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> Fahrzeugschein beantragen
3malschwarzerKater
Geschrieben am: 30.05.2012, 14:50
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Hallo,

Ich besitze seit geraumer Zeit ein Motorrad, leider ohne dazugehörigen Fahrzeugschein, also ohne Papiere.

Die Maschine soll aber wieder in Betrieb genommen werden und dazu müsste ich nun einen neuen Fahrzeugschein beantragen.

Ich habe keinen Kaufvertrag oder sonstige Nachweise, die ehemalige Besitzerin eine ältere Dame hatte mir die Maschine geschenkt.
Leider ist sie letztes Jahr verstorben.

Muss ich da irgendwelche Nachweise also, Kaufvertrag usw. vorlegen, wenn ich einen neuen Fahrzeugschein beantragen will ?
Oder mit was muss ich da jetzt rechnen ?

Gruß Marcel,


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Ramirez
Geschrieben am: 30.05.2012, 17:38
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Nen Fahrzeugschein kannst Du schonmal garnicht beantragen.

Zunächst gehst Du mal zu Deinem zuständigen Strassenverkehrsamt und bietest den verlorenen alten Brief auf. Dazu musst Du ne eidesstattliche Versicherung abgeben, dass Du keinen Brief zu dem KFZ besitzt. Ein Kaufvertrag mit Daten vom Vorbesitzer ist da auf jeden Fall hilfreich.

Dann gehst Du zum TÜV (gebrauchte Bundesländer) bzw. zur DEKRA und lässt ein Gutachten zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach §21 StVZO (sog. Vollgutachten) erstellen.

Sobald die Aufbietung Deines Briefes durch ist, kannst Du mit dem o.a. Gutachten beim StVA eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1/2 beantragen und hast somit wieder Papiere und die Möglichkeit, das Fahrzeug zuzulassen.


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Gruß,
Carsten
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 30.05.2012, 22:04
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Wieso muss man ein Vollgutachten erstellen lassen, wenn man den Brief verloren hat und sonst auch keine Abmeldebestätigung etc.?

Also beim Auto reicht es doch auch, wenn man sich von nem Kumpel einen Kaufvertrag ausstellen lässt, dass er den Brief verloren hat und er beim Verkauf nicht dabei war. Damit auf die Zulassungstelle und so sollte man doch problemlos einen neuen Brief ausgestellt bekommen.

Anhand der Fahrgestellnummer wissen die doch in der Regel auch, dass das KFZ schon mal regestriert war und finden es in ihren Unterlagen, außer das Fahrzeug ist schon so alt, dass es schon nicht mehr war ist. wink.gif

Gruß Jörg



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Grüße Jörg

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Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen.


Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an.

Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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lambiman
Geschrieben am: 30.05.2012, 23:23
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Wenn ein KFZ länger als 7 Jahre abgemeldet, Stillgelegt etc ist wird immer ein Vollgutachten verlangt.

Das Vollgutachten beinhaltet die HU ggbf. AU und die erstellung eines genormten Datenblattes welches für die Erstellung des KFZ Briefes notwendig ist ohne dieses kann die Zulassungstelle auch keinen Brief ausstellen.

Zumal läuft die Brieferstellung meißt im Zulassungsverfahren mit durch eine einzelne Briefausstellung ohne Zulassung ist mir nicht bekannt.

Jörg bei einem Motorrad welches noch nie in der BRD zugelassen war hat die Zulassungstelle natürlich auch keine Daten ist doch klar oder.

Den Rest hat Ramirez schon gut erklärt thumbsup.gif

Gruß
Dirk


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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 31.05.2012, 06:19
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QUOTE (lambiman @ 31.05.2012, 00:23)
Wenn ein KFZ länger als 7 Jahre abgemeldet, Stillgelegt etc ist wird immer ein Vollgutachten verlangt.

Das Vollgutachten beinhaltet die HU ggbf. AU und die erstellung eines genormten Datenblattes welches für die Erstellung des KFZ Briefes notwendig ist ohne dieses kann die Zulassungstelle auch keinen Brief ausstellen.

Zumal läuft die Brieferstellung meißt im Zulassungsverfahren mit durch eine einzelne Briefausstellung ohne Zulassung ist mir nicht bekannt.

Jörg bei einem Motorrad welches noch in der BRD zugelassen war hat die Zulassungstelle natürlich auch keine Daten ist doch klar oder.

Den Rest hat Ramirez schon gut erklärt thumbsup.gif

Gruß
Dirk

Aja stimmt, jetzt ists mir auch wieder eingefallen wie das war. Da gabs vor paar Jahren ja eine Änderung bezüglich der Jahre. Früher brauchte man nach 18 Monaten schon ein Vollgutachten. Jetzt erst nach 7 Jahren.

Und bei Briefverlust braucht man immer erst ein Gutachten (HU und AU) und kann dann erst auf die Zulassungsstelle.

Danke Gruß Jörg



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Ramirez
Geschrieben am: 31.05.2012, 08:59
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Zunächst mal sind es nach FZV 72 Monate, nach denen die Daten gelöscht werden und ein Vollgutachten fällig sein SOLLTE. Allerdings wird das von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich gehandhabt.

Bei den hiesigen reicht es z.B. aus, wenn der Brief o.ä. nicht entwertet wurde, eine HU/AU zu machen, dann kann man das Fzg. wieder zulassen, egal wie lange abgemeldet.

Jeder, der sowas vorhat, sollte ich im Vorfeld mit seinem zuständigen StVA in Verbindung setzen und das mal abklären, kann ne Menge Geld und Zeit sparen!

Jörg, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, braucht man für eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 kein Gutachten. In der ZLB Teil 2 sind nur einige wenige Fahrzeugdaten aufgeführt, sowie der aktuelle und der letzte Halter. Die ZLB Teil 2 ersetzt ja den Brief. Wenn die ZLB Teil 1 noch vorhanden ist, kann nach Aufbietung einfach mit den Daten daraus ne neue ZLB Teil 2 erstellt werden.


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Gruß,
Carsten
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 31.05.2012, 18:45
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QUOTE (Ramirez @ 31.05.2012, 09:59)
Zunächst mal sind es nach FZV 72 Monate, nach denen die Daten gelöscht werden und ein Vollgutachten fällig sein SOLLTE. Allerdings wird das von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich gehandhabt.

Bei den hiesigen reicht es z.B. aus, wenn der Brief o.ä. nicht entwertet wurde, eine HU/AU zu machen, dann kann man das Fzg. wieder zulassen, egal wie lange abgemeldet.

Jeder, der sowas vorhat, sollte ich im Vorfeld mit seinem zuständigen StVA in Verbindung setzen und das mal abklären, kann ne Menge Geld und Zeit sparen!

Jörg, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, braucht man für eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 kein Gutachten. In der ZLB Teil 2 sind nur einige wenige Fahrzeugdaten aufgeführt, sowie der aktuelle und der letzte Halter. Die ZLB Teil 2 ersetzt ja den Brief. Wenn die ZLB Teil 1 noch vorhanden ist, kann nach Aufbietung einfach mit den Daten daraus ne neue ZLB Teil 2 erstellt werden.

Raphael,

es ging hier doch nicht um ein noch angemeldetes Fahrzeug sondern um ein abgemeldetes zu dem man weder Brief noch Schein hat.

Hier heißt es also Vollgutachten beim TÜV und dann zur Zulassungsstelle.

Ansonsten ist alles klar.

Gruß Jörg


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Simsonschrauber23
Geschrieben am: 31.05.2012, 18:51
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Hi hab glaub das selbe Problem jetzt dry.gif .
Das ist doch aber total dumm wenn ich vorher HU machen muss um danach erst Fahrzeugschein zu bekommen und dann wieder TÜV wo die sich den ganzen Spaß nochmal anguggen _uhm.gif ph34r.gif mad.gif . oder kann ich da die Tüv Plakette gleich mitnehmen wenn alles funktioniert und gut ist??
Aber glaub mal eher nicht oder? Das schon ziemlich krass wo wir leben, um ein Motorrad neu zuzulassen bezahle ich schon mehr wie mich die karre in der Anschaffung gekostet hat mad.gif und das nur für paar scheiß Zettel.


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Markus
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Ramirez
Geschrieben am: 01.06.2012, 09:01
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Du brauchst nicht erst ne HU machen und dann die Vollabnahme. Letztere beinhaltet immer ne HU. Die Plakette bekommst Du im Rahmen der Wiederzulassung vom Straßenverkehrsamt.

Für genauere Infos bräuchte ich da mehr Angaben zum konkreten Fall, z.B. Motorradtyp, an/abgemeldet, welche Papiere sind noch vorhanden usw...


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Gruß,
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