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> Aufarbeitung Sperber, Originalitätsfragen
Unhold
Geschrieben am: 05.03.2011, 16:12
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Eine Umtragung vom Sperber auf Kleinkraftrad mit 60 km/h ist dann aber trotzdem rechtlich nicht mehr zulässig, sondern nur noch auf die jetzt maximalen 45 km/h für Kleinkrafträder.


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der Unhold
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domdey
Geschrieben am: 05.03.2011, 16:21
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Richtig !!! thumbsup.gif
Zum Zweck der Originalität sollte er schon wieder motorisch original werden . Mit Oldi-Versicherung ist er dann nicht teurer, als die Möppels mit 60 km/h Spitze . wink.gif


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Starheizer
Geschrieben am: 05.03.2011, 16:53
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Warum bestellt man nicht einfach beim KBA Papiere für nen Habicht und macht das Typenschild ab!?

zwar nicht legal aber geht auch.Von den Rahmennummern gibt es da kein Problem.
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hallo-stege
Geschrieben am: 05.03.2011, 16:58
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QUOTE (Unhold @ 05.03.2011, 16:12)
Eine Umtragung vom Sperber auf Kleinkraftrad mit 60 km/h ist dann aber trotzdem rechtlich nicht mehr zulässig, sondern nur noch auf die jetzt maximalen 45 km/h für Kleinkrafträder.

Wer erzählt den sowas ? Solange sich das Fahrzeug vor der Wende auf DDR Gebiet befand, ist / wird es ein Kleinkraftrad im Sinne der ehm. DDR und damit ist eine Umschreibung zum "Kleinkraftrad bis 60 km/h" sehr wohl zulässig.

Gruss von Frank


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hallo-stege
Geschrieben am: 05.03.2011, 17:07
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QUOTE (domdey @ 05.03.2011, 16:21)
Richtig !!! thumbsup.gif
Zum Zweck der Originalität sollte er schon wieder motorisch original werden . Mit Oldi-Versicherung ist er dann nicht teurer, als die Möppels mit 60 km/h Spitze . wink.gif

... die Sperber Oldie Versicherung kostet sogar nur rund die Hälfte von einem Versicherungs - Kennzeichen ...

Gruss von Frank


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domdey
Geschrieben am: 05.03.2011, 20:52
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Der Sperber war vor der Wende aber ein Kleinmotorrad/Leichtkraftrad . Der fuhr schneller als 60 km/h ! Wenn jetzt einer ohne Drosselung erwischt wird, fährt er mit ungültiger Betriebserlaubnis !
Er bekäme 'ne saftige Strafe aufgedrückt, das Fahrzeug stillgelegt, oder es wird gedrosselt auf 45 km/h ! wink.gif

Übrigens : Wieviel man Versicherungsbeitrag zahlt, hängt von der jeweiligen Versicherung ab . dry.gif


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ChrisH
Geschrieben am: 05.03.2011, 21:01
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Also ich muß bei meinem freundlichen Versicherer 63€ für den Sperber bezahlen. Ist günstiger als ein Moped.
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domdey
Geschrieben am: 05.03.2011, 21:05
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Das ist zu verkraften . Ich bezahle reichlich 10,-€ mehr .
Geht aber auch noch . Immerhin besser, als vorher mit Saison-Kennzeichen, halbjährlich für 265,-€ ! ph34r.gif


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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 05.03.2011, 22:59
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QUOTE (Starheizer @ 05.03.2011, 16:53)
Warum bestellt man nicht einfach beim KBA Papiere für nen Habicht und macht das Typenschild ab!?

Zwar nicht legal aber geht auch.Von den Rahmennummern gibt es da kein Problem.

Was du hier schreibst ist im rechtlichen Sinne eine Aufforderung zu einer Straftat!

Das heißt zur Urkundenfälschung! Und so eine Aufforderung ist auch strafbar also überleg dir vorher mal, was du schreibst!

Überhaupt so einen Vorschlag mit Typenschild wechsel vorzuschlagen finde ich verwerflich! Wir sind hier keine Garagentuner und wollen auch nicht, dass irgend jemand illegal mit einem Fahrzeug rum fährt.

Der Fahrer riskiert nicht nur seinen Führerschein sondern auch eine empfindliche Strafe die in der Regel nicht niedrig ausfallen wird.

Und von den Rahmennummern gibt es sehr wohl ein Problem! Das KBA weiß genau, welche Rahmennummer zu einem Habicht und welche zu einem Sperber gehört. Die sind ja auch nicht dumm!

Jörg


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Grüße Jörg

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hallo-stege
Geschrieben am: 06.03.2011, 06:57
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Hallo Zusammen,

ich bezahle 27 E Haftpflicht für den Sperber in der Oldtimerversicherung. Ähnlich bei der Kreidler. Axa und Würtembergische bieten z.B. Oldtimertarife an.

Falls der Drossel-Sperber beim TÜV/Dekra Probleme macht (z.B. wegen der 45-50-60 km/h Diskussion) helfe ich gerne weiter.

Gruss von Frank


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domdey
Geschrieben am: 06.03.2011, 09:38
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QUOTE (SimsonSammler1234 @ 05.03.2011, 22:59)
QUOTE (Starheizer @ 05.03.2011, 16:53)
Warum bestellt man nicht einfach beim KBA Papiere für nen Habicht und macht das Typenschild ab!?

Zwar nicht legal aber geht auch.Von den Rahmennummern gibt es da kein Problem.

Was du hier schreibst ist im rechtlichen Sinne eine Aufforderung zu einer Straftat!

Das heißt zur Urkundenfälschung! Und so eine Aufforderung ist auch strafbar also überleg dir vorher mal, was du schreibst!

Überhaupt so einen Vorschlag mit Typenschild wechsel vorzuschlagen finde ich verwerflich! Wir sind hier keine Garagentuner und wollen auch nicht, dass irgend jemand illegal mit einem Fahrzeug rum fährt.

Der Fahrer riskiert nicht nur seinen Führerschein sondern auch eine empfindliche Straße die in der Regel nicht niedrig ausfallen wird.

Und von den Rahmennummern gibt es sehr wohl ein Problem! Das KBA weiß genau, welche Rahmennummer zu einem Habicht und welche zu einem Sperber gehört. Die sind ja auch nicht dumm!

Jörg

Die BE ist dann ohnehin erloschen . wink.gif


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Unhold
Geschrieben am: 07.03.2011, 16:03
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QUOTE (hallo-stege @ 05.03.2011, 16:58)
QUOTE (Unhold @ 05.03.2011, 16:12)
Eine Umtragung vom Sperber auf Kleinkraftrad mit 60 km/h ist dann aber trotzdem rechtlich nicht mehr zulässig, sondern nur noch auf die jetzt maximalen 45 km/h für Kleinkrafträder.

Wer erzählt den sowas ? Solange sich das Fahrzeug vor der Wende auf DDR Gebiet befand, ist / wird es ein Kleinkraftrad im Sinne der ehm. DDR und damit ist eine Umschreibung zum "Kleinkraftrad bis 60 km/h" sehr wohl zulässig.


Also ich meine, wenn der Sperber nach dem 28. Februar 1992 von Motorrad (Leichtkraftrad) auf "Kleinkraftrad" gedrosselt wird, dann gibt es keinen Bestandsschutz im Sinne der Regelungen des Einigungsvertrages für dieses Fahrzeug mehr und es gilt dann als "Neuzulassung" bzw. Neuinbetriebnahme im Sinne der StVZO nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen (= 45 km/h. sad.gif

Der einzige Trick, den man hier machen kann, ist, wenn man einen alten defekten Habichtrahmen mit Papieren hat, den Sperberrahmen als Ersatzrahmen zu deklarieren und zum "Rahmenwechsel" (dieser Begriff sollte explizit genannt werden) vom TÜV/DEKRA/GTÜ usw. die Sperber- Rahmennummer auf die des Habichts "umschlagen" lässt, wobei die Sperbernummer durchgeXXXXXt wird, und zwar so, dass sie hinterher trotzdem noch lesbar ist und die alte Habichtnummer direkt daneben eingeschlagen wird. Als Typenschild kommt dann wieder das alte von Habicht dran.
Das wird dann alles auch so in den Papieren (Betriebserlaubnis) mit Stempel und Unterschrift vermerkt.
Das Ansaugrohr des Sperbers durch den Rahmen muß dafür leider abgesägt werden.
Früher brauchte man sogar noch eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" für den Sperberrahmen, aber das wird jetzt beim "Abstempeln" der neuen Einzelbetriebserlaubnis durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde automatisch mit geprüft, das der Rahmen "sauber" ist.


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der Unhold
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Saxonia
Geschrieben am: 07.03.2011, 17:45
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Ich wollte das eigendlich nicht tun sad.gif


Einfacher wäre es doch

Habichtplakette
KBA Papiere
Zylinder und SD Tausch

und Irgendwann wieder den Rückbau und dann habe ich ja die Originalpapiere.


Nur habe ich erstens nicht so recht Lust drauf und zweitens keinen Ansporn mehr den Sperber so zu kastrieren.


Werde Ihn wohl gegen einen Habicht tauschen _console.gif

Karl
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andi2
Geschrieben am: 07.03.2011, 17:57
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Hallo Karl,melde dich wenn du wirklich tauschen möchtst in Richtung Habicht.mfg andi cool.gif


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Saxonia
Geschrieben am: 07.03.2011, 19:11
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