle kommt und erkannt wird, dass es sich hierbei um eine Fälschung handelt bekommt er und der Verkäufer ein massives Problem! Ric: Auf diesen Nachdrucken muss garnichts drauf stehen, wenn man es genau nimmt, dürfte man diese Teile garnicht herstellen und verkaufen! Und wie gesagt, ohne Hinweis nur zu Sammlerzwecken macht sich auch der Verkäufer strafbar. Und auch wenn Replika drauf stehen würde, sobald du Echtdaten in das unechte Formular einbringt begehst du schon eine Urkundenfälschung! Allein das Herstellen einer unechten Urkunde die geeignet ist im Rechtsverkehr zu täuschen ist strafbar. Wer aber erst mit dem Gesetz Erfahrungen machen will, der kann ja solche Dokumente benutzen. Mal schaun, was dabei raus kommt. Jörg
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SimsonSammler1234 |
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QUOTE (NorbertE @ 28.03.2011, 12:59) | Ich habe viele Gruselbilder.
Jörg, das gilt aber nur, wenn man amtlich gültige Siegel, Stempel und dergleichen nachmacht. Eine Besitzurkunde für Ländereien in halb Europa aus dem Jahre 1537 kann ich mir schon an die Wand hängen. Ich darf sie nur nicht verwenden. Das ist jedenfalls meine Rechtsauffassung, die natürlich mit geltendem Recht nicht übereinstimmen muss. Man kann ja schliesslich nicht alles wissen.
Eine orginale DDR-BA ist ja nach wie vor gültig. Den Vordruck kann ich nachmachen. Irgendwelche Daten kann ich dort auch reinschreiben. Beim Stempel hörts auf. Verwenden kann ich sie auf keinen Fall. Egal, ob mit oder ohne Stempel. Erst durch den Stempel und die Unterschrift wird es ja ein "Dokument" und damit amtlich. Das wäre dann wirklich Urkundenfäschung. |
Nein Norbert, nicht nur amtliche Siegel bedürfen zur Erfüllung des Tatbestandes der Urkundenfälschung. Allein schon wer eine Urkunde herstellt, die zur Täuschung im Rechtsverkehr geeignet ist, macht sich strafbar. Hier ist also schon der Versuch strafbar. Der Versuch ist erfüllt, wenn du dir dein Originaldokument vervielfältigst und danach deine Daten rein schreibst, da muss noch gar kein Stempel drauf sein! Deine Rechtsauffassung ist somit falsch und wie wir ALLE wissen schützt NICHTWISSEN nicht vor Strafe! Wer aber weiterhin glauben will, dass er alles richtig macht, dann soll er das tun. Spätestens vorm Kadi merkt er dann schon, dass er wohl doch was falsch gemacht hat. Jörg
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