Anhänger "Rollka III" VEB KEMA Görlitz, Typschild fehlt,Originalzustand veränd.
| Schmied |
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Warum nur wieder so kompliziert?!?! Geregelt ist Alles im §59 StVZO! Da ist zu lesen (und es wird auch so angewendet), dass an jedem (...) Fahrzeug ein Typenschild (an -auch dort zu lesen- festgelegter Stelle) mit den wichtigsten Daten besitzen muß. Die Ausführung, das Aussehen und auch die Herkunft dieses Schildes ist nicht festgelegt. Es müssen natürlich die Daten das jeweiligen Fahrzeuges, an dem dieses befestigt ist, übereinstimmen. In der Praxis hatte ich z.B. auch das Problem am Dreirad, da zusätzlich zum Original ein "erweitertes" Typenschild anzubringen war. Hab mir dann eins (nach meinen eigenen Vorstellungen und sogar mit dem selbst ausgedachten Fahrzeugnamen) gebastelt und die Herren Prüfer waren (warum auch nicht) sehr angetan, da so alle geänderten Fahrzeugdaten korrekt nachzulesen sind. Und für mehr ist so ein Typenschild auch nicht gedacht!
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LASER Schneid- und Gravierarbeiten für Werbung und Modellbau
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| kradschütze |
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Für die strafrechtliche Einordnung ist die StVZO nicht zwingend ausschlaggebend, zeigt jedoch, dass es nicht einfach nur ein Schild ist, welches jeder mal so ranklatschen kann. Nils, ich wollte Dich nicht beleidigen, wollte nur realistisch sein und Fachchinesisch für Nichtjuristen hier im Forum übersetzen. Als Rechtsanwaltsfachangestellter ist Dir auch bekannt, dass echte Juristen eine Quellenangabe eines Kommentars nicht in ISBN und Seitenzahl, sondern in Paragraph und Randnummer angeben. Weiter ist Dir dann bekannt, dass Thomas Fischer den meistverwendeten Kommentar deutscher Strafgerichte, jetzt 2016 als 63. Auflage beim Beckverlag erhältlich, geschrieben hat. Wenn Deine Juristen in der Familie über dieses Buch, in welcher Auflage auch immer, verfügen, kannst Du bei Urkundenfälschung, Paragraph 267 StGB, nachsehen. Ich bin zu dieser Zeit nicht mehr im Büro und suche Dir ISBN und Seitenzahl raus, nur weil Du mir nicht glauben willst, was Du auch nicht musst. Leider habe ich auch nicht die aktuellste Auflage da. Ich habe übrigens selbst schon zwei Nachbautypenschilder, trotz Sonderwissen, verbaut.
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Gruß, Sven
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| tankverschluß |
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Ich habe nicht gesagt, dass ich dir nicht glauben will, aber bis jetzt ist es auch nur eine Behauptung gewesen. Wie man sich auf Gesetzestexte bezieht ist mir bekannt, ich gebe aber zu dass ich den Eindruck hatte dass du das nicht weißt. Ich hoffe du siehts es mir nach, dass wenn du von "führenden Kommentaren" sprichst, ich nicht sofort an Thomas Fischer denke.
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MFG
Niels
Simson Fahrer die ihresgleichen nicht grüßen, sollte man für eine Woche das Fahrzeug entziehen. ;)
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| kradschütze |
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Jedenfalls darf Dir der Hersteller ein neues Typenschild, wenn man es verloren hat, geben. Ich würde mal sagen, Du darfst es dann auch selbst anschrauben. Juristisch ist die Urkunde unecht, wenn sie nicht von dem stammt, der sie als Aussteller zu erkennen gibt. Klaro? Wie aber schon gesagt und von Dir auch erlebt, haben die Prüfer auch keine richtige Ahnung. Bei Deinem Gefährt konntest Du sogar das Typenschild machen, da Du ja letztlich auch der Hersteller warst. Meine AWO bekam die Vollabnahme sogar ohne Typenschild. Darf auch nicht sein. Letztlich wird diese Praxis in der Oltimerscene sicher hingenommen, da, soweit das fehlende Schild nur Kopiert wird, die kriminelle Energie nicht hoch ist. Anders wird es, wenn Daten eingetragen werden, die nicht zutreffen oder die es nie gab.
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Gruß, Sven
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