Anhänger "Rollka III" VEB KEMA Görlitz, Typschild fehlt,Originalzustand veränd.
NorbertE |
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Der M1 ist nach den Allgemeinen Prüfzertifikaten nur!! für den Fahrradbetrieb zulässig. Es ist eigentlich ein Witz, da es bis auf das RüLi (Kupplung bin ich mir jetzt nicht sicher) der gleiche Hänger ist. Bauform, Ausführung, Achslast etc. Da aber, unabhängig von der Beantragung jetzt, dieses M1 nur auf dem Typschild ersichtlich ist, könnte man dieses tauschen. Ich bezweifle, dass es eine Übersicht der M1-FGST.-Nummern gibt und das KBA das merkt. Das KBA ist eine Behörde wie jede andere auch. Man sollte meinen, alle Mitarbeiter sind in ihrem Sachgebiet auf dem selben Stand. Das dem nicht so ist, kann einem auch beim Jugendamt oder der Rentenkasse passieren.
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Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten. Karl Kraus
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tankverschluß |
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Da hast du jetzt aber eine Lanze für das KBA gebrochen. Mir wurde auf dem Bürgeramt mal von einer Sachbearbeiterin gesagt: "Dank der Bürokratie funktioniert in Deutschland alles so gut" Man muss ja nicht alles wissen, aber man sollte wissen wo man nachsehen muss um seine Wissenslücken zu füllen, bzw angemessen über eine Sachlage entscheiden zu können. Wenn das nicht geschieht nützt, meiner Meinung nach, auch die beste Bürokratie nichts. (Und vor allem hätte ich jetzt unnötige Rennerein gehabt um an eine ABE zu kommen  )
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MFG
Niels
Simson Fahrer die ihresgleichen nicht grüßen, sollte man für eine Woche das Fahrzeug entziehen. ;)
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SimsonSammler1234 |
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QUOTE (NorbertE @ 13.01.2016, 22:03) | Der M1 ist nach den Allgemeinen Prüfzertifikaten nur!! für den Fahrradbetrieb zulässig. Es ist eigentlich ein Witz, da es bis auf das RüLi (Kupplung bin ich mir jetzt nicht sicher) der gleiche Hänger ist. Bauform, Ausführung, Achslast etc.
Da aber, unabhängig von der Beantragung jetzt, dieses M1 nur auf dem Typschild ersichtlich ist, könnte man dieses tauschen. Ich bezweifle, dass es eine Übersicht der M1-FGST.-Nummern gibt und das KBA das merkt.
Das KBA ist eine Behörde wie jede andere auch. Man sollte meinen, alle Mitarbeiter sind in ihrem Sachgebiet auf dem selben Stand. Das dem nicht so ist, kann einem auch beim Jugendamt oder der Rentenkasse passieren. |
Mit deiner Meinung bist du ganz sicher auf dem Holzweg Norbert, denn du vergisst sicher, dass das KBA hier immer mit liest. Ich kann dir deshalb versichern, die Jungs und Mädels dort sind sehr gut geschult. Denen machst du nicht so schnell ein X für ein U vor.  Klar rutscht auch mal was durch, das ist prozentual gesehen aber sehr gering. Man sollte also nicht so leichtfertig behaupten man könnte das KBA oder auch andere Stellen so leicht bescheißen. Ist aus meiner Sicht auch etwas überheblich diese Sichtweise. Wir sollten froh sein, dass wir die Papiere überhaupt bekommen und deshalb daran interessiert sein, dass alles auch rechtens zugeht und uns noch lange erhalten blreibt, sonst ist da schneller der Ofen aus als du denkst. Grüße Jörg
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Grüße JörgSuche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten. Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen. Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an. Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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NorbertE |
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Jörg, das war keinesfalls überheblich gemeint. Die Hänger sind von der Grundsache her alle baugleich bis auf die Beleuchtung. Daher bräuchte man nur diese vorschriftsmässig umbaun, um z.B. aus einem M1 einen M3 zu machen. Ich sehe da nichts Schlimmes oder Verbotenes. Eine Vorführung bei TÜV/DEkRA entfällt, da Zulassungsfrei. Ich hatte mich oben übrigens geirrt, weil ich nicht nachgeschaut habe: Der MKH-F ist der Fahrradhänger. Die M-Typen sind für M wie Mopeds. Mit den unterschiedlichen Beleuchtungen halt (Blinker, Bremslicht). Und was heisst "Ofen aus"? Das KBA ist ausführendes Amt. Wenn Änderungen, dann müsste es per Gesetz beschlossen werden. Warum sollte man das tun? Man kann, auch in anderen Ländern, ein Fahrzeug von 1936 oder 1966 wieder auf die Strasse bringen. Herkunft und damaliges System egal. Das einzig Schmerzhafte wäre die Streichung der Sonderregelung für DDR-Mopeds 60 km/h. Und die müsste auch vom Gesetzgeber kommen. Nur-warum? O.K., eine Möglichkeit fällt mir spontan ein: Da Oldtimer ja generell "Dreckschleudern" sind, könnte man den Betrieb mit schweren Auflagen verbinden. Sprich-Geld. Ori erzählte z.B., dass er ja seine Mopeds in Israel nicht offiziell auf die Strasse bringen kann. Könnte er schon, nur zu welchem Preis. Es wäre oder ist nur eine politische Frage. Auch in D.
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Simsonmatze |
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Hier muss ich mich doch mal kurz einhaken. Der MKH M1 ist sehrwohl ein Mopedanhänger, ursprünglich gebaut für die /1er Schwalbe und die SR4-Reihe, daher auch mit einem 6V/18W Bremslicht ausgerüstet. Mit dem aufkommen der S50 wurde das Rücklicht dann rund und das Modell zum M2, bzw. zur Blinkerversion M3. Fürs Fahrrad gab es den MKH/ F, dessen Fahrgestellnummer übrigens auch mit F beginnt. MfG Matze EDIT: Man sollte auch alles lesen, Norbert hatte sich ja schon korrigiert
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SimsonSammler1234 |
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Norbert ich kann deine Sichtweise nicht teilen. Ein Fahrradanhänger ist ein Fahrradanhänger und dafür wirst du auch nach Anbau eines Rücklichtes keine ABE vom KBA erhalten, da solch ein Umbau unzulässig ist. Da ist es auch egal, dass die Hänger im Grunde gleich und zulassungsfrei sind. Nur für damals gebaute und durch eine Betriebserlaubnis bestimmte Mopedanhänger bekommst du auch Papiere vom KBA. Da fehlt dir scheinbar einfach das Rechtsempfinden, wenn du hier nichts schlimmes oder verbotenes siehst. Und eine Vorführung bei TÜV und DEKRA entfällt? Da frage ich mich ernsthaft, warum der Schmied dann mit seinen selbst gebauten Hängern zur DEKRA musste um eine Einzelbetriebserlaubnis zu bekommen um mit dem Hänger auch im öffentlichen Straßenverkehr fahren zu dürfen? Du solltest dir hierzu einfach mal die StVZO und das FZV genauer ansehen. Man kann nicht so einfach irgend etwas bauen und dann damit im öffentlichen Verkehrsaum damit rum fahren. Und dass der Ofen beim KBA ganz schnell aus ist, sollte dir doch klar sein. Kriegen die mit, dass der Service missbraucht wird, stellt man die Sache ein und jeder muss dann zum Tüv und Dekra mit seinem Fahrzeug zur Abnahme. Das kostet dann weit das Doppelte wie jetzt und der Aufwand ist auch um einiges größer. Und wenn du meinst das geht nicht so einfach, dann täusch dich da mal nicht. Und was im Ausland für Richtlinien bestehen um ein Fahrzeug in den Verkehr zu bringen hat mit dem hier ja wirklich nichts zu tun.
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NorbertE |
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Dass die F-MKHs das F auch in der eingestanzten Nummer haben wusste ich nicht. Ich hab keinen. Damit entfällt natürlich die offizielle Verwendung des F am Moped, eine BE dafür sollte man aber dennoch bekommen. Ist ja schliesslich ein Fahrzeug, was am Strassenverkehr teilnimmt. Einen M1 zum M3 umbaun wird wohl zulässig sein, wenn ich mich an die bauartbestimmten Dinge halte und z.B. als Nachrüstung Blinker mit einer BE verwende. Was sollte da dagegen stehn und was sollte dies mit einem "fehlendem Rechtsempfinden" zu tun haben? Jörg, Du tust ja grad so, als ob ich Belzebub persönlich heraufbeschwöre.  Ich rufe auch keineswegs zum "Missbrauch des Services" des KBA auf. Im Gegenteil. Des Schmieds Odysee bez. BE seiner Eigenbau-Hänger konnte man hier im Forum, wenn man sich dafür intressiert hat, über einen längeren Zeitraum mitverfolgen. Er hat es nur angestossen, um für sich eine Rechtssicherheit zu bekommen. Kein offizielles Amt hat ihm geholfen, sondern nur Gevatter Zufall und ein freundlicher Prüfer der Dekra. Allen wars egal, auch der Polizei. Die Zulassungsfreien haben einen Sonderstatus, nicht nur Fahrzeuge aus der Ex-DDR. Wenn ich in einen SR2 eine Vape einbaue, ist theoretisch die BE erloschen. Praktisch wird sich daran keiner hochziehn, weil es keine signifikanten Auswirkungen hat. Die Frage ist Einzig, wo man bei Umbauten/Erweiterungen die Grenze zieht und wer dies tut. Es gibt immer einen "Ermessensspielraum".
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NorbertE |
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Niels, mach Dir keinen Kopp. Das ist manchmal so, dass so ein Fred ausufert. Jörg, ich bin mir sicher, dass man für einen MKH-F auch eine BE bekommt. Er ist in den Typunterlagen vom KTA mit aufgeführt und ein "neumodischer" Fahrradanhänger hat auch eine BE. Das man ihn offiziell, ob nun umgebaut oder nicht, nicht am Moped verwenden darf, steht ja ausser Frage. Und warum jeder eine BE haben will? Hmm, vielleicht, dass man sie im Fall der Fälle hat. Zettel und Stempel sind wichtig. Ich hab ja auch zur Hochzeit eine ABE bekommen: Ich darf meine Frau als Ehefrau führen. Aber Du hast schon Recht: Viele Dinge klären sich dann, wenn was passiert. Ich gebe auch zu, dass Dies Vielen nicht bewusst ist. Man könnte es auch zuspitzen: Ich füge mit meinem o.a. SR2 mit Vape Jemand erhebliche Schaden zu, die Polizei stellt das Ding zur technischen Untersuchung sicher und stellt fest-Vape drin-BE erloschen. Kommt mein Haftpflichtversicherer trotzdem für den angerichteten Schaden auf, auch wenn die bessere Zündung ursächlich nichts mit dem eigentlichen Fall zu tun hätte? Wenn nicht, kann man das Hobby eigentlich an den Nagel hängen, weil man z.B. nicht mal einen neuen Griffgummi montieren dürfte. Und die Liste wäre lang...
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kradschütze |
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Die Frage, ob die Haftpflicht auch bei unzulässigen Umbauten blechen muss, wurde auch hier und in anderen Motorforen mehrfach hitzig ausgefochten. Ja, sie muss zahlen, wenn der Unfall nicht auf dieses Teil eindeutig zurückzuführen ist. Dies müsste der Versicherer auch noch beweisen. Erloschene abe ist also nicht so schlimm wie es klingt, ist nur eine Ordnungswidrigkeit und kann, muss nicht, Punkte kosten. Immerhin hat der Vorschriftenstaat hier noch keine Todesstrafe verhängt, sodass "Mann" an sein Moped noch hängen kann, was man will. Wenn man erwischt wird, muss man einfach abkoppeln, was bezahlen, einen Oberlehrervortrag erdulden und evtl. Punkte schlucken.
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Gruß, Sven
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Wuschel |
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QUOTE (Wuschel @ 13.01.2016, 07:58) | Was wählt man beim Onlineformular eigentlich aus: MKH_M1, MKH_M2 oder MKH_M3 ? |
QUOTE (Ostsee-Schulle @ 14.01.2016, 21:35) | Hier mal der Link KBA und dann z.B. für einen Rollka Sonstige wählen. |
Ok, danke. Wenigstens eine Antwort ....  Bitte mach doch mal jemand eine Auflistung hier was und wofür denn die 3 MKH-Typen eigentlich sind. Danke
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Gruß Dirk
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NorbertE |
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Der Link ist nicht schlecht. Generell gilt ja, was am Zugfahrzeug hinten dran ist, muss hinten am Hänger wiederholt werden. Beleuchtung, Kennzeichen. Somit erschliesst sich das bei den MKH-Typen fast von selber. -F für Fahrräder -M für Mopeds mit nur Rückleuchte -M1 für Mopeds mit Rück- und Bremsschlussleuchte eckig -M2 dasselbe wie M1, nur mit der runden Kombileuchte des S50 -M3 für Mopeds mit Bremsschlussleuchte, Rücklicht und zusätzlich ein Satz Blinker. Theoretisch darf man einen M1 und höher nicht am SR2 betreiben. Ich hab mich da mal belehren lassen müssen. Alle vorhandenen Beleuchtungseinrichtungen müssen zwingend funktionieren, was beim SR2 mit dem fehlenden Bremskontakt nicht möglich ist. Beleuchtungseinrichtungen, die nicht in Betrieb sind, sind zu demontieren. Wenn z.B. Blinker dran sind, müssen die gehn. Es langt nicht, wie eine Zeit lang viel praktiziert, beim S50 die nicht funktionierenden Blinker einfach nach unten zu drehn. Ich glaube aber (die Betonung liegt auf glauben), dass die STVZO/SVO hergibt, Beleuchtungseinrichtungen abzudecken. Ein Auto mit abgedecktem, beleuchteten Taxischild auf dem Dach ist kein Taxi mehr. Bei den Mopedblinkern bin ich mir da aber nicht so sicher.
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