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> Anhänger "Rollka III" VEB KEMA Görlitz, Typschild fehlt,Originalzustand veränd.
NorbertE
Geschrieben am: 24.01.2016, 19:26
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Nein, Sven, das Typschild ist an sich keine Urkunde. Die eigentliche Urkunde ist das Papier in Form der BE in Verbindung mit der am Fahrgestell eingeschlagenen Nummer. Das Typschild ist nur "Zierde". wink.gif


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Wenn die Sonne der Kultur tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
Karl Kraus
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tankverschluß
Geschrieben am: 24.01.2016, 19:35
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"Wenn man das hier mal genau betrachtet, liegt sogar eine Urkundenfälschung vor. Wenn ein übereifriger Ordnungshüter kommt und einen entsprechenden Staatsanwalt dazu findet, könnte es Ärger geben. "

Auf welche Tatsachen bzw. Gesetze stützt du diese Aussage?

Der Logik deiner Aussage folgend würden alle Händler die Blankotypenschilder verkaufen eine Straftat begehen. Dazu käme noch, dass die diversen Verkaufplattformen sich auch schuldig machen, da sie die Verkäufer gewähren lassen.


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MFG

Niels

Simson Fahrer die ihresgleichen nicht grüßen, sollte man für eine Woche das Fahrzeug entziehen. ;)
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 25.01.2016, 01:43
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QUOTE (tankverschluß @ 24.01.2016, 19:35)
"Wenn man das hier mal genau betrachtet, liegt sogar eine Urkundenfälschung vor. Wenn ein übereifriger Ordnungshüter kommt und einen entsprechenden Staatsanwalt dazu findet, könnte es Ärger geben. "

Auf welche Tatsachen bzw. Gesetze stützt du diese Aussage?

Der Logik deiner Aussage folgend würden alle Händler die Blankotypenschilder verkaufen eine Straftat begehen. Dazu käme noch, dass die diversen Verkaufplattformen sich auch schuldig machen, da sie die Verkäufer gewähren lassen.

Typenschilder können selbst gemacht und ausgefüllt werden. Da gibt es keine Probleme.

Die BE und die FIN muss stimmen.


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Grüße Jörg

Suche auch dauerhaft defekte, schlüssellose BAB Schlösser und Schlüssel. Einfach alles anbieten.

Originales BAB Schloss defekt oder ohne Schlüssel? ich biete euch die Aufarbeitung, Reparatur und Schlüsselanpassung für diese Schlösser an. Biete auch generalüberholte Schlösser zum Verkauf. Einfach anfragen.


Biete Ersatzteile für die Überholung von Reibungsdämpfern. Schreibt mich an.

Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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kradschütze
Geschrieben am: 25.01.2016, 13:37
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Steht aber so extra bezüglich Typenschild in den führenden Kommentaren für das Strafgesetzbuch. Dieses wird von Gerichten als Quelle verwendet und auch gern mal im Urteil zitiert. Ist außerdem vom BGH entschieden.
Ich will ja auch keine Panik verbreiten. Im Ergebnis wird sowas sicher auch nicht unbedingt verfolgt. Möglich wäre es aber trotzdem.
@ tankverschluss: Nur weil viele Personen etwas falsch machen, wird es noch lange nicht richtig.


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Gruß, Sven
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tankverschluß
Geschrieben am: 25.01.2016, 15:29
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Da hast du natürlich recht. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen das der Rechtsabteilung von Ebay so etwas entgehen würde. (Was natürlich auch nicht bedeutet dass es nicht passiert).
Kannst du vielleicht einen Link zur Quellenangabe posten? Das wäre echt nett.


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MFG

Niels

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kradschütze
Geschrieben am: 25.01.2016, 20:46
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Ein Gesetzeskommentar ist ein fettes Buch in Fachchinesisch, geschrieben von und für Juristen. Gibt es textlich eher nicht als Link. Du wirst es als Laie kaum lesen können und verstehen schon gar nicht. Glaub mir, die Sache mit dem Typenschild steht da so drin.
Das Typenschild, solange es blanko ist, ist wohl eher ungefährlich, sodass die Verkäufer das so anbieten können.
Spätestens im Straßenverkehr wird es dann, jedenfalls theoretisch, kritisch.


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Gruß, Sven
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tankverschluß
Geschrieben am: 25.01.2016, 22:16
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Na Gott sei Dank habe ich vor meinem Studium mal eine Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten gemacht.

Du kannst mir also einfach die ISBN und die Seitenzahl nennen. Sollte ich als Laie doch nicht in der Lage sein das Fachchinesisch zu verstehen kann ich ja immer noch ein von zwei Familienmitgliedern fragen, die sind nähmlich echte Juristen. thumbsup.gif


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MFG

Niels

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Schmied
Geschrieben am: 25.01.2016, 23:11
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Warum nur wieder so kompliziert?!?! hmm.gif

Geregelt ist Alles im §59 StVZO!
Da ist zu lesen (und es wird auch so angewendet), dass an jedem (...) Fahrzeug ein Typenschild (an -auch dort zu lesen- festgelegter Stelle) mit den wichtigsten Daten besitzen muß. Die Ausführung, das Aussehen und auch die Herkunft dieses Schildes ist nicht festgelegt. Es müssen natürlich die Daten das jeweiligen Fahrzeuges, an dem dieses befestigt ist, übereinstimmen.

In der Praxis hatte ich z.B. auch das Problem am Dreirad, da zusätzlich zum Original ein "erweitertes" Typenschild anzubringen war. Hab mir dann eins (nach meinen eigenen Vorstellungen und sogar mit dem selbst ausgedachten Fahrzeugnamen) gebastelt und die Herren Prüfer waren (warum auch nicht) sehr angetan, da so alle geänderten Fahrzeugdaten korrekt nachzulesen sind.
Und für mehr ist so ein Typenschild auch nicht gedacht! rolleyes.gif


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tankverschluß
Geschrieben am: 25.01.2016, 23:18
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thumbsup.gif Und genau so sieht eine fundierte Aussage aus. Alles andere sind leider nur Behauptungen.


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MFG

Niels

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kradschütze
Geschrieben am: 25.01.2016, 23:42
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Für die strafrechtliche Einordnung ist die StVZO nicht zwingend ausschlaggebend, zeigt jedoch, dass es nicht einfach nur ein Schild ist, welches jeder mal so ranklatschen kann.
Nils, ich wollte Dich nicht beleidigen, wollte nur realistisch sein und Fachchinesisch für Nichtjuristen hier im Forum übersetzen.
Als Rechtsanwaltsfachangestellter ist Dir auch bekannt, dass echte Juristen eine Quellenangabe eines Kommentars nicht in ISBN und Seitenzahl, sondern in Paragraph und Randnummer angeben.
Weiter ist Dir dann bekannt, dass Thomas Fischer den meistverwendeten Kommentar deutscher Strafgerichte, jetzt 2016 als 63. Auflage beim Beckverlag erhältlich, geschrieben hat.
Wenn Deine Juristen in der Familie über dieses Buch, in welcher Auflage auch immer, verfügen, kannst Du bei Urkundenfälschung, Paragraph 267 StGB, nachsehen. Ich bin zu dieser Zeit nicht mehr im Büro und suche Dir ISBN und Seitenzahl raus, nur weil Du mir nicht glauben willst, was Du auch nicht musst. Leider habe ich auch nicht die aktuellste Auflage da.
Ich habe übrigens selbst schon zwei Nachbautypenschilder, trotz Sonderwissen, verbaut. wink.gif


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Gruß, Sven
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Schmied
Geschrieben am: 26.01.2016, 00:06
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Ok....mir egal...
Ich halte mich an die mir zugänglichen Unterlagen und nicht an irgendwo in juristisch abeschirmten Kellern lagernde Papierungetüme, die (anscheinend) eh niemand versteht.

Nur, eine abschließende Frage hätte dann noch dazu:
Wenn es sich also tatsächlich um eine "Urkunde" handelt, also nicht nachgemacht, bzw. selbst angebracht werden darf.... hmm.gif
Wer darf es dann??? Welche Quallifizierung hat dann dieser Mann??? Und wie unterscheidet man Original von "Fälschung", bzw. wie ist das Original gesiegelt oder anderweitig "Gültig" gemacht???
_uhm.gif _uhm.gif _uhm.gif


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Geschrieben am: 26.01.2016, 00:11
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Ich habe nicht gesagt, dass ich dir nicht glauben will, aber bis jetzt ist es auch nur eine Behauptung gewesen.

Wie man sich auf Gesetzestexte bezieht ist mir bekannt, ich gebe aber zu dass ich den Eindruck hatte dass du das nicht weißt. wink.gif

Ich hoffe du siehts es mir nach, dass wenn du von "führenden Kommentaren" sprichst, ich nicht sofort an Thomas Fischer denke.


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Niels

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Geschrieben am: 26.01.2016, 00:14
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Hier haben wir schonmal den entsprechenden §

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html


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Niels

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Geschrieben am: 26.01.2016, 00:21
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Jedenfalls darf Dir der Hersteller ein neues Typenschild, wenn man es verloren hat, geben. Ich würde mal sagen, Du darfst es dann auch selbst anschrauben.
Juristisch ist die Urkunde unecht, wenn sie nicht von dem stammt, der sie als Aussteller zu erkennen gibt. Klaro?
Wie aber schon gesagt und von Dir auch erlebt, haben die Prüfer auch keine richtige Ahnung. Bei Deinem Gefährt konntest Du sogar das Typenschild machen, da Du ja letztlich auch der Hersteller warst.
Meine AWO bekam die Vollabnahme sogar ohne Typenschild. Darf auch nicht sein.
Letztlich wird diese Praxis in der Oltimerscene sicher hingenommen, da, soweit das fehlende Schild nur Kopiert wird, die kriminelle Energie nicht hoch ist. Anders wird es, wenn Daten eingetragen werden, die nicht zutreffen oder die es nie gab.


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Gruß, Sven
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tankverschluß
Geschrieben am: 26.01.2016, 00:52
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@ Sven: Hab den Text jetzt hier. Ist aber leider nur die 55ste Auflage, hoffe das reicht aus.

Für die Seitenzahl wäre ich dir aber trozdem sehr dankbar, weil ich ehrlich gesagt zu faul bin mir das alles durch zu lesen.


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