Fahrzeugschein beantragen
SimsonSammler1234 |
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Wieso muss man ein Vollgutachten erstellen lassen, wenn man den Brief verloren hat und sonst auch keine Abmeldebestätigung etc.? Also beim Auto reicht es doch auch, wenn man sich von nem Kumpel einen Kaufvertrag ausstellen lässt, dass er den Brief verloren hat und er beim Verkauf nicht dabei war. Damit auf die Zulassungstelle und so sollte man doch problemlos einen neuen Brief ausgestellt bekommen. Anhand der Fahrgestellnummer wissen die doch in der Regel auch, dass das KFZ schon mal regestriert war und finden es in ihren Unterlagen, außer das Fahrzeug ist schon so alt, dass es schon nicht mehr war ist. Gruß Jörg
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Grüße JörgSuche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten. Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen. Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an. Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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lambiman |
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Wenn ein KFZ länger als 7 Jahre abgemeldet, Stillgelegt etc ist wird immer ein Vollgutachten verlangt. Das Vollgutachten beinhaltet die HU ggbf. AU und die erstellung eines genormten Datenblattes welches für die Erstellung des KFZ Briefes notwendig ist ohne dieses kann die Zulassungstelle auch keinen Brief ausstellen. Zumal läuft die Brieferstellung meißt im Zulassungsverfahren mit durch eine einzelne Briefausstellung ohne Zulassung ist mir nicht bekannt. Jörg bei einem Motorrad welches noch nie in der BRD zugelassen war hat die Zulassungstelle natürlich auch keine Daten ist doch klar oder. Den Rest hat Ramirez schon gut erklärt Gruß Dirk
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Die Simsons sind die Besten im Osten wie im Westen Vom Pol bis zum Äquator und auch in Ulan bator Du Kannst sie gerne Testen Sie sind die allerbesten vom Süden bis zum Norden und hinaus bis in die Fjorden
Aktuelle Besitztümer: Star Bj73 Patinamoped Star Bj72 Liegt zerlegt rum Star Bj74 Im verwendbaren Originallack Star BJ73 Teileleiche Spatz Bj65 nicht schön aber selten Habicht Bj74 Auferstanden aus Ruinen Kr51/1S Bj72 in der Restauration KR51 Bj65 Arbeit fürs nächste Jahr S51 B2-4 Bj86 Mein Alltagsmoped S50N Bj76 Seit Juli 2010 10000Km gelaufen SR50C BJ86 Im Alltagsbetrieb ES250/0 Bj58 Viel Arbeit ES150/0 Bj62 Erste Serie mit 2 Farb. Tank ES125/0 Bj64 Vollrestaurierte Glitzerkiste Troll Bj63 Desolater Zustand wird restauriert Neuzugang:
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Ramirez |
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Zunächst mal sind es nach FZV 72 Monate, nach denen die Daten gelöscht werden und ein Vollgutachten fällig sein SOLLTE. Allerdings wird das von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich gehandhabt.
Bei den hiesigen reicht es z.B. aus, wenn der Brief o.ä. nicht entwertet wurde, eine HU/AU zu machen, dann kann man das Fzg. wieder zulassen, egal wie lange abgemeldet.
Jeder, der sowas vorhat, sollte ich im Vorfeld mit seinem zuständigen StVA in Verbindung setzen und das mal abklären, kann ne Menge Geld und Zeit sparen!
Jörg, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, braucht man für eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 kein Gutachten. In der ZLB Teil 2 sind nur einige wenige Fahrzeugdaten aufgeführt, sowie der aktuelle und der letzte Halter. Die ZLB Teil 2 ersetzt ja den Brief. Wenn die ZLB Teil 1 noch vorhanden ist, kann nach Aufbietung einfach mit den Daten daraus ne neue ZLB Teil 2 erstellt werden.
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--- Gruß, Carsten
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SimsonSammler1234 |
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QUOTE (Ramirez @ 31.05.2012, 09:59) | Zunächst mal sind es nach FZV 72 Monate, nach denen die Daten gelöscht werden und ein Vollgutachten fällig sein SOLLTE. Allerdings wird das von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich gehandhabt.
Bei den hiesigen reicht es z.B. aus, wenn der Brief o.ä. nicht entwertet wurde, eine HU/AU zu machen, dann kann man das Fzg. wieder zulassen, egal wie lange abgemeldet.
Jeder, der sowas vorhat, sollte ich im Vorfeld mit seinem zuständigen StVA in Verbindung setzen und das mal abklären, kann ne Menge Geld und Zeit sparen!
Jörg, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, braucht man für eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 kein Gutachten. In der ZLB Teil 2 sind nur einige wenige Fahrzeugdaten aufgeführt, sowie der aktuelle und der letzte Halter. Die ZLB Teil 2 ersetzt ja den Brief. Wenn die ZLB Teil 1 noch vorhanden ist, kann nach Aufbietung einfach mit den Daten daraus ne neue ZLB Teil 2 erstellt werden. |
Raphael,
es ging hier doch nicht um ein noch angemeldetes Fahrzeug sondern um ein abgemeldetes zu dem man weder Brief noch Schein hat.
Hier heißt es also Vollgutachten beim TÜV und dann zur Zulassungsstelle.
Ansonsten ist alles klar.
Gruß Jörg
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Grüße JörgSuche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten. Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen. Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an. Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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Simsonschrauber23 |
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Hi hab glaub das selbe Problem jetzt  . Das ist doch aber total dumm wenn ich vorher HU machen muss um danach erst Fahrzeugschein zu bekommen und dann wieder TÜV wo die sich den ganzen Spaß nochmal anguggen  . oder kann ich da die Tüv Plakette gleich mitnehmen wenn alles funktioniert und gut ist?? Aber glaub mal eher nicht oder? Das schon ziemlich krass wo wir leben, um ein Motorrad neu zuzulassen bezahle ich schon mehr wie mich die karre in der Anschaffung gekostet hat  und das nur für paar scheiß Zettel.
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Markus S51-B3 : Bj. 81 S51 : Bj. unbekannt/MZA Rahmen S51E : Bj. 85 KR51/1->umgebaut zur /2: Bj. 68 Sr2e : Bj. 64 Sr2e : Bj 62 Mz ETS 150 : Bj. 72 MZ ETZ 125 : Bj. 87
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