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> Anhänger "Rollka III" VEB KEMA Görlitz, Typschild fehlt,Originalzustand veränd.
Schmied
Geschrieben am: 26.01.2016, 01:12
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Sven...fals du mich meinst:
Um es nur schnell zu erklären, ich bin nicht als Hersteller des Fahrzeuges eingetragen....hätte also nicht dürfen...!?

Urkundenfälschung hin oder her....strafbar...kriminelle Energie....
Alles schön ung gut, nur wäre es doch abschließend (da viel gerede um nichts) schön nun endlich den Beweis zu erbringen, dass es sich überhaupt um eine "Urkunde" in dem Sinne handelt und wie diese als Original gekennzeichnet, bzw. gesiegelt werden.
Dann wäre das dann endlich auch geklärt....


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tankverschluß
Geschrieben am: 26.01.2016, 01:27
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"Keine Urkunden sind aa) bloße Kenn- und Unterscheidungszeichen (auch Erkennungs-, Identitäts-, Merk-, Aufzählungs-, oder Kontrollzeichen genannt) die lediglich Ordnungs- oder Unterscheidungsaufgaben dienen oder ihre Herkunft angeben."

(Thomas Fischer, StGB, Seite 2031, C.H.Beck; Auflage: 55 (Dezember 2007))


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MFG

Niels

Simson Fahrer die ihresgleichen nicht grüßen, sollte man für eine Woche das Fahrzeug entziehen. ;)
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tankverschluß
Geschrieben am: 26.01.2016, 01:29
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Als Laie ist natürlich eine Missinterpretation meinerseits nicht ausgeschlossen.

Und das ganze Fachchinesisch ist ja auch sehr schwer zu verstehen.


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Niels

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kradschütze
Geschrieben am: 26.01.2016, 01:37
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Ganz einfach, der Hersteller selbst lässt dieses Schild prägen oder macht es selbst. Eine Kennzeichnung wie Du sie meist, gibt es da nicht. Eine Urkunde kann, jetzt wirds juristisch, auch ein Stück Klopapier sein, wenn z.B. ein Vertrag mangels anderem Papier von Dir draufgeschmiert wird und der Vertragspartner darauf unterschreibt, z.B dass er Dir Geld schuldet. Dieses Stück Klopapier wäre dann als Beweisstück eine Urkunde. Ein Siegel brauchst Du nicht darauf. Aus was dieses Siegel aber sein könnte, will ich nicht weiter ausführen. ph34r.gif
Hier ist dann das Problem bei Oldtimern, da die Hersteller i.d.R. nicht mehr da sind. Der Verlust eines solchen Schildes ist strafrechtlich nicht vorgesehen.
Mach Dich jetzt nicht fertig. Die Materie ist kompliziert und wird, so hast Du es doch auch bislang erlebt, meist nicht erkannt.
Wenn man das Thema vertieft, könnte man eine Doktorarbeit daraus machen. Evtl. hat das auch schon einer gemacht, keine Ahnung. Der von Guttenberg war es aber sicher nicht. Der ist auch nur halber Jurist, wenn er nicht zwischenzeitlich sein 2. Staatsexamen nachgeholt hat.



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Gruß, Sven
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tankverschluß
Geschrieben am: 26.01.2016, 01:45
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Nichtsdestotrotz bezweifle ich auf Grund des oben aufgeführten Textes, dass wie von dir behauptet der Tatbestand der Urkundenfälschung vorliegt.

Klar bin ich Laie und meine Ausbildung liegt Jahre zurück, aber ich bin der Meinung ,dass du dich irrst.

Und selbst wenn nicht, dann ist zumindestens davon auszugehen, dass der Interpretationsfreiraum gewaltig ist.



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MFG

Niels

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Schmied
Geschrieben am: 26.01.2016, 08:26
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QUOTE (kradschütze @ 26.01.2016, 02:37)
Eine Urkunde kann, jetzt wirds juristisch, auch ein Stück Klopapier sein, wenn z.B. ein Vertrag mangels anderem Papier von Dir draufgeschmiert wird und der Vertragspartner darauf unterschreibt, z.B dass er Dir Geld schuldet. Dieses Stück Klopapier wäre dann als Beweisstück eine Urkunde.

...aber selbst dieses "Stück Klopapier", welches in deinem Beispiel zur "Urkunde" wurde, ist mittels Unterschrift als solches "gesiegelt" worden. rolleyes.gif tongue.gif

Aber (ein letztes Mal), irgendwo müsste es doch (wenn es denn so ist) ein selbst für den "niederen Menschenverstand" verständliches Schriftsück geben (z.B. die hier zur geltung kommende StVO/StVZO), dem man entnehmen kann, dass man solche Schilder nicht selbsttätig fertigen bzw. anbringen darf.
Denn wie soll man sich an Regeln halten können, wenn sie denn eh nur von hohe Bildungsschichten mit juristischen Hintergrund verstanden werden können?

Und demzufolge waren alle offiziellen Ansprechpartner meinerseits bislang unter dem Niveau, diese Gesetzespassage zu verstehen..... hmm.gif

Ich bin raus... cool.gif


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kradschütze
Geschrieben am: 26.01.2016, 09:50
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Ich bin auch raus... cool.gif


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Gruß, Sven
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subfossil
Geschrieben am: 26.01.2016, 10:46
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Äußerst Amüsant hier mit zu lesen... _clap_1.gif

Großes Kino... laugh.gif laugh.gif laugh.gif


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Mfg Nico
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tankverschluß
Geschrieben am: 26.01.2016, 12:02
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@ Sven ich finde es wirklich peinlich was du hier abziehst.

Was eine Urkunde ist kann jeder googlen, dafür brauch man nicht mal Fachliteratur.

Für alle die es nachlesen wollen was Urkunden sein können:

http://www.juraforum.de/lexikon/urkunde

In unserem Fall ist aber entscheident, dass Typenschilder eindeutig keine Urkunden sind.

Ich findes es amüsant, dass du dich auf Thomas Fischer beziehst und erzählst, dass wir das nicht verstehen können weil wir Laien sind.

Dann zitire ich die entsprechende Stelle die eindeutig belegt, dass du falsch liegst und du ignorierst sie.

Da du dich ja schon ganz tapfer verabschiedet hast empfehle ich dir nocheinmal die Lektüre der entsprechenden Stelle im von dir angepriesenen Werk.

Und für alle von uns die keine juristische Fachliteratur im Schrank zu stehen haben, hier nochmal der entsprechende Abschnitt:

"Keine Urkunden sind aa) bloße Kenn- und Unterscheidungszeichen (auch Erkennungs-, Identitäts-, Merk-, Aufzählungs-, oder Kontrollzeichen genannt) die lediglich Ordnungs- oder Unterscheidungsaufgaben dienen oder ihre Herkunft angeben."

(Thomas Fischer, StGB, Seite 2031, C.H.Beck; Auflage: 55 (Dezember 2007))

Ich denke mal, dass die Sache damit geklärt ist.


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MFG

Niels

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tankverschluß
Geschrieben am: 26.01.2016, 12:05
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Zurück zu den Kerbnägeln.... biggrin.gif


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Schmied
Geschrieben am: 26.01.2016, 12:33
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QUOTE (kradschütze @ 26.01.2016, 10:50)
Ich bin auch raus... cool.gif

Schade nur, dass ich so keine Antwort auf meine durchaus ernst gemeinte Fragen erhalte... dry.gif
Aber wie so oft, eine These in den Raum geworfen und sobald es um Fakten geht, sich verabschieden. mad.gif
Sowas trägt auch nicht unbedingt bei, das Forum als Infoquelle für Außenstehende zu verwenden...

@Niels, Kerbnägel in Holz sind nicht zu empfehlen. Besser nieten, bzw. Schrauben (Aber Achtung ohmy.gif , ist nicht erlaubt!!! huh.gif rolleyes.gif )


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tankverschluß
Geschrieben am: 26.01.2016, 12:53
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😄 Danke, kann man eine Niete mit dem Hammer einschlagen, oder muss man da auf irgendwas achten ?


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Niels

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Geschrieben am: 26.01.2016, 15:01
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QUOTE (Schmied @ 26.01.2016, 12:33)
QUOTE (kradschütze @ 26.01.2016, 10:50)
Ich bin auch raus... cool.gif

Schade nur, dass ich so keine Antwort auf meine durchaus ernst gemeinte Fragen erhalte... dry.gif
Aber wie so oft, eine These in den Raum geworfen und sobald es um Fakten geht, sich verabschieden. mad.gif
Sowas trägt auch nicht unbedingt bei, das Forum als Infoquelle für Außenstehende zu verwenden...

@Niels, Kerbnägel in Holz sind nicht zu empfehlen. Besser nieten, bzw. Schrauben (Aber Achtung ohmy.gif , ist nicht erlaubt!!! huh.gif rolleyes.gif )

Ich muss jetzt nochmal meinen Senf dazu geben. Irgendwo zurückliegend hatte ich doch bereits geschrieben, dass man Typenschilder auch selbst erstellen darf.

Dieses Aussage gilt auch immer noch und hat auch rechtlich Bestand!!

Das Thema hatten wir hier übrigens schon mehrmals in der Vergangenheit und wir kamen immer zum gleichen Ergebnis und zwar, dass es erlaubt ist und Fabrikschilder oder auch Typenschilder genannt keine Urkunden sind und man sogar verpflichtet ist ein Typenschild am Fahrzeug zu haben, es muss aber nicht zwingen ein originales sein. (Das Thema wurde in anderen Foren auch schon mehrfach mit dem gleichen Ergebnis abgehandelt) wink.gif Man müsste nur kurz suchen und alles wäre klar gewesen.

Entscheidend ist der §59 StVZO !!

Hierzu hat das damalige Bundes-Verkehrsministerium folgendes in Anmerkung 4 zu § 59 StVZO festgelegt:

Fehlen des Fabrikschildes und der Fahrgestellnummer (Neu: FIN), Ersatzschild.
Aus BMV/StV 2 – 21204 H/57 vom 30. 7. 1957, VkBl 1957 S 413:
Wie die Bezeichnung „Fabrikschild“ andeutet, müssen die auf dem Schild verzeichneten Angaben vom Hersteller stammen, ähnlich wie die Fahrgestellnummer (jetzt FIN) vom Hersteller zuzuteilen ist.

Beim Fehlen der Fahrgestellnummer (jetzt FIN) darf die Zulassungsstelle
eine Ersatznummer zuteilen (§ 59 Abs. 3).

Wenn das Fabrikschild fehlt und vom Hersteller nicht mehr geliefert werden kann, muss der Fahrzeughalter jedoch die vorgeschriebenen Angaben auf andere Weise, z.B. durch ein Ersatzschild, am Fahrzeug kenntlich machen.

Neben dem zul. Gesamtgewicht und den zul. Achslasten, die vom Hersteller angegeben sein müssen, ist in jedem Fall die Fahrgestellnummer (neu: FIN) zu verzeichnen, da die Zulassungsstelle nötigenfalls eine Ersatznummer zuteilt. Kann keine Angabe dazu gemacht werden, so ist dies zu vermerken (z.B.: „Hersteller unbekannt“).


Bevor man hier etwas behauptet, was man nicht belegen kann, sollte man einfach nichts schreiben und nicht unnötig die Leute verrückt machen!!!

Grüße Jörg


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Grüße Jörg

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Laut der Freigabe von MZA dürfen hier Simson Unterlagen veröffentlicht werden, die Erlaubnis dazu findest du HIER. Sollte es hier dennoch mal ein Problem mit einem Beitrag oder einer Veröffentlichung von mir geben, soll sich der Rechteinhaber bitte mit mir per PM in Verbindung setzen. Der Beitrag wird dann umgehend gelöscht.
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Unhold
Geschrieben am: 26.01.2016, 19:12
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Der Kradschütze hat Recht.
Ein Typenschild kann durchaus eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB sein und wer da irgendwelche Zahlen ein- oder ummeißelt und das Schild dann so an sein Moped dranschraubt, sollte schon ganz genau wissen, was er da tut und vorsichtig sein, um nicht am Ende eine strafbare Urkundenfälschung zu begehen.


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der Unhold
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SimsonSammler1234
Geschrieben am: 27.01.2016, 01:35
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QUOTE (Unhold @ 26.01.2016, 19:12)
Der Kradschütze hat Recht.
Ein Typenschild kann durchaus eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB sein und wer da irgendwelche Zahlen ein- oder ummeißelt und das Schild dann so an sein Moped dranschraubt, sollte schon ganz genau wissen, was er da tut und vorsichtig sein, um nicht am Ende eine strafbare Urkundenfälschung zu begehen.

Unholdiger jetzt reichts wirklich!! dry.gif

Der Gesetzgeber gibt ganz klar vor, dass ein Typenschild / Fabrikschild keine Urkunde ist und der Besitzer bei Verlust sogar verpflichtet ist, für Ersatz zu sorgen! Also bitte hört jetzt auf, hier die Leute verrückt zu machen und Unwahrheiten zu verbreiten! _console.gif

Ein Typenschild darf wie es auch schon vorher genannt wurde immer selbst ausgefüllt werden. Siehe auch mein letzter Post. Wenn ihr nicht fähig seid, Gesetze richtig zu lesen und zu verstehen, dann lasst es einfach hier irgendetwas dazu zu schreiben wodurch alle verunsichert werden! mad.gif

Wenn jetzt weiter quatsch kommt, mach ich hier zu!

Grüße der Mod


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